Für FreikäuferLZ/Auszug aus Ausgabe 60Wir treffen uns mit Ina Alexandra Tust in einem hellen, freundlichen Büro, unweit vom Völkerschlachtdenkmal. Unzählige Male ist sie hier den menschlichen Folgen seelischer Abgründe begegnet. Denn sie vertritt Opfer von Gewaltverbrechen im Strafprozess. Auch für die Eltern ermordeter Kinder setzte sie sich vielfach vor Gericht ein: so im Fall des 9-jährigen Mitja (2007) und der 8-jährigen Michelle aus Leipzig (2008) sowie der 9-jährigen Corinna aus Eilenburg (2009). Auch die Eltern der 19-jährigen Jasmin aus Frohburg, die 2014 nach einer Disco-Nacht von einem Freund getötet wurde, zählten zu ihren Mandanten.

Wie erträgt sie das Ungeheuerliche, das unbeschreibliche Leid von Gewaltopfern und Hinterbliebenen? Wie bewältigt sie den Spagat zwischen Mitgefühl und professionellem Abstand? Nimmt sie etwas davon mit nach Hause? Für die LZ nahm sich Ina Alexandra Tust die Zeit, uns derlei Fragen zu beantworten. Die 49-jährige Juristin stammt aus Nordrhein-Westfalen und arbeitet seit 1998 als Rechtsanwältin in Leipzig mit Schwerpunkt Nebenklage. Sie ist verheiratet und Mutter eines 11 Jahre alten Sohnes.

Frau Tust, Sie stellen sich schon auf Ihrer Homepage offiziell als „Opferanwältin“ vor. Können Sie uns Ihre Funktion näher erklären?

Vor zwanzig Jahren bin ich in die Vertretung von Opfern eingestiegen und habe gemerkt, dass mir das liegt. „Opferanwältin“ als juristischen Begriff gibt es so nicht. Aber von Mandanten und Medien tauchte dieser Begriff dann immer mehr auf, und tatsächlich ist es so, dass 90 % meiner Arbeit in der Vertretung von Opfern liegt. Daher denke ich, ich kann mich offiziell als Opferanwältin bezeichnen, zumal es auch der Einordnung dient.

Wussten Sie schon früh, dass Sie mal in der Justiz arbeiten wollen?

Das war bei mir relativ zeitig klar. Ich habe immer gern Krimis gelesen, habe dann in der Schule die Weichen gestellt, Praktikum bei einem Anwalt gemacht. Es war eine frühe Entscheidung, Jura zu studieren und Rechtsanwältin zu werden. Ich habe dann anderthalb Jahre als angestellte Anwältin gearbeitet, bin dabei mit dem Weißen Ring in Kontakt gekommen und habe für ihn Fälle übernommen.

Richterin oder Staatsanwältin war nie eine Option?

Nein. Ich glaube, ich bin für den Staatsdienst nicht geschaffen (lacht). Dort wird einem vorgeschrieben, was man zu machen hat. Da kommt man sich immer noch ein bisschen wie ein Lehrling vor. Ich will mir selbst einteilen, wie ich arbeite und was ich mache.

Gibt es eine innere Kraft, die Sie antreibt? Ein Gerechtigkeitsideal?

Kann ich jetzt so gar nicht sagen. Kraft gibt mir sicher meine Familie. Es ist schon ein Stück weit das Gefühl, dass man etwas Gutes tut, dass man auch das „Richtige“ tut, auf der „richtigen“ Seite steht.

Sie sind Strafverteidigerin und Opferanwältin zugleich. Demnach müssten Sie sich sowohl für die Interessen von Tätern als auch von Opfern einsetzen. Ist das nicht ein Widerspruch?

Man kann da einen Widerspruch sehen. Ich sehe ihn für mich nicht, weil die Vertretung des Opfers für mich nicht das Ziel hat, eine möglichst hohe Strafe zu erzielen, sondern es geht in erster Linie um die Begleitung und Unterstützung im Strafverfahren. Dazu kommt, dass ich etwa bei Sexual- oder Kapitaldelikten wie Mord und Totschlag keine Strafverteidigung mehr übernehme. Das wissen die Richter auch und ordnen mich nicht bei. Ich vertrete Jugendliche wegen Diebstahls, Raubes, oder Verkehrsunfälle. Das sind andere Sachen und das mache ich vor allem, um nicht den Blick für die Strafverteidigung zu verlieren.

