Also noch einmal ran und überarbeiten. Am Freitag, 11. September, reagierte das Verkehrs- und Tiefbauamt nun doch auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen zum Bewohnerparken im Waldstraßenviertel und setzt die Regelung außer Vollzug. Das zweite Mal nach einem Jahr. „Ab Mittwoch, 16. September, wird die Bewohnerparkregelung sowie das gebührenpflichtige Parken in Zone E des Waldstraßenviertels ausgesetzt“, teilte es mit.

„In diesem Zusammenhang werden die Parkscheinautomaten in der Zone E außer Betrieb genommen und die entsprechenden Schilder schrittweise demontiert“, so das verantwortliche Amt.

Hintergrund ist der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen. Dieser hatte Ende August in der Zone E einen Widerspruch zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung gesehen, wonach die maximale Ausdehnung eines Bereiches mit Bewohnerparkvorrechten die 1.000 Meter nicht übersteigen dürfe. Das Bewohnerparkgebiet E hat eine Ausdehnung von maximal 1.160 Metern, was den städtebaulichen Gegebenheiten und zugleich auch dem bei Großveranstaltungen regelmäßig eingerichteten Sperrkreises im Waldstraßenviertel entspricht.

Aber dieser ausgewiesene Bereich ist zu groß, hatte das Oberverwaltungsgericht festgestellt. Was Leipzigs Verwaltung noch nicht als Anlass sah, das Bewohnerparken in diesem Gebiet deshalb auszusetzen. Was dann in der vergangenen Woche die Rechtsanwaltskanzlei Füßer & Kollegen dazu brachte, die Rechtsaufsicht – das Landesamt für Straßenbau und Verkehr – einzuschalten.

Denn der Beschluss benennt zwar nur den einen Grund, der die Parkregelung nicht rechtskonform macht – aber gleichzeitig wird damit die ganze Regelung in der Parkzone E außer Kraft gesetzt, bis sie komplett den Rechtsnormen angepasst ist. Maximal 1.000 Meter darf so eine Parkzone in ihrer Ausdehnung messen.

„Dieser gerichtlichen Anforderung wird nun entsprochen“, teilt das Verkehrs- und Tiefbauamt mit. „Unabhängig von der Umsetzung der vorläufigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes prüft die Stadt, wie ein den darin vorgegebenen Kriterien und dem Stadtratsauftrag entsprechendes Bewohnerparken auch in diesem Bereich des Waldstraßenviertels wieder eingerichtet werden kann. Das Gericht hatte in seinem Beschluss zudem ausdrücklich festgestellt, dass es darüber hinaus keine Anhaltspunkte sieht, dass die Anordnung des Bewohnerparkens an sich rechtswidrig wäre.“

Bewohnerparken im Waldstraßenviertel: Rechtsanwälte Füßer & Kollegen schalten Rechtsaufsicht ein

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