Im Mai hat zwar die Verwaltung schon angekündigt, dass sich der Zuschnitt der Bewohnerparkzonen im Waldstraßenviertel ändern wird, nachdem das Oberverwaltungsgericht Bautzen die bisherige heiß umstrittene Regelung gekippt hatte. Aber ein Problem wird damit noch nicht gelöst, mahnt jetzt der Stadtbezirksbeirat Mitte an: Was wird aus den Bewohnern, die in Leipzig „nur“ ihren Zweitwohnsitz haben?

„Im Waldstraßenviertel leben zirka 160 Personen mit Zweitwohnsitz“, stellt der Stadtbezirksbeirat in seinem Antrag fest. „Diese Personengruppe kann nach aktuellem Stand keinen Bewohnerparkausweis beantragen. Im Stadtbezirksbeirat Mitte waren mehrmals Anwohner des Waldstraßenviertels mit Zweitwohnsitz zu Gast und schilderten ihre Problemlage ausführlich. Der Stadtbezirksbeirat Mitte wie auch der Bürgerverein Waldstraßenviertel befürworten, dass auch für die relativ kleine Anzahl an Personen mit Zweitwohnsitz eine Ausnahmeregelung gefunden wird.“Einfach die Zahlen zum Vergleich: Aktuell sind rund 10.700 Bewohner offiziell im Waldstraßenviertel gemeldet. Eigentlich würde man erwarten, dass die meisten ohne Auto auskommen könnten. Aber die Statistik weist hier über 4.000 angemeldete Kraftfahrzeuge aus.

Da sind die meisten Betriebsfahrzeuge der hier tätigen Gewerbetreibenden noch nicht mitgezählt. Logisch also, dass es manchmal eng beim Stellplatzangebot wird. Nur gleicht sich das meistens aus, wenn die einen morgens zur Arbeit anderswohin fahren und die Gewerbetreibenden hierher zur Arbeit kommen.

Eng wurde es in der Vergangenheit tatsächlich meistens zu Fußballspielen und Veranstaltungen in der Arena, ein Parkchaos, das man eigentlich nur so lösen kann, wie es inzwischen ja auch geschieht: durch die Sperrung des kompletten Viertels für einfahrende Veranstaltungsbesucher.

Entsprechend umstritten war das Anwohnerparken von Anfang an, auch weil es einige Gruppen wohl auch zu Unrecht benachteiligte. In diesem Fall eine recht überschaubare Gruppe, die sich aber bislang von Verwaltung und Stadtrat nicht wirklich ernst genommen fühlte.

Und auch in der neuen Vorlage zum Neuzuschnitt der Parkbereiche durch die Dezernate Stadtentwicklung und Bau und Umwelt, Klima, Ordnung und Sport, die jetzt erst einmal die Tour durch die Stadtratsgremien macht, werden sie nicht berücksichtigt. Ausnahmen gibt es vorerst nur für die hier tätigen Gewerbetreibenden.

„Aus Sicht des Stadtbezirksbeirates ist es eine nicht vermittelbare Ungleichbehandlung von Anwohnern mit Zweitwohnsitz, die sich infolgedessen als Leipziger ,zweiter Klasse‘ fühlen müssen“, stellt der Stadtbezirksbeirat in seinem Antrag fest. „Dies wirkt umso stärker dadurch, dass für bis zu 1.200 Gewerbetreibende bereits eine Ausnahmeregelung gefunden wurde, während der Verwaltungsstandpunkt für die verhältnismäßig geringe Zahl der Anwohner mit Zweitwohnsitz jegliche Kompromissbereitschaft vermissen lässt.“

Den Parkdruck wesentlich erhöhen würde ein Entgegenkommen hier nicht, betont der Stadtbezirksbeirat: „Die übliche Aufenthaltsdauer von Anwohnern mit Zweitwohnsitz liegt erfahrungsgemäß zwischen Montag und Freitag, womit sich insbesondere an den stärker belasteten Wochenenden und zu Großveranstaltungen durch eine Öffnung für diese Gruppe keine wesentliche Zunahme des Parkdrucks im Viertel ergeben wird. Die 2016 in einer Bürgerveranstaltung präsentierte Verkehrszählung hat zudem eine Auslastung des Parkraumes von 93 % an ,Normaltagen‘ ergeben wobei es zu jedem Zeitpunkt freie Parkplätze im Quartier gegeben hat.“

Nicht zuletzt seien die weiteren Konsequenzen der aktuellen Situation zu bedenken, so der Stadtbezirksbeirat: „Anwohner mit Zweitwohnsitz könnten sich in der Folge gezwungen sehen, eine andere Wohnung außerhalb des Waldstraßenviertels zu suchen. Aufgrund der Lage am Wohnungsmarkt in Leipzig ist von einer raschen Nachmietung durch Anwohner mit Hauptwohnsitz auszugehen, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit auch mindestens einen privaten PKW besitzen und einen entsprechenden Bewohnerparkausweis beantragen werden. Außer einem verärgerten, weggezogenen Anwohner wäre dann kein Effekt erzielt worden.“

Und eine derartige Benachteiligung könnte auch vor Gericht enden, betont der Stadtbezirksbeirat: „Sollte sich die Gruppe der Anwohner mit Zweitwohnsitz im Waldstraßenviertel hingegen für den Rechtsweg entscheiden, riskiert die Stadt Leipzig ein langwieriges und kostspieliges Verfahren sowie eine mögliche gerichtliche Aufhebung der aktuell bestehenden Regelung, eine weitere Phase der ungeklärten Zustände und einen neuerlichen, lang andauernden Entscheidungsprozess für eine überarbeitete Lösung. Dieses Szenario steht in keinem Verhältnis zu den relativ geringen Auswirkungen einer Öffnung der Parkerlaubnis auch für Anwohner mit Zweitwohnsitz.“

Und so lautet der eindeutige Wunsch aus dem Stadtbezirksbeirat, dass der Stadtrat beschließen möge: „Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Bewohnerparken im Waldstraßenviertel auch für Anwohner mit Zweitwohnsitz zu ermöglichen.“

Hinweis der Redaktion in eigener Sache

Seit der „Coronakrise“ haben wir unser Archiv für alle Leser geöffnet. Es gibt also seither auch für Nichtabonnenten alle Artikel der letzten Jahre auf L-IZ.de zu entdecken. Über die tagesaktuellen Berichte hinaus ganz ohne Paywall.

Unterstützen Sie lokalen/regionalen Journalismus und so unsere tägliche Arbeit vor Ort in Leipzig. Mit dem Abschluss eines Freikäufer-Abonnements (zur Abonnentenseite) sichern Sie den täglichen, frei verfügbaren Zugang zu wichtigen Informationen in Leipzig und unsere Arbeit für Sie.

Vielen Dank dafür.

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Es gibt 6 Kommentare

Warum nicht einen Blick über den Tellerrand werfen, z.B. nach Zürich? Dort gibt es ein sehr strenges Parkregime, quasi nirgends kann kostenfrei geparkt werden. Es gibt weiße Zonen mit Parkuhr, Parkhäuser und blaue Zonen, für die man eine Parkkarte (z.B. für Anwohner) erwerben kann. Diese kostet umgerechnet etwa 270€ jährlich und soll auf etwa 700€ jährlich erhöht werden. Eine Garantie auf einen Parkplatz gibt es nicht. Parkverstöße werden geahndet. All diese Maßnahmen plus ein gut funktionierender ÖPNV haben eine gewisse Lenkungswirkung. Ich verstehe nicht, warum die kostenlose Nutzung öffentlichen Raumes für das Parken hierzulande immer noch als gegeben hingenommen wird.

Das Argument “ein Recht auf Parken gibt es nicht” im Zusammenhang mit “Die Stadt wird lediglich ihren Pflichtaufgaben nachkommen” ist nicht wirklich schlüssig.

Es gibt für so vieles kein niedergeschriebenes “Recht” im Sinne von “Gebrauchsrecht”. Es gibt zum Beispiel kein Recht auf Straßenbahn statt Bus. Oder auf eine S-Bahn im Tunnel.
Und eine Stadt, die ausschließlich ihren Pflichtaufgaben nachkommt, wird üblicherweise aufgrund Pleitezustandes von der übergeordneten Behörde kontrolliert, zum Beispiel der Landesdirektion. Alles andere ist Handlungsspielraum, den man als lenkende Demokratie nutzen kann. Auch für Parkplätze, wenn man denn möchte.

Ja ja Autofahrerlobby SBB Mitte: “Auch Bewohner des Waldstraßenviertels mit Zweitwohnsitz haben ein Recht auf einen Parkausweis” Rechtsgrundlage? Ein Anrecht auf Parkraum gibt es nicht.
Dies ist weder eine “nicht vermittelbare Ungleichbehandlung” (Haupt und Zweitwohnsitz sind ungleich) noch zieht deshalb jemand weg,. Wohin auch, zum Hauptwohnsitz? Das Viertel ist hervorragend via ÖPNV angebunden und eine weitere Begrenzung des Parkraums könnte den abgasfreien Verkehr und damit die Wohnqualität fördern. Daher folgender Kompromissvorschlag: Tagsüber weitgehende Einschränkung des öffentlichen Parkraums für privat, nachts / WE erhalten dafür alle Anwohner einen Parkausweis .Oder verelendet das Viertel dann weiter ,wie nach der Einschränkung des MIV in der Jahnallee? Dream on.

Eine leichte Entspannung der Parksituation war, als die Bewohnerzone kurzzeitig bestand, bemerkbar. Man muss auch bedenken, dass Parken in der Jahnallee und massivst in zweiter Reihe in der Gustav-Adolf-Straße vor nicht allzu langer Zeit noch an der Tagesordnung war.

Die Einnahmen für die Stadt waren nicht die Ursache. Problem sind die Fremdnutzer, die dort parken und in der Stadt bummeln oder zu sogenannten “Events” in der Arena oder im Stadion das Viertel verstopfen.
Da würde ich als Anwohner auch die Krise kriegen.

Es gibt neben den Zweitbewohnlern (offensichtlich Leute, die sich das innenstadtnah leisten können) sicher noch 20 andere Kleingruppen, für die dann auch noch eine Ausnahme gemacht werden soll.
Neben dem Gewerbe, welches UNBEDINGT auch Autos benötigt.
Man fragt sich, ob es früher auch Gewerbe gab oder wie das mal ohne Autos funktionierte.

Fakt ist: man kann nur verteilen, was da ist!

Ein kleines bisschen leid tut mir die Stadtverwaltung, dass sie in dieses Näpfchen gegriffen hat.
Man kann es einfach nur falsch machen.
Am besten, Parkausweise ausgeben (für Geld) ohne Ende für jede Identität, die möchte.
Sollen sich diese dann um die wenigen Parkplätze schlagen…

Offensichtlich hat die Stadt Leipzig schon lange erkannt, dass eine Mindestanzahl an Parkplätzen vorhanden sein muss, dass ein Anwohnerparken überhaupt eingerichtet werden darf. Jeder, der einen Anwohnerparkschein hat muss die Chance haben einen Parkplatz zu finden. Weil das aber viel zu knapp ausfiel, waren -Schwupps- die Zweitwohnler raus. Das Waldstraßenviertel ist eines der beliebtesten und gefragtesten Quartiere in Leipzig, trotz Parkstress. Alles so zu lassen wie es vorher war. also ohne das Zahlen für einen Parkplatz, denn man dann wahrscheinlich auch manchmal nicht findet, würde eine einfache Selbstregulation bewirken, womit man als Stadt aber weder Geld einnimmt noch vom politischen Aktionismus profitieren kann. Verkauft die funktionslosen Parkuhren bei Ebay und pflanzt wilden Wein an die Schilderhalter und das Viertel bleibt trotzdem voll vermietet und für Gewerbe attraktiv.

Schreiben Sie einen Kommentar