Während die sächsische Staatsregierung bei den Ausbauzielen für die Windkraft wieder in den alten Trödelmodus zurückwill, ist der Planungsverband Westsachen – zu dem auch Leipzig gehört – längst auf der Zielgeraden und hat die zwei Prozent der Fläche im Verbandsgebiet definiert, auf denen Windkraftausbau möglich ist und Vorrang bekommen soll. Die Kommunen sind längst aufgefordert, ihre Stellungnahmen dazu abzugeben. Auch Leipzig, obwohl naturgemäß auf Leipziger Gebiet nur ein Bruchteil der möglichen Windkraftanlagen stehen kann.
Im Entwurf „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ des Regionalplans Leipzig-Westsachsen werden auf dem Leipziger Stadtgebiet insgesamt sechs „Vorranggebiete Windenergienutzung“ ausgewiesen.
„Von diesen Gebieten sind im aktuell gültigen Regionalplan bereits vier Standorte als ‚Potenzialfläche für die Windenergienutzung‘ ausgewiesen“, betont das Stadtplanungsamt in seiner Vorlage für den Stadtrat. „In einem der Potenzialflächen lag auch das einzige Vorrang- und Eignungsgebiet in Leipzig (heute 4a). Eine Fläche liegt im Bereich vorhandener Windenergieanlagen (Fläche 3) und eine Fläche (17) war bislang nicht enthalten.“
Nur 0,3 Prozent auf Leipziger Stadtgebiet sind möglich
Wobei aus Leipziger Sicht auch klar ist, dass nur ein kleiner Bruchteil des Stadtgebietes überhaupt für Windkraftausbau zur Verfügung steht. „Das Flächenausweisungsziel zur Nutzung der Windenergie in Höhe von 2 % lassen sich jedoch auf Leipziger Stadtgebiet u.a. aufgrund der Bevölkerungs- und Siedlungsdichte mit daraus bedingter Flächenknappheit nicht konfliktfrei abbilden.
Mit dem vorliegenden Entwurf werden 6 Vorranggebiete Windenergienutzung (ca. 174 ha) ausgewiesen, welche vollständig oder nur anteilig im Stadtgebiet verortet sind“, schreibt das Stadtplanungsamt. „Der Flächenanteil in Leipzig umfasst ca. 92 ha, was anteilig ca. 0,3 % des gesamten Stadtgebiets entspricht. In den angrenzenden Landkreisen sind deutlich höhere Flächenanteile ausgewiesen. Insgesamt sind zurzeit 2,1 % der gesamten Region Leipzig-Westsachsen ausgewiesen (d.h. nur 0,1 % mehr als das gesetzlich erforderliche Teilflächenziel). Der Leipziger Flächenanteilanteil steuert 0,02 % für die Planungsregion Leipzig-Westsachsen bei.“
Das ist nicht viel. Aber die Vorlage betont auch, dass Leipzig trotzdem versuchen muss, so viel wie möglich an erneuerbarer Energieerzeugung auf eigenem Gebiet zu gewährleisten.
Selbst im Südwesten muss nachts Ruhe herrschen
Wie die Stadt zu den sechs ausgewiesenen Vorranggebieten für Windkraft steht, erläutert das Stadtplanungsamt auch.
„Bei den Gebieten 4a-c sowie 28 wird darauf hingewiesen, dass aufgrund von Lärmvorbelastungen Einschränkungen für den dauerhaften Betrieb von Anlagen (nachts) oder der räumlichen Ausnutzung der Gebiete wahrscheinlich bzw. nicht auszuschließen sind. Dies wird im Einzelfall im nachgelagerten Genehmigungsverfahren zu untersuchen sein“, so das Stadtplanungsamt.

Die drei für Windkraft vorgesehenen Fläche 4a bis 4c liegen alle im Gebiet zwischen Schkeitbar und Knautnaundorf und umfassen auch das Gebiet bei Rehbach, wo heute schon Windräder stehen.
