Eigentlich hatte man hoffen dürfen, dass der Antrag des Jugendparlaments vielleicht doch noch in die neue Polizeiverordnung der Stadt Leipzig Eingang findet. Aber das war in der Ratssitzung am 26. Februar noch nicht der Fall. Da hatte das für das Thema zuständige Ordnungsdezernat gerade einmal seine Stellungnahme zum Antrag „Bußgeld Zigarettenreste“ fertig. Und im Prinzip stimmt die Verwaltung dem Anliegen des Jugendparlaments zu.

Das hatte beantragt: „Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Vorlage zu entwickeln, nach der das Entsorgen von Zigarettenresten mit mindestens 100 Euro bestraft wird.“

Dass das Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport jetzt zustimmt, hat natürlich auch damit zu tun, dass das Wegschmeißen von Zigarettenkippen sowieso verboten ist. Augenscheinlich hat sich da bei Rauchern einfach nur eine ziemlich schlechte Angewohnheit eingebürgert, hat man wahrscheinlich zu viele Hollywood-Filme gesehen, in denen versiffte Typen besonders cool auszusehen versuchen, wenn sie ihre Kippe einfach auf die Straße schnippen und dann bedeutungsschwer unter dem Stiefel zerreiben.

Das ist aber nicht cool. Es ist gedankenlos, rücksichtslos und eingebildet.

Mit den Worten des Ordnungsdezernats: „Das Wegwerfen von Zigarettenkippen oder vergleichbarer anderer Tabakreste ist verboten und erfüllt u. a. den Tatbestand des unzulässigen Ablagerns von Abfällen. Rechtsgrundlage sind die Regelungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz lässt grundsätzlich für unzulässige Abfallablagerungen Geldbußen bis 100.000 Euro zu.“

Das wäre was: 100.000 Euro für eine weggeschnippte Kippe.

Aber diese Größenordnung ist tatsächlich eher für große Umweltsünder gedacht, die in Größenordnungen gefährliche Abfälle in die Landschaft verklappen.

Für die nicht ganz so großen Sünder gibt es andere Bußgeldvorschläge: „Der Freistaat Sachsen hat für die praktische Umsetzung dieses und anderer Gesetze die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Ordnungswidrigkeiten gegen die Umwelt (Bußgeldkatalog Umweltschutz) erlassen. Darin sind in der Anlage 1 zahlreiche Beispiele an Abfällen und dazu entsprechende Bußgeldrahmen vorgegeben. Gemäß Nummer A 2.1.2 der Anlage 1 der besagten Verwaltungsvorschrift sind für die im Antrag Nr. VII-A-00636 thematisierten Abfälle im Regelfall Geldbußen zwischen 20,- und 50,- Euro vorgesehen.“

Warum betont das das Ordnungsdezernat so?

Das Jugendparlament hatte 100 Euro gefordert. Aber die würden den in Sachsen gesetzten Rahmen sprengen.

Und so betont das Ordnungsdezernat: „An diese Vorschrift ist die Verwaltung in ebensolchen Regelfällen gebunden. Eine eigenständige Erhöhung der Regelsätze ist nicht möglich. In der Praxis werden – entsprechend der aufgefundenen Art und des Umfangs der Abfälle – durchaus die vorgegebenen Rahmen ausgeschöpft. Die Überschreitung der Regelsätze ist nur dann geboten, wenn kein Regelfall vorliegt, wie z. B. bei Wiederholungstätern. Gleichwohl wird die Verwaltung bei allen künftigen Verfahren zur illegalen Entsorgung von Tabakresten und Aschenbecherinhalten den in der Regel höchstmöglichen Bußgeldsatz von 50,- Euro verhängen.“

Aber da gibt es noch ein kleines Problem: Wie wird die Tat eigentlich erfasst und einem konkreten Täter zugeordnet?

Das ist ja schon bei den anderen 120 Verfahren zu Ordnungswidrigkeiten wegen illegaler Abfallentsorgung aus dem Jahr 2019 schwierig, wie das Ordnungsdezernat betont: „Die meisten Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu diesem Vergehen werden von der Polizei und vom Stadtordnungsdienst an die Zentrale Bußgeldbehörde übermittelt. Für erfolgreiche Verfahren ist es unabdingbar, dass darauf fußend alle wichtigen Erkenntnisse des Einzelfalles bekannt sind. Hierzu zählen insbesondere genaue Tatangaben, Angaben zum Verursacher und etwaige Beweismittel wie Zeugen oder Beweisfotos.“

Und das ist dann tatsächlich nicht die Aufgabe der Umstehenden, die sehen, wie so ein cooler Cowboy mal wieder seine giftige Kippe auf den Weg schnipst.

Das Ordnungsdezernat erklärt dazu: „Eine erfolgreiche Ahndung und die damit einhergehende präventive Wirkung hängen weniger von der Höhe der Geldbuße als vielmehr davon ab, inwiefern tatsächlich Verursacher von Abfallablagerungen namentlich auf frischer Tat festgestellt werden können. Nicht selten scheuen etwaige Zeugen eine Anzeigenerstattung, da sie mögliche Repressalien befürchten. Darüber hinaus ist das geltende Datenschutzrecht wenig förderlich für die Überführung von Verursachern der Abfallablagerungen, da es privaten Zeugen nicht gestattet ist, Fotos der Verursacher dieser illegalen Müllablagerungen zu fertigen.“

Also ist gar nicht mal der Beschluss zur Bußgeldhöhe so wichtig, auch wenn das Ordnungsdezernat 50 Euro durchaus angemessen findet für eine Kippe. Eher geht es darum, dass auch dieses Thema den Wahrnehmungshorizont der Kippenschmeißer erreicht.

„Letztlich helfen bei der derzeitigen Rechtslage lediglich eine höhere Kontrolldichte der Behörden und ein gezieltes Einschreiten, also die konkrete namentliche Feststellung der Täter“, meint das Ordnungsdezernat.

Vielleicht aber würden auch ein paar Schilder helfen, die die hektischen Raucher einfach freundlich auffordern, ihre Zigarettenkippen im Abfallkorb zu entsorgen. Wir leben nun einmal in einer infantilen Gesellschaft. Und manchen Mitmenschen muss es einfach freundlich beigebracht werden.

Der Stadtrat tagte: Polizeiverordnung mit großer Mehrheit beschlossen + Video

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Es gibt 3 Kommentare

Es wäre gut wenn, es mehr Mülleimer gäbe. Nicht nur für Kippen. An manchen Straßen, an denen es keine Haltestellen der LVB gibt suchen Sie lange nach einer Möglichkeit die Kippe, das Taschentuch etc. zu entsorgen!

Anzeigen in der Straßenbahn schalten und darauf hinweisen, dass jede weggeworfene Zigarettenkippe Grundwasser verseucht und das Bußgeld zu jeder weggeworfenen Kippe benennen. Irgendwann muss es doch jeder mal merken! Die Leute schmeißen die Kippen auch neben die Mülleimer. Aber wo kein Kläger, da kein Richter! Der weggeworfene Müll allgemein in Leipzig ist ein Problem. Manche lassen alles fallen, wo sie gehn oder stehn.

Ohne Frage kann man das so machen. Aber bitte auch die Glasflaschenzerdepperer einfangen und bestrafen. Mit Bußgeld oder Ordnungsgeld und den Tierarztkosten für Hunde, die in die Scherben laufen. Hundehaufenliegenlasser ebenso bestrafen wie die Zigarettenwegwerfer.

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