Manche Strafverteidiger sagen, jeder ist als Beschuldigter gleich und es stehe dem Anwalt nicht zu, nach „guten“ und „schlechten“ Mandanten zu filtern.

Man filtert nicht nach Mandanten, sondern nach Taten. Ich bin mal vom Ermittlungsrichter in einem Verfahren wegen versuchten Totschlags beigeordnet worden. Der Mandant hat die Tat bestritten, obwohl die Aktenlage eindeutig war. Ich habe gemerkt, dass es mir schwergefallen ist, so eine Konfliktverteidigung zu betreiben, obwohl ich nicht dahinterstand. Ich war viel zu sehr auf der Opferseite, und konnte diesen Mandanten nicht mehr angemessen verteidigen.

Und dann, finde ich, sollte ich die Finger davon lassen. Ich glaube, das ist auch der Grund bei den meisten Anwälten, die zum Beispiel keine Sexualtäter verteidigen, dass sie selbst Kinder haben und die Grenze nicht ziehen können.

Sie sind mit sehr viel Leid von Gewaltopfern oder Angehörigen Getöteter konfrontiert. Wie schaffen Sie es, all das zu verarbeiten?

Ich versuche, Distanz zu halten. Das ist nicht immer einfach. Aber wie gesagt, die Familie gibt da sicherlich sehr viel Kraft. Ich denke, es ist ähnlich wie bei Ärzten auf einer Krebsstation, bei denen die Patienten sterben, zu denen man schon eine Beziehung aufgebaut hat. Die müssen auch damit umgehen können und weiterarbeiten, sonst können sie anderen nicht helfen. Und so sehe ich das auch. Wenn ich merken würde, es geht mir zu nahe, müsste ich es lassen. Wahrscheinlich schöpft man die Kraft auch aus der Dankbarkeit der Mandanten.

Aber es ist wichtig, die Distanz einzuhalten. Dafür, dass man sich auch um das Emotionale kümmert, habe ich einen Kreis um mich herum aufgebaut, eine interdisziplinäre Betreuung: Opferhilfe Sachsen, Frauen für Frauen e.V., der Weiße Ring. Es gibt dort Psychologen. Ich gucke bei der Aufnahme eines Mandats: Was brauchen die noch für Hilfe? Ich bin ja nur ein kleiner Teil im Rad.

Haben Sie schon mal ein Mandat abgelehnt, weil Sie merkten, dass Sie es emotional nicht schaffen?

Nein. Meine Grenze liegt da, dass ich keinen aus meinem Familien- oder Freundeskreis vertreten würde. Das würde mir zu nahegehen, wäre nicht professionell. Ich würde vielleicht im Hintergrund ein bisschen helfen. Aber das offizielle Mandat würde ich an jemanden abgeben, wo ich weiß, der Klient ist in guten Händen. Das ist mir aber noch nicht passiert.

Gibt es Prozesse, die Ihnen nachhaltig im Gedächtnis geblieben sind?

Ja. All die Kindsmorde. Mitja, Michelle, Corinna – das sind Fälle, die vergisst man nicht. Das sind ja auch Fälle, davon hat man nicht hundert im Jahr, sondern da hat man ab und zu einen. Die Eltern da zu betreuen, zu begleiten, das ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Ich habe auch zu allen Eltern noch Kontakt, obwohl die Fälle ja teilweise schon viele Jahre zurückliegen.

Trotz allem müssen Sie ja auch ein Stück weit hinnehmen, dass Strafverteidiger im Prozess ein Opfer vielleicht noch mit bohrenden Fragen konfrontieren. Ärgert Sie das oder können Sie das professionell einordnen?

Beides. Es gehört dazu, manchmal ärgert es mich. Weil es Kollegen gibt, die Grenzen überschreiten. Aber meistens weiß ich ja, wer verteidigt, ich kenne die Kollegen und weiß, wie ich sie einzuschätzen habe. Wenn ich dann so einen „speziellen“ Verteidiger habe, bereite ich das Opfer darauf vor. Wenn die da ein Stück weit drauf eingestellt sind, läuft es meist besser.

An welchen Stellen schreiten Sie dann ein?

Wenn es um sexuellen Missbrauch geht und der Verteidiger fragt das Kind, ob es schon mal der Mutti Geld aus dem Portemonnaie geklaut hat. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. So etwas habe ich schon erlebt. Immer dann, wenn die persönlichen Grenzen massiv überschritten werden.

