Im Laufe des 20. Februar 2019 nahm die SPD-Fraktion im sƤchsischen Landtag zum Ć¼berraschend geƤnderten Umweltinformationsgesetz (UIG) Stellung. Und man rƤumt ein, dass die nun weiter verstƤrkte Intransparenz in der Kohlebranche Sachsens eine Art Kollateralschaden darstellt. Was man sehr bedauere. Um genau diese ErklƤrung im letzten Satz der Wortmeldung eigenhƤndig wieder abzurƤumen. Und irgendwie doch mitzuteilen: tja, Pech gehabt, Greenpeace. Der SƤchsische Rechnungshof soll doch lieber keine Auskunft Ć¼ber Umweltinformationen und Finanzen der Kohlekonzerne erteilen.

Es ist genau genommen ein Graubereich zwischen Gemeinschaft und Unternehmertum. Irgendwo zwischen gewƤhlten Vertretern der BĆ¼rger, privatwirtschaftlichen Interessen und grundlegenden Eingriffen in die gemeinsame Natur und Umwelt agiert die Kohlebranche. Die sich offenbar Ć¼ber einen weiteren Etappensieg freuen kann, wenn es darum geht, UmweltschƤden, Renaturierungsgelder und Gewinne unter der Decke zu halten.Am 13. Dezember 2018 Ƥnderte der sƤchsische Landtag das Umweltinformationsgesetz (UIG). Mit den Stimmen der Koalition, also der SPD-Fraktion. Diese erklƤrte am heutigen 20. Februar, man sei letztlich einem Vorschlag der CDU gefolgt, welche laut SPD der Bitte des Rechnungshofes um mehr UnabhƤngigkeit und ArbeitsfƤhigkeit nachgekommen sei.

Kern sei es eigentlich gewesen, dass der Rechnungshof alle Angelegenheiten der Exekutive prĆ¼fen kƶnne, ā€žauch, wenn die Belange Dritter, zum Beispiel von Unternehmen, betroffen sind. BestĆ¼nde ein weitreichender Auskunftsanspruch gegenĆ¼ber dem Rechnungshof, kƶnnte er seinen Aufgaben nicht mehr ordnungsgemƤƟ nachgehen.ā€œ Diese Klarstellung des Rechnungshof-Statusā€™ entsprƤche so nun auch der Rechtslage in anderen BundeslƤndern.

Man hat also ein Informationsloch zu stopfen versucht, welches bislang zumindest hier und da ein wenig Licht in die Kohlebranche zu bringen drohte. Ein neues hat man gar nicht erst erƶffnet, denn schon im September scheiterte der VorstoƟ der GrĆ¼nen, ein neues Transparenzgesetz durch den Landtag zu bringen, an der Koalition. Im Ergebnis bleibt also, dass nunmehr die TĆ¼r scheinbar zu ist: der Rechnungshof Sachsen wird keine AuskĆ¼nfte mehr erteilen, Greenpeace kƶnnte mit der gerade laufenden Klage auf Herausgabe des Sonderberichts ā€žFestsetzung von Sicherheitsleistungen im Rahmen bergrechtlicher Betriebsplanzulassungenā€œ scheitern.

Kein ZUsammenhang, alles auf Wunsch des Rechnungshofes. Das Statement der SPD-Fraktion im sƤchsischen Landtag vom 20. Februar 2019. Foto: SPD Fraktion
Kein Zusammenhang, alles auf Wunsch des Rechnungshofes. Das Statement der SPD-Fraktion im sƤchsischen Landtag vom 20. Februar 2019. Foto: SPD Fraktion

Was die weitere ErlƤuterung zum Beschluss vom 13. Dezember 2018 seitens der SPD etwas seltsam klingen lƤsst, ganz so, als ob man mitten im Streit um das Kohleaus, die Kohlekommission und die Klimaziele etwas Ć¼bersehen hƤtte: ā€žDie Tragweite dieser Entscheidung und der Zusammenhang mit einer Klage auf Herausgabe eines Sonderberichtes waren der SPD-Fraktion zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst.ā€œ Und auch vom DrƤngen seitens Greenpeace seit 2017 und den mƶglichen Auswirkungen auf das laufende Verfahren hat man laut SPD-Fraktion nichts mitbekommen.

ā€žUm es klar zu sagen: Die GesetzesƤnderung stand fĆ¼r uns in keinem Zusammenhang mit dem laufenden Gerichtsverfahren. Wir bedauern, wenn ein anderer Eindruck entstanden ist.ā€œ

Was zum letzten Satz fĆ¼hrt, mit dem all die Erƶrterungen zuvor irgendwie vom Tisch fallen. Denn da schreibt die Fraktion abschlieƟend: ā€žWir halten es nach wie vor fĆ¼r richtig, Gutachten nicht zwingend zu verƶffentlichen, wenn diese interne Zahlen eines Unternehmens enthalten und deren Verƶffentlichung einen Eingriff in den Wettbewerb wƤren.ā€œ

Interessante Wahrnehmung Ć¼ber den Status einer aus wenigen Konzernen bestehenden Kohle-Branche, welche alle GeschƤfte mit BergƤmtern, Landesregierungen und somit mit dem BĆ¼rger Ć¼ber den Abbau gemeinschaftlicher, endlicher Ressourcen abschlieƟt. Und anschlieƟend bei Renaturierungen und Beseitigung der SchƤden in der Landschaft selbst gemeinschaftliche Aufgaben wahrnehmen soll. Und eben darum zur Bereitstellung von Geldern fĆ¼r die Tagebaunachsorge verpflichtet ist.

Ob sie das Geld Ć¼berhaupt haben, darf aber niemand wissen. Im Falle der LEAG immerhin schon heute eine 1,7 Milliarden Euro-Frage. Renaturierungsgelder, welche beim Abkauf der Kohlesparte von Vattenfall in die Taschen des tschechischen Mutterkonzerns EPH wanderten. Der mitbietende Konkurrent damals bis zum Ausschluss vom Bieterverfahren: Greenpeace.

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