„Das Gebiet 4a ist auch im aktuellen RP bereits ein Vorranggebiet. Hier gibt es bereits Windkraftanlagen. Für weitere Anlagen liegt eine Genehmigung auf Grundlage von § 4 BImSchG (Neugenehmigung) vor“, schreibt das Stadtplanungsamt.
„Auch auf einem Teil der neu ausgewiesenen Fläche 4b gibt es bereits Windkraftanlagen. Bis auf den östlichen Rand des Gebiets 4b wird der Mindestabstand zu Siedlungs- und Bebauungsgebieten von 1.000 m eingehalten. Der östliche Rand des Gebiets 4b beinhaltet Bestandsanlagen, welche repowered werden können, sofern das gemeindliche Einvernehmen für die Unterschreitung des 1000-Meter-Abstands vorliegt.
Da bereits bei den jetzigen Anlagen Einschränkungen des Betriebs bestehen (nachts), wäre auch denkbar, dass im für ein Repowering-Verfahren zulässigen Umfeld (im Vorranggebiet 5 H der neuen Anlagenhöhe nach BImSch, bzw. von 2 H außerhalb von Vorranggebieten nach BauGB) Standorte ggf. in größerer Entfernung zur Wohnbebauung im Rahmen des nachgelagerten Verfahrens geprüft werden.“
Ein Repowering-Antrag liegt schon vor
Und auch im unter Nummer 3 ausgewiesenen Gebiet stehe schon Windkraftanlagen: Das ist eine Fläche südlich von Lausen.
„Im Umfeld dieses Gebiets stehen aktuell 3 Windkraftanlagen“, schreibt das Stadtplanungsamt. „Um diese Fläche in das Teilflächengebiet anrechnen zu können, muss ein Umgriff für mögliche Repowering-Anlagen dargestellt werden. Das dargestellte Gebiet unterschreitet jedoch in Richtung Norden den Mindestabstand von 800 m auf knapp 600 m.
Aus diesem Grunde wird in der Stellungnahme um eine nochmalige Prüfung und Korrektur dieses Windvorranggebiets gebeten. Derzeit wird geprüft, in welchem Umgriff dies möglich wäre. Für eine Unterschreitung des 1.000-m-Abstands ist das Einvernehmen der Gemeinde bzw. des Ortschaftsrates erforderlich.“
Das Stadtplanungsamt ergänzt an dieser Stelle auch gleich: „Es liegt derzeit ein Genehmigungsantrag für zwei Repowering-Vorhaben vor. Eine Vorlage zur Einholung des gemeindlichen Einvernehmens wird aktuell in das politische Verfahren gegeben (s. VII-VIII-DS-00929).“
Flugverkehr sorgt für windkraftleeren Norden
Und das war es schon fast: „Im Südosten ist nur an einer Stelle ein Standort ausgewiesen (Fläche 17, auf dem Gebiet der Stadt Leipzig und Großpösna). Weitere Flächen wurden nach Einschätzung der Verwaltung aufgrund von anderen raumordnerischen Zielstellungen (neben Freihaltungsbereichen, unzulässiger Gebietstypen (s. 5.1.2.6.) sowie weiterer im RP verankerter Ziele) nicht ausgewiesen.“
Und ein Gebiet, wo jetzt (noch) Windkraftanlagen stehen, kommt im neuen Entwurf gar nicht mehr vor: Das sind die Windkraftanlagen neben dem BMW-Werk im Leipziger Norden. Das Stadtplanungsamt schreibt dazu: „Ein Beispiel für die Anwendung von nutzungskonfligierenden Kriterien (sog. ‚Freihaltungsbereichen‘) kam im Norden Leipzigs aufgrund der Nähe zum Leipziger Flughafen zum Tragen.“
Was dafür sorgt, dass in den Einflugschneisen des Flughafens keine Windkraftvorranggebiete ausgewiesen werden.
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