Wenn es um eine Vergewaltigung geht und die Frau gefragt wird, welche Liebesbeziehungen sie schon alle hatte. Wenn es um Krankheiten geht und da zu tief eingegriffen wird, wenn ich das Gefühl habe, diese Krankheit hat damit nichts zu tun. Da gehe ich dazwischen, wenn es nicht schon das Gericht getan hat.

Grenzübertretungen dieser Art kommen öfter vor?

Manchmal, aber nicht so oft. Die meisten Kollegen sind eigentlich anständig (lacht).

Gerade mit Missbrauchsbezichtigungen kann man das Leben eines Menschen freilich auch zerstören. Können Sie immer sichergehen, dass man Ihnen keine Lügen auftischt oder psychisch Kranke sich Dinge einbilden, jemanden fälschlich anzeigen?

Diejenigen, die bewusst lügen, landen meist nicht bei mir. Die nehmen sich keine Anwältin, sondern versuchen meist, das allein durchzustehen. Schwierig sind die Mütter von Kleinkindern, wenn sie hier sitzen und den Verdacht haben, dass ihr Kind missbraucht worden ist. Denen mache ich klar: Sie müssen bei allem daran denken, dass der, der hier beschuldigt wird, egal wie es ausgeht, möglicherweise sein Leben lang mit diesen Vorwürfen leben muss, in eine Ecke gestellt wird. Da steht immer für beide Seiten viel auf dem Spiel.

Hatten Sie es schon einmal mit so einer Falschbeschuldigung zu tun?

Ich habe mal den Fall einer Vergewaltigung gehabt, wo ich auch mit der Polizei gesprochen habe und wir am Ende alle der Meinung waren, dass das Mädchen das erfunden hat. Obwohl sie es bis zum Schluss nicht zugab. Es ist dann ein Strafverfahren wegen Falschaussage eingeleitet worden. Ich habe das Mandat niedergelegt, weil ich sie als Opfer vertreten habe, da konnte ich sie nicht verteidigen. Ich kann natürlich nichts ausschließen. Man darf auch nicht vergessen, dass die Wahrheit immer relativ ist. Wenn jemand was Falsches sagt, muss eine Ursache da sein.

Es können etwa psychische Störungen eine Rolle spielen. Für derlei Fälle gibt es Glaubwürdigkeitsgutachter. Ich sehe, was für die andere Seite auf dem Spiel steht, behalte das im Blick. Und wenn ich kein gutes Gefühl habe, gehe ich auch Schritte bis zur Mandatsniederlegung.

Welche Fähigkeiten sollte man als Opferanwältin oder Opferanwalt mitbringen?

Man muss einen guten Kontakt zu den Menschen haben, gut mit Menschen umgehen können und Freude am Umgang mit Menschen haben. Sicher auch ein Stück weit Gerechtigkeitsempfinden, dass man das Gefühl hat, das Richtige zu tun. Dass man sich gut um die Mandanten kümmert, aber trotzdem Abstand hält. Weil man das natürlich nicht mit nach Hause nehmen kann. Das lernt man auch nicht im Studium, sondern im Beruf, und man merkt, ob man es kann oder nicht.

Nehmen wir als Beispiel die Eltern ermordeter Kinder: Diese sind in einer psychischen Ausnahmesituation und sitzen Ihnen nun gegenüber. Wie kann der Spagat aus Empathie und professionellem Abstand gelingen?

Wenn man sich vorstellt, ich sitze daneben und weine mit, kann ich denen nicht helfen. Das geht nur, wenn ich die Distanz halte. Das merken die auch. Die sind fertig, die weinen, und die brauchen jetzt jemand neben ihnen, der stark ist. Und wenn ich das nicht ausstrahle, kann ich nicht unterstützen. Ich gehe zum Beispiel nicht mit auf die Beerdigungen. Weil ich mich da, finde ich, ein Stück zu nahe heranwage.

Ich kümmere mich im Hintergrund mit um die Organisation der Beerdigung, obwohl das nicht meine Aufgabe ist, aber vor allem geht es da auch um den Schutz vor den Medien. Ich telefoniere mit der Polizei, dass sie die Beerdigung absichert. Aber ich gehe eben nicht hin.

Wurde Ihnen schon der Wunsch angetragen, Sie mögen auf so eine Beerdigung mitkommen?

