So sind die Sachsen: Jahrelang sperrt sich Sachsens Regierung gegen eine finanzielle Gleichbehandlung der Freien Schulen, auch wenn man immer wieder die schöne Wahlfreiheit für Eltern und Schüler gepriesen hatte. Dann verdonnert ein Gericht 2013 die Staatsregierung, die Freien endlich gleichzustellen. Das dauerte zwei Jahre. Und sofort schmettern die Trompeten.

“Die staatlichen Zuschüsse an freie Schulträger in Sachsen steigen zum Schuljahr 2015/2016 erheblich”, donnerte das Kultusministerium nun am Dienstag, 4. August. “So erhöhen sich die sogenannten Schülerausgabensätze, das heißt die Pauschalen pro Schüler und Jahr, bei allgemeinbildenden Schularten um durchschnittlich 1.000 Euro pro Schüler. Grund dafür ist vor allem das am 1. August in Kraft getretene neue Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft.”

Dass man ein paar Jahre lang versucht hatte, mit der Schlechterstellung der freien Schulen zu verhindern, dass überall, wo staatliche Schulen geschlossen werden, Elterninitiativen mit eigenen Gründungen in die Bresche springen – kein Wort.

Man tut einfach so, als sei es immer nur um Geld gegangen, nicht um eine eigene verfehlte Schulnetzpolitik.

“Der Schülerausgabensatz für freie Grundschulen steigt beispielsweise von 2.806,55 Euro im Schuljahr 2014/2015 auf 3.777,29 Euro im Schuljahr 2015/2016, für Oberschulen von 3.803,89 auf 5.063,43 Euro und für Gymnasien von 4.755,06 auf 5882,22 Euro. Auch die Schülerausgabensätze für freie Förderschulen erhöhen sich. Die Schülerausgabensätze werden im Juli jedes Jahres unter anderem aufgrund der durchschnittlichen Jahresentgelte der Lehrer an öffentlichen Schulen neu berechnet und sind unter www.schule.sachsen.de/1730.htm veröffentlicht”, so das Kultusministerium. “In diesem Jahr unterstützt der Freistaat freie Schulträger mit insgesamt 274 Millionen Euro. Im Jahr darauf werden die staatlichen Zuschüsse auf rund 327 Millionen Euro steigen.”

Unterstützung also. Als wäre es keine gesetzliche Pflichtaufgabe.

Auch dass die Regierungskoalition nicht alles umgesetzt hat, was 2013 vom Verwaltungsgericht gefordert wurde, bleibt außen vor. Am 8. Juli erst war das neue Gesetz durch den Landtag gekommen. Dass man versucht hat, die Kosten niedrig zu halten, deutete Lothar Bienst, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, zumindest an: “Mit der Gesetzesnovelle erfüllen wir einerseits die Forderung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes, bis zum 31. Dezember 2015 das Gesetz im Sinne der Rechtsprechung zu novellieren, zum anderen wird die Berechnung der Landeszuschüsse nachvollziehbar und transparent gestaltet. Das war die wichtigste Maßgabe des Gerichts. Ich bin davon überzeugt, dass es uns mit dem Gesetzentwurf gelungen ist, die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft auf solide Füße zu stellen.”

Zwangsläufig hatte es im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum Entwurf der Staatsregierung eine Reihe von Änderungsanträgen durch die Koalitionsfraktionen gegeben. Aber die waren größtenteils abgeblockt wurden.

„Wichtig war es uns vor allem, mit diesem Gesetz die besondere Stellung von allen Schulen in freier Trägerschaft in der Sächsischen Bildungslandschaft zu definieren“, so Bienst. Er begründet die weiterhin bestehende Ungleichbehandlung zwischen staatlichen und freien Schulen so: „Die Pflicht von Schulen in öffentlicher Trägerschaft ist es, ein flächendeckendes Angebot mit zumutbaren Entfernungen in allen Schularten vorzuhalten. Diese Pflicht kann nicht auf das Schulwesen in freier Trägerschaft delegiert werden.“

Alles in allem könnten Privatschulen also abweichend von den Vorschriften für Schulen in öffentlicher Trägerschaft agieren, seien beispielsweise nicht an Mindestschülerzahlen gebunden. Die Kritik seitens der Vertreter freier Schulen wies er zurück: „Standen im Haushaltsjahr 2014 insgesamt 230 Millionen Euro für die Finanzierung bereit sind es in diesem Jahr 273 Millionen Euro, im Jahr 2016 sogar 327 Millionen Euro. Das sind über zehn Prozent des gesamten Haushaltes des Kultusministeriums – ungefähr genauso viel, wie es Schüler an Schulen in freier Trägerschaft gibt. Bereits jetzt vorliegende Anträge auf weitere Genehmigungen für Schulen in freier Trägerschaft werden die Haushaltsmittel auch weiter anwachsen lassen.“

Und wie hält es der Koalitionspartner SPD mit dieser dann am Ende doch wieder sparsamen Entscheidung?

