Ab dem morgigen Tag wird die Vorrangprüfung für Asylbewerber und Geduldete für drei Jahre ausgesetzt. Gleichzeitig können Asylbewerber und Geduldete auch für eine Tätigkeit als Leiharbeiter zugelassen werden. Das Sächsische Wirtschafts- und Arbeitsministerium erwartet dadurch eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt. Der DGB Bezirk Sachsen bezweifelt, dass die Integration von Asylbewerbern und Geduldeten in den Arbeitsmarkt durch diese Änderungen verbessert wird.

„Die Gewerkschaften setzen sich für eine schnelle und nachhaltige Integration von Asylbewerbern und Geduldeten in den Arbeitsmarkt ein. Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit für 2015 haben aber gezeigt, dass die Ablehnung wegen der Vorrangprüfung nicht das Hauptproblem bei der Arbeitsmarktintegration ist, “ so Markus Schlimbach, stellvertretender Vorsitzender des DGB Bezirk Sachsen.

Bundesweit wurden 2015 von der Bundesagentur für Arbeit 30.000 Zustimmungen erteilt. Dem stehen 6.915 Ablehnungen wegen der Vorrangprüfung, 4.793 wegen Nichteinhaltung der Arbeitsbedingungen und 2.218 wegen Vorrangprüfung und Arbeitsbedingungen gegenüber. Darüber hinaus ist bekannt, dass nicht die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit, sondern vielmehr das langwierige Erlaubnisverfahren bei den Ausländerbehörden zu Verzögerungen bei der Arbeitsaufnahme führt. Dieses Verfahren muss beschleunigt und vereinfacht werden. Ermessensspielräume der Ausländerbehörden müssen abgeschafft und sowohl Asylbewerber und Geduldete als auch Unternehmen besser informiert werden, welche Antragsunterlagen einzureichen sind. Ansonsten kommt es immer wieder zu verzögerten Verfahren.

„Es geht nicht darum, die Menschen schnell in irgendeinem Job unterzubringen. Es muss eine Beschäftigungsperspektive geboten werden. Deshalb ist die Öffnung für die Leiharbeit falsch. Damit wird keine längerfristige Perspektive eröffnet. Notwendig ist vielmehr die weitere Förderung des berufsbezogenen Spracherwerbs, der Berufsorientierung, der betrieblichen Aus- und Weiterbildung sowie der Ausbau spezifischer Beratungsstrukturen zur Arbeitsmarktintegration“ so Schlimbach weiter.

Absolute Priorität hat für den DGB Sachsen, dass die Prüfung der Arbeitsbedingungen durch die Bundesagentur für Arbeit weiter beibehalten wird. Zu den Arbeitsbedingungen zählen dabei insbesondere Arbeitsentgelt, Arbeitszeit, Kündigungsfristen und Überstundenregelungen.

Schlimbach bezweifelte, dass die Bundesagentur für Arbeit in der Lage ist, die Prüfung der Arbeitsbedingungen bei Leiharbeit vorzunehmen. „Die Prüfung gleichwertiger Arbeitsbedingungen bezieht sich auf den konkreten Arbeitsplatz und dürfte bei stets wechselnden Arbeitsplätzen in der Leiharbeit schwierig werden. Unser Ziel ist es, zugewanderte Arbeitskräfte vor Ausbeutung und inländischer Arbeitskräfte vor Lohndumping zu schützen“, so Schlimbach weiter.

Der DGB Sachsen fordert das Sächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf, die Auswirkungen der Aussetzung der Vorrangprüfung umfassend zu evaluieren und den Sozialpartnerorganisationen binnen 6 Monaten vorzulegen.

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