Nein. Ich weiß nicht, ob es der eine oder andere erwartet hätte. Aber ich erkläre das auch. Kommunikation ist ganz wichtig. Und wenn man den Leuten erläutert, welche Gedanken dahinter sind, verstehen die das.

Wie haben Sie die direkte Begegnung mit diesen Menschen erlebt – sitzen die weinend vor Ihnen, wie man es sich vorstellt?

Viele funktionieren einfach. Die brauchen eine Weile, um zu verstehen, was passiert ist. Sie reden häufig so, als wenn das Kind noch lebt. Oft bin ich ja in diesen Fällen drin, wo es gerade passiert ist. Ein Moment, wo ich dazugelernt habe, war die ermordete Corinna aus Eilenburg. Da wollte die Mutter ihre Tochter noch mal sehen. Polizei, Rechtsmediziner, alle haben abgeraten, doch die Mutter hat sich nicht abhalten lassen. Sie hat dann nur die Tür geöffnet, man hatte Corinna so präpariert, dass sie einigermaßen vernünftig aussah.

Und dann hat die Mutter von weitem ihr Kind gesehen und sich sofort umgedreht. Da ist mir auch klargeworden, dass sie als Mutter die Gewissheit haben wollte: Es ist tatsächlich mein Kind, was tot ist. Ich glaube es erst, wenn ich sie gesehen habe. So einen Wunsch kann und sollte man nicht ausschlagen.

Das heißt, Sie haben solche Eltern nach außen eher ruhig erlebt?

Natürlich gibt es auch Momente, wo sie dann weinen. Da muss man ihnen Zeit geben. Ich kümmere mich in der akuten Situation auch zum Beispiel um die Post, versuche einen Helferkreis aufzubauen. Die Jasmin aus Frohburg war ja schon 19, hatte Verträge, die mussten gekündigt werden. Das ist Mist im Vergleich zu dem, was gerade geschehen ist. Aber es muss sich jemand um so etwas kümmern.

Auch um Dinge wie eine Wohnungskündigung – etwa bei der 8-jährigen Michelle, deren Eltern nach dem Mord aus Leipzig weggezogen waren.

Damals wollte die LWB, dass sie die Wohnung renovieren. Sie waren gerade zwei Jahre vorher eingezogen, die Wohnung war in Ordnung. Da habe ich angerufen und gesagt: Sie können doch von den Eltern nicht in der Situation verlangen, dass die sich hinstellen und malern! Daraufhin wurde die Dame am Telefon erst ein bisschen zickig.

Ich habe dann gesagt: Ich kann gern die Medien anrufen, ich glaube, die freuen sich über so einen Bericht. Dass die LWB den Eltern eines ermordeten Kindes auferlegt, die Wohnung zu renovieren. Da ist sie dann zurückgerudert. Das sind Momente, wo man denkt: Das kann nicht wahr sein!

Haben Sie zu Michelles Eltern noch Kontakt?

Ja. Der Vater ruft häufiger an, wenn was ist oder auch, wenn sie andere rechtliche Probleme haben. Da ist ein Vertrauensverhältnis da. Es geht ja auch darum, dass der Täter irgendwann aus der Haft entlassen wird, das wollen die natürlich wissen. Es laufen nach wie vor Schmerzensgeldzahlungen. Das betreue ich mit.

Auch bei Mitja habe ich noch Kontakt zu der Mutter. Nicht so häufig, aber sie ruft auch ab und zu an. Die Eltern von Jasmin sind auch weggezogen.

Der Mörder von Michelle, ein damals 18-Jähriger aus der Nachbarschaft, bekam neuneinhalb Jahre Jugendstrafe. Wissen Sie, was aus ihm geworden ist?

Er müsste entlassen sein. Er schreibt mich auch an und informiert mich, da er Schmerzensgeld zahlt. Er ist so ein ganz Ordentlicher, Korrekter, sagt stets Bescheid, wenn er vielleicht den Monat mal nicht zahlen kann. Dafür wird es hinterher mehr. Er ist da sehr bemüht. So ist natürlich nicht jeder.

Während seiner Haft wurde er aus Sachsen in ein entferntes Gefängnis verlegt. Können Sie was über seine aktuellen Lebensumstände sagen?

Er ist wohl in so einer Übergangseinrichtung, kommt auf jeden Fall nicht zurück nach Leipzig.

Redet er mit Ihnen über die Tat an sich?

Nein. Aber er zahlt jetzt seit fast zehn Jahren Schmerzensgeld. Ich glaube, dass er bereut, was er damals getan hat, davon kann man ausgehen.