“Das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft ist für die SPD-Fraktion ein besonderes“, erklärte Holger Mann, Bildungsexperte der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag. „Dies zum einen, weil wir als erfolgreicher Kläger gegen die Verletzung des Artikels 102 der sächsischen Verfassung, eine besondere Verantwortung verspüren. Aber auch, weil wir grundsätzlich den Anspruch verfolgen, dass uns jedes Kind gleich viel wert sein muss – unabhängig von Herkunft oder sozialer Stellung.“

Aus seiner Sicht sind Schulen in freier Trägerschaft nun den Schulen in öffentlicher Trägerschaft weitestgehend gleichgestellt. „Diesen Anspruch haben wir dem Gesetz nun nicht nur tief eingeschrieben, sondern vorangestellt. Der Paragraf lautet deshalb: Sie [die Schulen in freier Trägerschaft] sind gleichermaßen wie Schulen in öffentlicher Trägerschaft Adressaten des Bildungsauftrags der Verfassung des Freistaates Sachsen, ohne dass ein Vorrang der einen oder anderen besteht.“

Aber Holger Mann gestand zumindest ein, dass die übermächtige CDU sich in der Finanzierungsfrage auch innerhalb der Koalition durchgesetzt hat.

„Im Zentrum der Diskussion mit den freien Trägern standen natürlich vor allem finanzielle Aspekte, und auch hier kann sich das Gesetz sehen lassen. Wenngleich es unserer Fraktion nicht gelungen ist, die Streichung des Absenkungsfaktors von 0,9 durchzusetzen, werden die Schulen in freier Trägerschaft doch von deutlich gewachsenen Zuschüssen profitieren.“

Aufwüchse von bis zu 79 Millionen Euro pro Jahr seien kein Pappenstiel, so Holger Mann. Im Vergleich zum letzten Doppelhaushalt von CDU und FDP sei das ein Plus von 42 Prozent. Es könne daher keine Rede davon sein, dass die freien Schulen in ihrer Existenz bedroht würden.

„Eine weitere finanzielle Verbesserung steht im Gesetz. Die von den Trägern bisher zu finanzierende Wartefrist wurde um ein Jahr verkürzt. Ein weiteres Defizit des alten Gesetzes bereinigt. In Zukunft werden Neugründungen freier Schulen zudem in den ersten drei Jahren bereits 80 Prozent der Zuschüsse ausgezahlt bekommen. Damit schaffen wir eine der im Bundesvergleich besten Regelungen”, kommentiert Holger Mann den erzielten Kompromiss. “Die Schulen in freier Trägerschaft gewinnen durch dieses Gesetz: Mehr Freiheit bei der Einrichtung, dem Betrieb und der Standortswahl. Sie behalten ihre pädagogischen Freiheiten.  Und erhalten die Chance sich weiter gut zu entwickeln und ihre Erfolgsgeschichte weiterzuschreiben. Wir wollen als SPD-Fraktion, dass sie dies als Partner auf Augenhöhe mit den Schulen in öffentlicher Trägerschaft tun können. Dafür legt dieses Gesetz eine sehr gute Grundlage.“

Scharfe Kritik gab’s hingegen von den Grünen.

“Wir Grüne haben weiterhin Bedenken, ob der Gesetzentwurf dem Urteil vom 15.11.2013 und damit den Verfassungsgrundsätzen Rechnung trägt”, erklärte Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Und da spielt eben unter anderem auch das Thema Geld eine Rolle. Denn Schule wird ja nicht “billiger” (wie Bienst meint), weil Freie Schulen nicht alle Pflichten von staatlichen Schulen abdecken müssen. Kleinere Klassen verteuern freien Schulunterricht sogar. Und das benennt auch Zais: “Dass Schulen in freier Trägerschaft beim Werben um Lehrernachwuchs weiterhin deutlich schlechter gestellt sind als Schulen in öffentlicher Trägerschaft, wird von Regierung und Koalition gerechtfertigt statt korrigiert. Der Absenkungsfaktor bei der Berechnung der Personalkosten bleibt bei 0,9. Der finanzielle Ausgleich bei Verzicht auf Schulgeld wird ‘verrechnet’, nicht aber, der Verfassung folgend, als Ausgleichsanspruch im Gesetz normiert. Hier blieb die Staatsregierung auch heute Belege für ihre These schuldig, dass mit der staatlichen Finanzhilfe tatsächlich auf die Erhebung von Schulgeld verzichtet werden kann. Die Wartefristregelungen halte ich weiterhin für unzureichend.”

Die Hausaufgaben wurden also doch nur zum Teil erledigt, so Zais. “In seiner jetzigen Form kann ich dem Gesetz so nicht zustimmen. Die Krux ist nicht gelöst, dass freie Schulen faktisch vor der Wahl stehen, entweder ihre Lehrerinnen und Lehrer angemessen zu bezahlen oder auf ein Schulgeld zu verzichten oder notwendige Investitionen zu tätigen. Allem gerecht zu werden, ist schlicht nicht möglich.”

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