Für FreikäuferLEIPZIGER ZEITUNG/Auszug Ausgabe 69, seit 19. Juli im Handel„Was die Verfassung vereint, das darf die Politik nicht spalten“, so heißt es auf der Homepage für die Petition „Freie Schulen – gleiche Schulen“. Die Schulen, die soviel Zulauf wie noch nie haben – fast ein Viertel aller sächsischen Schüler lernen hier – klagen, allerdings noch nicht rechtlich, aber moralisch. Der Freistaat Sachsen würde zu wenig tun, um sie gegenüber den eigenen Schulen gleichzuberechtigen, obwohl er das laut Sächsischer Verfassung tun sollte.

Dort heißt es in Artikel 102: „Unterricht und Lernmittel an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind unentgeltlich. Soweit Schulen in freier Trägerschaft, welche die Aufgaben von Schulen in öffentlicher Trägerschaft wahrnehmen, eine gleichartige Befreiung gewähren, haben sie Anspruch auf finanziellen Ausgleich.“

Öffentliche Schulen sind alle Schulen in Sachsen, es gibt freie öffentliche Schulen und staatliche öffentliche Schulen. Aber die einen Schulen sind eben öffentlicher als andere, denn die erhalten nur einen Bruchteil von der finanziellen Unterstützung, die staatlichen Schulen gegeben wird.

Gerade im verschärften Wettbewerb um Lehrkräfte stellt das nun ein Problem dar. Der Staat verbeamtet seine Lehrer, die anderen Schulen können das nicht und haben obendrein das Problem, dass ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, um mitzuhalten. Es sei denn, sie erheben Schulgeld. Aber genau das ist ja das Problem: Wer kein Schulgeld von den Eltern einfordert, bekommt finanziellen Ausgleich vom Land. Aber was, wenn der finanzielle Ausgleich nicht ausreicht und deswegen Schulgeld verlangt werden muss?

Außerdem kritisieren die Verbände der Träger, dass Schulen auch nicht gleichberechtigt Fördermittel erhalten und die Verbeamtung dazu führt, dass Lehrer aus staatlichen Schulen, die Beamtenstatus genießen, nicht mehr problemlos an eine „Freie Schule“ wechseln könnten. In anderen Bundesländern könnte für diesen Zeitraum eine Verbeamtung ruhen, allerdings ist das in Sachsen bisher nicht möglich. Die politische Lobby für Freie Schulen in Sachsen ist nicht besonders groß, eine Petition soll helfen, um die Problematik mehr in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken.

Knapp 5.000 Menschen haben die am 12. Juni 2019 gestartete Petition bisher unterschrieben. Dr. Siegfried Kost ist Geschäftsführer des freien Trägers futurum e. V., der drei Schulen unterhält und stellvertretender Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände freier Schulen und Sprecher der AG der Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen.

Im Interview erläutert Kost die Problematik aus Sicht der freien Schulen

Freie Schulen – gleiche Schulen – Warum ist eine derartige Petition notwendig?

Weil die freien Schulen nicht gleichbehandelt werden so wie es die Sächsische Verfassung vorschreibt. Das betrifft vor allem die Finanzierung. Die freien Schulen erhalten für die gleiche Leistung wenigstens 10 Prozent weniger Geld als staatliche Schulen. Verschärfend kommt hinzu, dass bei der jetzigen Personalsituation kaum qualifiziertes Personal für 90 Prozent des staatlichen Gehalts eingestellt werden kann. Daher müssen wir Schulgeld verlangen. Die Verfassung sieht aber eine Erstattung des Schulgeldes vor, wenn der Träger kein Schulgeld erheben will. Diese Erstattung gibt es nicht.

Aber es gab doch Anpassungen beim Gesetz über die Schulen in Trägerschaft?

Ja, in der Finanzierung hinken wir mittlerweile nicht mehr ein Jahr hinterher. Wenn der Freistaat mehr Geld in die Personalkosten investiert oder ein neues Programm aufgelegt hat, haben wir das früher immer erst mit einem Jahr Verspätung erhalten und ohne Nachzahlung für dieses Jahr.

Wie ist die Haltung des Freistaats zu diesem Unterschied, den es eigentlich nicht geben muss?

In der Begründung zum Gesetzentwurf stand dazu seinerzeit, dass freie Träger ja nicht nach Tarif bezahlen müssen. Und weil freie Schulen vor dem Verfassungsgerichtsurteil (das Sächsische Verfassungsgericht hatte im November 2013 entschieden, dass freie Schulen nicht mit staatlichen Schulen gleichgestellt sind/Anm. d. Red.) teilweise nur 50 Prozent der Mittel bekamen, die staatlichen Schulen zur Verfügung standen, denkt die Politik nun, dass sie es schon irgendwie schaffen werden, die 10 Prozent zu kompensieren.

Außerdem muss man auch sehen, dass der Freistaat selbst Schulträger ist, indem er für die staatlichen Schulen das Personal zur Verfügung stellt. Er hat hier Eigeninteressen, die eher gegen die der freien Schulen stehen. Die haben zum Beispiel praktisch gezeigt, dass kleine Schulen nicht geschlossen werden müssen, dass die Mindestgrößen für Klassen und Schulen nicht einfach ökonomisch begründet sind, sondern strukturell. Die freien Schulen sind im staatlichen Schulsystem eher ein Fremdkörper. Sie haben nicht nur alternative Unterrichtsmodelle, sondern bringen auch die Schulnetzplanung durcheinander – wenn sie attraktiv sind.

Die seit 1. Januar 2019 erfolgte Verbeamtung von Lehrern an den Schulen des Freistaats setzt die freien Schulen unter Druck.

Der Freistaat will damit Lehrer für „seine“ Schulen gewinnen und nicht für freie. Das ist natürlich kurz gedacht, denn wenn die in die Knie gehen, braucht er wieder mehr Lehrer und Schulen im staatlichen System. Das Hemd ist eben näher als die Hose – aber die gehört dazu und auch für die hat der Freistaat Verantwortung, so oder so.

Die Verbeamtung sorgt natürlich für gewissen Abwerbedruck bei den freien Schulen. Kolleg/innen, die nicht nach Bayern oder Baden-Württemberg gegangen sind, als der Staat nicht eingestellt hat, sind teilweise zu freien Trägern gegangen und haben Gehaltseinbußen hingenommen, um im Land in ihrem Beruf arbeiten zu können. Nun nimmt sie der Freistaat und verbeamtet sogar.

Freie Träger können da nicht mithalten. Finanziell vielleicht und auch bei den Arbeitsbedingungen, aber nicht, was die Sozialleistungen im Alter und im Krankheitsfall betrifft. Wir haben gefordert, dass der Freistaat wenigstens zulässt, dass ein verbeamteter Lehrer sich an eine freie Schule beurlauben lassen kann. So funktioniert das schon seit Jahrzehnten in den alten Bundesländern. Aber in Sachsen will man das nicht.

Die Lücken in den Lehrerzimmern werden auch durch Seiteneinsteiger kompensiert.

Freie Schulen haben schon immer Seiteneinsteiger genommen. Gerade am Umgang mit Ihnen kann man den Unterschied zwischen freien und staatlichen Schulen deutlich machen, wobei die Ausnahmen die Regel bestätigen: An den staatlichen Schulen füllen Seiteneinsteiger Lücken, die die Schulverwaltung nicht mit „richtigen“ Lehrern schließen kann, auf die die Schule doch eigentlich Anspruch hat. Nur weil der Freistaat keinen Lehrer hat, muss sich nun die Schule mit dem Seiteneinsteiger rumschlagen, der zusätzliche Arbeit macht.

Hier ist der Seiteneinsteiger ein Problem. Anders an einer freien Schule: dort löst er ein Problem, weil nun der Unterricht in den entsprechenden Fächern abgedeckt werden kann. Natürlich wird die neue Kollegin unterstützt, denn man braucht sie ja und will sie behalten. Freie Träger haben hier Erfahrungen, weil sie schon früher, unter anderem wegen der schlechten Bezahlung, auf Seiteneinsteiger zurückgreifen mussten. Und sie haben meist auch positive Erfahrungen gemacht, die sie vor Überheblichkeit und Dünkel bewahren.

Sie haben Ihre Forderungen schon angesprochen. Was ist der Wille der Schulen?

Sie wollen für die wenigstens gleiche Leistung, die sie erbringen, auch das gleiche Geld. Wir wollen, dass der willkürliche Faktor 0,9 in der Formel zur Ermittlung der staatlichen Personalkostenzuschüsse gestrichen wird. Warum soll unser Personal weniger wert sein, weshalb sollen wir es nicht gut bezahlen können?

Auch beim Sachkostenanteil bekommen wir nicht 100 Prozent. Seinerzeit wurden bei der Ermittlung der Höhe nur ein Teil der investiven Gebäudekosten berücksichtig und keine Abschreibungen. Hätte man dies getan, dann hätten freie Träger sogar auf Schulbaufördermittel verzichten können. Und diese zu niedrigen Sachkostenzuschüsse schreiben sich fort, neue Schulträgeraufgaben und -kosten fließen nicht ein. Damals wurde argumentiert, dass die Kommunen selbst diese Kosten nicht kennen würden, weil sie noch nicht auf die Doppik umgestellt haben, die doppelte Buchführung.

Das war so und viele Kommunen waren überrascht, wie viel Geld sie indirekt in ihre Schulen stecken. Inzwischen kann das kein Argument mehr sein. Wir hoffen nun auf den Bericht des Evaluators, der im Auftrag des Kultusministeriums die vom Verfassungsgerichtshof vorgeschriebene Überprüfung des Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft vornimmt. Der Bericht soll Ende des Jahres vorliegen und wir sind überzeugt, dass er unsere Argumentation stützt.

Sie fordern auch Schulgeldfreiheit?

Wir fordern die Einhaltung der Verfassung. Die sagt eindeutig in Artikel 102, Absatz 4, dass ein freier Träger, wenn er die für staatliche Schulen vorgegebene Kostenfreiheit des Schulbesuchs gewährt, Anspruch auf Erstattung des entgangenen Schulgeldes hat. Die Verfassung will nicht die Hürde des Schulgeldes für den Besuch einer freien Schule. Der Gesetzgeber argumentiert, dass mit den Zuschüssen dies schon möglich sei. Wir stellen die Frage, warum dann staatliche Schulen mehr Geld bekommen für die gleiche Leistung. Da könnte man dann ja wohl auch 10 Prozent sparen.

Haben die Schulen in der sächsischen Politik eine Lobby?

Ja, sie haben eine Lobby, aber sie ist nicht groß genug. Nach wie vor denken Politiker bei öffentlichen Schulen nur an staatliche Schulen. Dabei sind Schulen in freier Trägerschaft ebenfalls öffentliche Schulen, erfüllen den öffentlichen Bildungsauftrag in den öffentlich gesetzten Standards mit öffentlichen Mitteln. Was sie unterscheidet ist, dass sie in der Lage sind, sehr viel mehr Verantwortung zu übernehmen.

Wir haben aber im Osten aufgrund unserer Geschichte immer noch ein sehr staatstragendes Denken: Wenn der Staat die Verantwortung hat, dann soll er auch alles gleich selbst betreiben und regeln – und so hat man auch gleich jemanden, dem man die Schuld geben kann, wenn was nicht so gelingt, und vor allem hat man die Verantwortung nicht selbst. Das Beispiel der Seiteneinsteiger zeigt, was ich meine.

Die Folge ist, dass staatliche Schulen eine Reihe von Problemen und Vorgaben haben, die freie Schulen nicht haben und nicht brauchen. Andererseits ist das „Private“ immer im Verdacht, egoistisch und gewinnorientiert zu sein, was auch durch Privatisierungen bestätigt wurde oder wird, bei denen der Staat seine Verantwortung ganz abgibt. Von daher meinen nicht wenige, dass der Staat für die Schulen verantwortlich in dem Sinne sei, dass er die Schulen selbst betreiben müsse – und die „Privatschulen“ sind ein notwendiges Übel, weil im Grundgesetz nun einmal festgeschrieben.

Die sächsischen Verfassungsväter wollten diese Randstellung der freien Schulen aber gerade nicht, wie das Verfassungsgerichtsurteil herausarbeitete. Sie wollten keine Privatisierung der Bildung, aber sie wollten auch kein staatliches Bildungsmonopol. Sie wollten einen Staat, der seine Verantwortung für Bildung wahrnimmt, ohne selbst Schulen betreiben zu müssen. Und so müssen wir Politikern immer wieder deutlich machen, dass ihre Verantwortung für das sächsische Bildungswesen nicht im Betrieb der staatlichen Schulen liegt, sondern in der Sicherung einer guten Bildung gleich ob in staatlichen oder freien Schulen.

Gesellschaftlich scheint aber Vertrauen da zu sein, 22,6 Prozent der sächsischen Schüler gehen an Privatschulen.

Zahlreiche Eltern wünschen sich für ihre Kinder, dass sich die Schule mehr um sie kümmert und sie sich als Eltern auch einbringen können. Sie möchten ihre Kinder nicht in untere Verwaltungsbehörden, was staatliche Schulen formal sind, abgeben, sondern in Einrichtungen, die sich um ihre Kinder bemühen. Freie Schulen sind gezwungen, das zu tun – denn wenn sie keine Schüler haben, haben sie auch kein Geld. Ein ganz anderer Blick, den Eltern spüren und schätzen.

Aber natürlich gibt es auch ganz profane Gründe: berufliche Bildungsgänge, aus denen sich der Freistaat zurückgezogen hat und die es überwiegend nur an freien Schulen gibt. Da haben Eltern oder junge Menschen manchmal gar keine Wahl. Und dass jetzt in einigen dieser Berufe, Pflegeberufe, Erzieher, der Freistaat diesen Schülern einen Teil des Schulgeldes erstattet beziehungsweise erstatten wird, das zeigt nicht nur, dass dies dem Freistaat bewusst ist. Es zeigt auch, dass er anerkennt, dass freie Schulen ohne Schulgeld nicht auskommen können.

Schließlich muss man vielleicht auch einen Blick in die Vergangenheit werfen um zu verstehen, warum es in Sachsen auch im allgemeinbildenden Bereich doch relativ viele freie Schulen gibt: Dort, wo der Freistaat gegen den Willen der Kommunen Schulen vor Ort geschlossen hat, haben sich die Kommunen in ihrer Not nicht selten an freie Träger gewandt, die dann neue Schulen am Ort gründeten. Für nicht wenige Eltern spielt also auch der Schulweg eine Rolle, wenn es um die Wahl ggf. auch einer freien Schule geht.

Andererseits haben wir Eltern bzw. besser deren Kinder, die weite Schulwege auf sich nehmen, um das besondere pädagogische Angebot freier Schulen wahrzunehmen. Im Übrigen haben wir vor allem in den Ballungsräumen immer noch das Phänomen, dass freie Träger von den Städten angesprochen werden, ob sie nicht noch eine Schule gründen könnten. Auch das ein Ergebnis einer verfehlten staatlichen Steuerung, die zur Schließung von viel zu vielen Schulen führte. Nur müssen die Träger meist ablehnen, weil es schwierig ist, gutes Personal unter Tarif zu bekommen.

Zudem gibt es drei Jahre Wartefrist, für die man erst mal nur 40 % der Zuschüsse bekommt und nach den drei Jahren dann noch einmal 40 % nachgezahlt. Das heißt, dass man am Ende für 100 % Leistung nur 80 % von maximal 90 % der staatlichen Kosten bekommt. Das rechnet sich nicht, zumal nicht wenige Träger noch Verpflichtungen aus der Vergangenheit der Unterfinanzierung haben. Dabei haben Schulen im Aufbau eher höhere Kosten, als wenn sie voll ausgebaut und ausgelastet sind.

Was werden die Konsequenzen sein, wenn sich mittelfristig beziehungsweise langfristig politisch nichts bewegt?

Die Träger haben ein hohes Engagement und gezeigt, dass sie viel bewegen können. Wir waren schon mal unter 50 Prozent Finanzierung, das heißt, ein Schulsterben wird es nicht geben. Aber wir werden diesen ungerechten und verfassungswidrigen Zustand auch nicht hinnehmen. Wenn der neue Landtag unsere Petition ignoriert, dann werden wir derzeit laufende Musterklagen unterstützen und versuchen, sie vor das Verfassungsgericht zu bringen.

Wir haben uns als Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände freier Schulträger in Sachsen gut organisiert und werden die entsprechenden Träger auch finanziell unterstützen, diesen langen Rechtsweg zu beschreiten. Wir hoffen aber sehr, dass es die Politik nicht zur Regel werden lässt, Verletzungen der Verfassung immer nur in Leipzig klären zu lassen. Vielmehr hoffen wir auf Politiker, die sich an die Verfassung gebunden fühlen, auch wenn es ihnen persönlich vielleicht nicht gefällt. Ansatzpunkt ist für uns der besagte Artikel 102, Absatz 4, der die Schulgeldfreiheit auch für freie Träger sichert, durch die Verbeamtung nicht mehr gegeben ist.

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