Mitunter gibt es ja auch Rachephantasien, gerade bei einem Täter dieser Art.

Die Eltern, denen so etwas passiert, haben alles Recht der Welt, auch die Todesstrafe zu fordern. Bei denen kann man das nicht rational sehen. Man muss ihnen ihre Gefühle lassen. Aber ich muss sagen, dass die Eltern, die ich bisher als Mandanten hatte, sehr gemäßigt waren. Da hat keiner gesagt: Ich wünsche mir die Todesstrafe. Die sind mehr mit ihrer Trauer als mit Rachegelüsten beschäftigt.

Aber Sie können es verstehen, wenn die Wut auch in einem späteren Stadium der Trauer hochkocht?

Absolut. Ich weiß nicht, wie ich reagieren würde. Ich finde, von den Menschen, denen so etwas passiert ist, kann man nicht erwarten, dass sie sich objektiv mit dem Rechtsstaat auseinandersetzen. Da habe ich für alles Verständnis.

Wo würden Sie aktuell fachlichen Verbesserungsbedarf sehen?

Insgesamt sind die Rechte der Opfer viel besser geworden. Wir haben viele Möglichkeiten, sie gut durch das Verfahren zu bringen. Eines stört mich aber kolossal: Dass ich als Vertreterin der Nebenklage keine Anwesenheitspflicht habe. Selbst bei Fällen von Mord, Vergewaltigung und schwerem sexuellen Missbrauch kommt es vor, dass mir der Richter den Termin durchgibt, ich an dem Tag nicht kann und es dann heißt: Sie müssen ja nicht dabei sein.

Ich würde mir wünschen, dass der Gesetzgeber zumindest bei Verbrechen auch eine Anwesenheitspflicht für Nebenklagevertreter einführt, damit mich die Richter nicht umgehen können. Wobei mich viele in die Terminplanung einbeziehen, aber eben nicht alle.

Sie wirken im Gespräch offen und freundlich. Können Sie auch harscher werden, wenn Sie sich für Interessen Ihrer Mandanten einsetzen?

Kann ich, muss ich aber selten. Ich versuche, die Weichen vorher zu stellen, damit es gar nicht erst so weit kommt. In dem Moment, wo ich im Saal ausraste, und die Mandantin oder der Mandant daneben sitzt, schaffe ich für sie nur noch mehr Belastung. Ich versuche, das Verfahren eher glatt zu halten. Aber wenn mir einer richtig quer kommt, kann ich auch anders.

Sie sagten, auf eine hohe Bestrafung kommt es Ihnen nicht unbedingt an. Wie würden Sie dann Erfolg für sich messen?

Mir geht es gut, wenn es den Mandanten gutgeht. Wenn die kommen, mir Blümchen bringen oder Kaffee oder was auch immer, und einfach da sitzen und sagen: Danke, dass Sie mich begleitet haben in der schweren Zeit, es ist gut gelaufen, man hat mir geglaubt, man hat mir zugehört, ich bin nicht auseinandergenommen worden. Wenn die Mandanten das Gefühl haben, dass sie das gut überstanden haben und mir ihre Dankbarkeit zeigen, bin ich natürlich auch zufrieden.

Wie sieht die Kostenfrage aus – Verbrechensopfern steht ein kostenloser Anwalt zu?

Genau. Und bei den „kleineren“ Delikten kann man Prozesskostenhilfe beantragen. Manche haben eine Rechtsschutzversicherung, manchmal übernimmt der Weiße Ring auch Kosten. Bei allen Sexualdelikten, die ab einem Jahr Freiheitsstrafe losgehen – schwerer sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, bei einfachem sexuellem Missbrauch dann, wenn die Opfer unter 18 sind, steht ein staatlich bezahlter Anwalt zu. Das ist ohne Kostenrisiko – selbst wenn der Angeklagte freigesprochen wird, müssen die keine Kosten zahlen.

Zwanzig Jahre im Anwaltsberuf: Hat Sie das auch als Privatperson verändert?

Ich denke schon, dass mich das geprägt hat. Ich muss aufpassen, dass ich meinen Sohn nicht noch zum Studium fahre und wieder abhole, aus Angst, ihm könnte was passieren. So weit wird es nicht kommen. Aber es ist vielleicht so, dass man mehr Gefahren sieht als andere Eltern.

