Anfang des Jahres hatte der Mann einer AfD-Landtagsabgeordneten Anzeige gegen Uni-Rektorin Schücking erstattet. Der Vorwurf lautete auf Untreue. Nun steht fest, dass die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren einleiten wird. In ein anderes Verfahren könnte derweil bald wieder Bewegung kommen: die Rektorsuche an der Universität.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig wird gegen Uni-Rektorin Beate Schücking kein Ermittlungsverfahren einleiten. Dies wurde ihr bereits im Juni in einem Schreiben mitgeteilt. Anfang des Jahres hatte Rechtsanwalt Michael Muster eine Anzeige wegen Untreue gegen sie erstattet. Er warf Schücking vor, die Feier zu ihrem 60. Geburtstag überwiegend auf Kosten der Universität veranstaltet zu haben. Bei dem Kläger handelt es sich um den Ehemann der AfD-Landtagsabgeordneten Kirsten Muster.

Diese hatte im Februar in einer Pressemitteilung behauptet, dass die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht bejaht und deshalb ein formelles Ermittlungsverfahren eingeleitet hätte. Die Staatsanwaltschaft dementierte dies umgehend. Mit einem Disziplinarverfahren seitens des sächsischen Wissenschaftsministeriums muss Schücking ebenfalls nicht rechnen. Dies hatte Ministerin Eva-Maria Stange (SPD) bereits im Februar ausgeschlossen.

In den kommenden Monaten wird sich Schücking daher auf ein ganz anderes Verfahren konzentrieren können: das Rektorverfahren an der Universität. Der erste Versuch, einen Nachfolger für Schücking zu finden, war im vergangenen Jahr spektakulär gescheitert. Der Hochschulrat hatte sich geweigert, Schücking zur Wiederwahl zuzulassen und stattdessen zwei externe Bewerber nominiert. Dies hatte überregional für Aufsehen gesorgt und gremienübergreifend zu heftigen Protesten geführt. Am Ende zogen die beiden Historiker Eduard Mühle und Tassilo Schmitt ihre Bewerbung zurück. Auf seiner Sitzung im April stellte der Erweiterte Senat ein Einvernehmen mit dem Rektorat über den Abbruch des Verfahrens her. Nun muss die Stelle neu ausgeschrieben werden.

Mitte Juni erneuerte der Stura der Universität seine Rücktrittsforderung gegenüber dem Hochschulrat. Dieser würde weiterhin eine konstruktive Zusammenarbeit verweigern, wodurch ein zügiges Wahlverfahren erneut verhindert werde. Mittlerweile, so heißt es nun drei Wochen später, seien die Gespräche zwischen Hochschulrat und anderen Akteuren „wieder angelaufen“.

Laut Pressestelle der Universität sei in Kürze mit der Ausschreibung zu rechnen. „Es finden aktuell Gespräche mit dem Hochschulrat statt, um die Rahmenbedingungen des neuen Verfahrens abzustecken“, erklärt Pressesprecher Carsten Heckmann. „Die Universität ist daran interessiert, dass wir so zügig wie möglich zu einer Rektorwahl kommen – idealerweise noch in diesem Jahr.“

Ob die Rektorwahl tatsächlich noch 2016 stattfinden wird, ist also offen. Im ersten Versuch war die Stelle im März 2015 ausgeschrieben worden; die Wahl hätte jedoch erst Anfang 2016 stattgefunden. Damals sorgten zahlreiche Streitigkeiten zwischen Akademischem und Erweitertem Senat auf der einen und Hochschulrat auf der anderen Seite für Verzögerungen. Ob die Wahl 2016 oder 2017 stattfinden wird, dürfte maßgeblich von der Kommunikations- und Kompromissbereitschaft der Gremien abhängen. Schücking hat bereits angekündigt, sich erneut zu bewerben.

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