Das Statement ist deutlich: 47.046 bestätigte Unterschriften hat das Bündnis Gemeinschaftsschule in Sachsen gesammelt, um den Volksantrag für diese wichtige ergänzende Schulart endlich in Gang zu bringen, die das längere gemeinsame Lernen der Kinder erst möglich macht. Am 16. August soll das Unterschriftenpaket dem Landtagspräsidenten übergeben werden.

„Inzwischen liegen uns 47.046 bestätigte Unterschriften für den Volksantrag vor. Damit ist das erforderliche Quorum von 40.000 Zeichnungen für einen Volksantrag mehr als erfüllt. Und noch immer liegen Unterschriftenbögen vor, die aufbereitet werden müssen“, informiert Burkhard Naumann, Koordinator des Bündnisses „Gemeinschaftsschule in Sachsen“, über den aktuellen Stand. „In den kommenden Wochen werden wir gemäß den gesetzlichen Anforderungen den großen Papierstapel aufbereiten, also die Listen lochen, nummerieren und erfassen.“

Der Annahmeschluss am 17. Juli liegt nun zwei Tage zurück.

Am Freitag, 16. August, erfolgt um 10 Uhr im Bürgerfoyer des Sächsischen Landtages die Übergabe der mehr als 100 Aktenordner an den Parlamentspräsidenten. Medienvertreterinnen und Medienvertreter sind dazu herzlich eingeladen. Auch Unterstützerinnen und Unterstützer des Bündnisses werden anwesend sein.

„Unser Dank gilt allen Sächsinnen und Sachsen, die längeres gemeinsames Lernen durch ihre Unterschrift auf dem Volksantrag unterstützt haben“, so Naumann. „Der Sächsische Landtag wird sich in 2019 mit unserem Gesetzentwurf befassen. Er hat die Chance, den Weg für die Gemeinschaftsschule in Sachsen frei zu machen.“

Ziel des Bündnisses „Gemeinschaftsschule in Sachsen – Länger gemeinsam Lernen“ ist es, durch Unterschriftensammlung zum Volksantrag eine Änderung des Schulgesetzes sowie des Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft herbeizuführen. Die Gemeinschaftsschule soll als zusätzliche Schulart in Sachsen ermöglicht werden. Für die Sammlung stützt sich das Bündnis auf eine Reihe von Unterschriftenbüros, von denen aus die offiziellen Bögen – nur diese werden anerkannt – verteilt und wieder eingesammelt werden.

Im Gesetzentwurf wird das dann noch genauer formuliert: „Die Gemeinschaftsschule schafft in einem gemeinsamen Bildungsgang die Voraussetzungen für die Entwicklung sicherer Grundlagen für selbstständiges Lernen, Denken und Arbeiten und vermittelt eine darauf aufbauende allgemeine, berufsvorbereitende und vertiefte allgemeine Bildung. Die Gemeinschaftsschule umfasst die Primarstufe (Klassenstufen 1 bis 4), die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10) sowie die Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11 und 12). Die Schüler können an der Gemeinschaftsschule den Hauptschulabschluss, den qualifizierenden Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss sowie aufgrund der Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife erwerben.

Und: „Die Schüler der Gemeinschaftsschule lernen in ihren Klassenverbänden über die Primarstufe hinaus in einem gemeinsamen Bildungsgang und werden entsprechend ihren Leistungsmöglichkeiten, Begabungen und Bildungsabsichten im vorwiegend binnendifferenzierenden Unterricht individuell gefördert. Ab Klassenstufe 9 kann je nach Leistungsstand des Schülers und angestrebtem Abschluss abschlussbezogenes Lernen erfolgen. Der Unterricht kann getrennt nach Klassenstufen oder jahrgangs- bzw. klassenstufenübergreifend erteilt werden.“

Was übrigens auch wichtig wäre zum Erhalt des Schulsystems in den ländlichen Räumen, wo Grundschulen, Oberschulen oder auch Gymnasien immer wieder von Schließung bedroht sind, wenn sie die geforderten Mindestschülerzahlen nicht erreichen. Also wandern Schulen ab, für die Kinder verlängern sich die Schulwege enorm, während Gemeinschaftsschulen für alle Kinder an einem Ort die Möglichkeit geben, gemeinsam zu lernen, bevor sie sich für unterschiedliche Abschlüsse entscheiden. Und da sie sich nicht zwangsweise schon in der 4. Klasse auf einen Bildungsweg festlegen müssen, dürfte die Wahl des individuellen Abschlusses auch deutlich häufiger den wirklichen persönlichen Wünschen und Fähigkeiten entsprechen.

Bündnis Gemeinschaftsschule in Sachsen will bis zum 1. Juni die nötigen Unterschriften für den Volksantrag beisammen haben

Bündnis Gemeinschaftsschule in Sachsen will bis zum 1. Juni die nötigen Unterschriften für den Volksantrag beisammen haben

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