Das versuche ich mir bewusstzumachen, mir zu sagen: Du bist eine normale Mutter. Denke nicht nur an deine Akten. Dein Kind kann auch auf der Straße überfahren werden. Man kann Kinder nicht vor allen Risiken schützen. Aber man hat dann schon andere Gedanken, ja.

Hat sich Ihr Menschenbild gewandelt?

Nein. Vielleicht unbewusst. Aber ich sehe die Täter nach wie vor nicht als Monster, sondern versuche, jeden Fall einzeln zu beurteilen. Wer steckt dahinter? Und da keine Verallgemeinerungen anzustellen. Es gibt Männer, die sind pädophil, andere beschäftigen sich im negativen Sinne mit Kindern und sind nicht pädophil, sondern es kommt aus der Situation heraus. Es gibt da viele Unterschiede, sowohl bei den Opfern als auch bei den Tätern. Für mich gibt es keine Verallgemeinerungen. Ich versuche, nach wie vor individuell zu betrachten.

„Böse“ ist also keine Kategorie für Sie?

Nein. So ist es nicht. Zum Beispiel bei sexuellem Missbrauch: Für betroffene Kinder ist es schlimm, weil das Verhältnis oft nicht auf den Missbrauch reduziert ist. Der Täter geht mit denen weg, in den Park, zum Spielen, macht Hausaufgaben mit den Kindern. Da kommen manche Verteidiger mit dem Satz: Wenn es so schlimm gewesen wäre, wäre die nicht mitgegangen.

Ich ärgere mich da schon gar nicht mehr, sondern denke, dass die Anwälte sich da lächerlich machen. Man kann ja auch anders verteidigen. Häufig sind die Kinder in einem Alter, wo sie den Missbrauch nicht realisieren. Der tut denen ja nicht unbedingt weh, er ist womöglich auch lieb zu denen. Was tatsächlich passiert, begreifen die Opfer erst, wenn sie älter sind.

Oft heißt es, Gewaltverbrechen hätten in ihrem Ausmaß und ihrer Qualität zugenommen, die Hemmschwelle sei gesunken. Wie sehen Sie das?

Straftaten hat es schon immer gegeben. Ich habe aber ein bisschen das Gefühl, dass sich etwas anderes geändert hat: Beispiel Pädophilie – dort sagen Gutachter, Pädophilie ist angeboren, man kann sie nicht heilen, sondern Betroffenen nur helfen, damit umzugehen. Nicht jeder Pädophile wird zum Straftäter. Nun haben sie aber dank Internet eine leichte Möglichkeit, an Material zu gelangen.

Häufig habe ich erlebt, dass sie dadurch getriggert werden. Irgendwann reicht es denen nicht mehr. Etwa der Täter, der das zwölfjährige Mädchen letztes Jahr mit dem Transporter in Grünau entführt hat. Der hat sich etliche Male Szenen im Netz angeguckt und dann gesagt: Das mache ich jetzt selbst. Früher konnte man mal ein Pornoheft kaufen oder sich ein Video im Laden holen. Aber unerlaubte Sachen zu kriegen, ist heute viel einfacher.

Wenn dieses Material angeschaut wird, muss es auch gedreht werden. Da habe ich schon das Gefühl, dass mehr Leid produziert wird. Ich wünsche mir auf jeden Fall, dass es für Menschen, die zum Beispiel das Problem mit der Pädophilie haben, mehr Prävention gibt. Entsprechende Angebote gibt es in Berlin und Leipzig. Aber das ist noch zu wenig.

Ernten Sie in Ihrem Umfeld Respekt für Ihren Beruf?

Schon. Es tut gut, wenn man Anerkennung bekommt. Nicht nur von Mandanten, sondern auch von Außenstehenden.

Auch die Verteidiger, die Gewaltverbrecher vertreten, sind Teil des rechtsstaatlichen Verfahrens. Hätten die den gleichen Respekt verdient?

Ich glaube, die werden schon respektiert. Mir tut es immer leid, wenn gewisse Kollegen Drohanrufe im Büro erhalten, wenn sie gerade speziell den Mandanten vertreten. Das finde ich ungehobelt und daneben.

Vielen Dank für dieses Gespräch.

Die LZ Nr. 60, Ausgabe Oktober 2018: “Tiere der Großstadt” jetzt im Handel

Leipziger Zeitung Nr. 60: Wer etwas erreichen will, braucht Geduld und den Atem eines Marathonläufers

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar