Der Stadtbezirksbeirat Mitte hatte den Ball erneut ins Spielfeld gerollt und beantragte am 17. Juni 2020 eine Anwohner-Parkscheinberechtigung auch für Menschen mit Zweitwohnsitz im Waldstraßenviertel. Da war es also wieder, das Bewohnerparken in einem der heiß debattierten Stadtviertel Leipzigs nahe der Arena. Doch erneut tauchten rechtliche Bedenken auf, wurden Bewohnerbeteiligungen zitiert und am Ende stand eine der knappesten Entscheidungen, die der Stadtrat je erlebte.

Im Grunde funktioniert das Eingreifen der Stadt Leipzig aktuell im Waldstraßenviertel. Nie ohne Kampf, aber nunmehr ist die Auslastung der Parkplätze etwas zurückgegangen, man geht von rund 93 bis 95 Prozent je Tageslage aus. Hin und her verursachte bislang die letztlich positiv entschiedene Frage, ob die Gewerbetreibenden alle einen Parkausweis als „Bewohner“ erhalten.

Heute ging es nun um den Status derjenigen, welche im Viertel eine Zweitwohnung haben. Bislang schlechter gestellt als die Bewohner mit Hauptwohnsitz hatten diese keine Bewohnerparkberechtigung erhalten.

Franziska Riekewald (Linke) verwies noch einmal auf die Grundsituation der 3.000 Parkplätze im Waldstraßenviertel für gesamt 3.600 Autos. Und die Bewohnerbeteiligung habe ergeben, dass man sich auch im Waldstraßenviertel eine Eindämmung der zugeparkten Straßen gewünscht habe. Die Gewerbetreibenden im Viertel haben bereits ihre Parkeberechtigungen, nun sei es aus Sicht der Linkspartei genug. Zudem sei, so Katharina Krefft (Grüne) wohl die Rechtslage entgegenstehend und einen Anspruch auf einen Bewohner-Parkplatz im Nebenwohnsitz bestehe nicht. Eine Frage, auf die Franziska Rudolph (FDP) hingegen im Gesetz keinen Widerspruch fand.

Ein Anspruch auf Erteilung hat, wer eine behördliche Meldung im Viertel unternommen hat, so Rudolph, das schließe die Nebenwohnung ein. Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal (Linke) wies dazu noch einmal darauf hin, dass die Stadt hier eine Ermessensentscheidung getroffen habe, welche auf die Situation und die Auslastung der Parkplätze vor Ort fußt.

Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal (Linke). Foto: L-IZ.de
Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal (Linke). Foto: L-IZ.de

Die Stadt habe demnach die Rechtsauffassung, dass die Verhältnisse vor Ort es nicht hergeben, nun auch noch Bewohner-Parkausweise an Nebensitzbewohner zu vergeben; übersetzt: es seien also einfach nicht genug Parkplätze vorhanden. Auf Nachfrage Tim Elschners (Grüne) betonte Rosenthal nochmals, dass auch das Parken am ehemaligen Schwimmstadion möglich ist.

Sven Morlok (FDP) fasste noch einmal nach und bat um Zustimmung zum Antrag unter der Prämisse, dass es bei einer Entscheidung dagegen zu gerichtlichen Klagen derjenigen kommen könne, die dann auf einen Parkausweis als Zweitwohnungsnutzer weiterhin verzichten müssten. Dies könne man auch umdrehen und schauen, ob es Klagen anderer Bewohner gäbe, wenn man die Parkausweise auch auf jene Bewohner ausdehnen würde.

Am Ende nützte alle Debatte der Befürworter dieser Lösung nichts. Auch heute gab es keine Neuregelung, der Antrag wurde denkbar knapp mit 30 zu 30 Stimmen abgelehnt. Nun darf man gespannt sein, wie hartnäckig diejenigen sein werden, welche einen Zweitwohnsitz im Waldstraßenviertel haben, ob es also Klagen geben wird. Oder ob, wie von Franziska Riekewald angemerkt, einige von diesen bei einem Aufenthalt von Montag bis Freitag in Leipzig nicht ihren Zweit- in einen Hauptwohnsitz umwandeln.

Die Debatte vom 17. Juni 2020 im Stadtrat

Video: Livestream der Stadt Leipzig

Der Livestream & die Aufzeichnung vom 17. Juni 2020 im Stadtrat

Der Stadtrat tagt: Die Fortsetzung der Juni-Sitzung im Livestream und als Aufzeichnung

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