Elternvertretungen und bildungspolitische Sprecher mahnten: Diese Hauruckaktion ist gefährlich. Die meisten forderten eine stufenweise Öffnung auch der Grundschulen in Sachsen. Doch Sachsens Bildungsminister Christian Piwarz wollte irgendwie zeigen, dass Sachsen mal wieder Vorreiter ist, und ließ die Grundschulen am 18. Mai forsch komplett öffnen. Obwohl die Corona-Regeln der Allgemeinverfügung nicht einzuhalten sind. Am Donnerstag, 15. Mai, setzte das Verwaltungsgericht Leipzig ein Stopp-Zeichen. Piwarz musste zurückrudern. Doch der Ärger der Eltern schwelt weiter.

Mit Beschlüssen vom 15. Mai 2020 hat das Verwaltungsgericht zwei Anträgen von Grundschulkindern, vertreten durch ihre Eltern, entsprochen. Diese hatten sich gegen die Regelungen der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen in Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie vom 12. Mai 2020, Az.: 15-5422/4 gewendet.

Für sie war nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen bei Schülern der Primarstufe der Grund- und Förderschulen im Gegensatz zu älteren Schülern während des Unterrichts die Einhaltung eines Mindestabstands von eineinhalb Metern nicht als zwingend einzuhaltende Voraussetzung für die Wiedereröffnung des Schulbetriebs vorgesehen ist.

Das hierdurch bedingte erhöhte Infektionsrisiko für die Schüler der unteren Klassenstufen sei angesichts der von einer Infektion ausgehenden erheblichen Gesundheitsgefährdung unter Zugrundelegung des derzeitigen wissenschaftlichen und epidemiologischen Kenntnisstandes weder nachvollziehbar noch angebracht und damit rechtswidrig, stellte das Kultusministerium am Samstag, 16. Mai, fest.

Die Begründung des Gerichts:

„Die in Ziffer 3.5.2. Satz 2 der Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12. Mai 2020, Pe.: 15-5422/4, getroffene Regelung, nach der die Einhaltung eines Mindestabstands von eineinhalb Metern bei Schülern der Primarstufe der Grund- und Förderschulen während des Unterrichts im Klassenraum nicht erforderlich ist, verstößt gegen die aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates i. V. m. dem Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG und verletzt den Antragsteller in seinem Recht auf körperliche Unversehrtheit gem. Art. 2 Abs. 1 GG und auf Gleichbehandlung gem. Art. 3 Abs. 1 GG.

Der Freistaat Sachsen hat sich mit dem gesamten Regelungskonzept der Corona-Pandemie-Vorsorge (vgl. nur § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2 und Abs. 3 SächsCoronaSchVO) und durch das ebenfalls in der Allgemeinverfügung normierte Erfordernis eines zwingend einzuhaltenden Mindestabstands von eineinhalb Metern als Voraussetzung für die Wiedereröffnung der Schulen für die Sekundarstufen I und ll, die ihn aufgrund der Corona Pandemie treffende Schutzpflicht konkretisiert und sich damit nach den Grundsätzen der Selbstbindung der Verwaltung sowohl hinsichtlich der Einschätzung der Gefährdungslage wie auch hinsichtlich der aufgrund dieser Gefährdungslage als notwendig erachteten Maßnahmen selbst gebunden.

Auch scheint der Antragsgegner selbst davon auszugehen, dass die Einhaltung eines Mindestabstands von eineinhalb Metern bei Kindern der Primarstufe grundsätzlich möglich ist, da andernfalls nicht erklärbar ist, warum er die Einhaltung eines Mindestabstands von eineinhalb Metern lediglich innerhalb, nicht aber außerhalb des Klassenraums oder bei dem Besuch eines Spielplatzes gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 14 SächsCoronaSchVO aussetzt und die Nichteinhaltung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 SächsCoronaSchVO als Ordnungswidrigkeit behandelt.

Es war im Rahmen des Verfahrens weder darüber zu befinden, ob die Einhaltung eines Mindestabstands zwingender Bestandteil eines jeden Schutzkonzeptes zu sein hat, noch darüber, ob ein Schutzkonzept, das einen Mindestabstand enthält, als grundsätzlich vorzugswürdig zu erachten ist. Dies zu beurteilen ist Aufgabe des Antragsgegners. Zu beurteilen war vielmehr, warum der Antragsgegner bei nahezu sämtlichen Lebensbereichen die Einhaltung eines Mindestabstands zum notwendigen und wesentlichen Bestandteil seines jeweiligen Schutzkonzepts gemacht und warum er hiervon bei der Wiedereröffnung von Schulen betreffend der Primarstufe der Grund- und Förderschulen abgesehen hat. Für diese unterschiedliche Handhabung hätte es eines sachlichen Grundes bedurft und ein solcher wurde weder vorgetragen noch war dieser sonst für das Gericht ersichtlich.

Im Übrigen ist es dem Gericht im Hinblick auf das verfassungsmäßige Gebot der Gewaltenteilung und dem hierauf basierenden gesetzlich vorgesehen Regelungssystems des vorläufigen Rechtsschutzes verwehrt, eine konkrete oder weitergehende Regelung zu treffen. Dies obliegt dem Antragsgegner, etwa wenn er der Auffassung sein sollte, sein Regelungskonzept lasse sich aufgrund dieser Entscheidung nicht, nicht sinnvoll oder nur unzureichend verwirklichen.“

Ergebnis: Der Schulbesuch der Grundschüler ist erst einmal freiwillig. Solange die Mindestregeln in den Grundschulen nicht gewährleistet werden können, müssen die Eltern ihre Kinder nicht in die Grundschule schicken.

Ein Eiertanz, der mit etwas mehr Mühe der Staatsregierung, auch in den Grundschulen Mindestschutzstandards zu ermöglichen, hätte vermieden werden können.

Und nun: Wie weiter?

Am Montag, 18. Mai, meldeten sich nun der Landeselternrat sowie die Kreiselternräte Sachsens in einer gemeinsamen Kritik am Kultusministerium zu Wort.

„Der Landeselternrat Sachsen sowie alle 13 Kreiselternräte beurteilen die derzeitige Situation, die durch das Kultusministerium Sachsen verursacht wurde, für nicht mehr tragbar“, stellen sie fest. „Dies wird durch mehrere Faktoren geprägt:

– Fehlende Kommunikation
– Ergriffene Maßnahmen und Vorgaben sind nicht stimmig
– Drohungen mit Ordnungsbehörden und Inobhutnahme
– Fehlende längerfristige Konzepte“

Und das alles ist irgendwie gar nicht so neu. Christian Piwarz hat zwar das Amt des Kultusministers bislang besser verwaltet als seine Vorgänger. Aber wichtige Fehlentwicklungen innerhalb der Schulbehörde hat er nicht korrigieren können. Die haben sich über Jahre eingeschliffen und sind den Eltern schon aus all den Krisen der Vorjahre nur zu gut bekannt, egal, ob es um Schulschließungen ging, Stundenausfall oder fehlende Lehrer/-innen.

„Unser Eindruck ist, dass immer wieder Entscheidungen vom grünen Tisch getroffen werden“, kommentieren sie die desolate Kommunikation des Ministeriums. „Wir begrüßen die Aussetzung der Schulbesuchspflicht für die 1.–4. Klassen, die am Samstag entschieden wurde, außerordentlich. Das ist jedoch auch genau das, was wir Elternvertreter bereits zuvor beim Kultusministerium mehrfach angesprochen haben. Ebenso wurde es unter anderem von Lehrervertretern angesprochen, dass es in dieser Form nicht geht, und auch diese wurden zunächst nicht gehört.

Hinzu kommt, dass viele Akteure in den Planungen außen vor gelassen werden. Dass Schüler, Lehrer, Schulleitungen und Eltern zu einer Schule gehören, scheint im Kultusministerium noch relativ klar zu sein. Vergessen wird allerdings zu häufig, dass es noch Schulträger (inkl. Sekretäre und Hausmeister), den ÖPNV, externe Essensversorger, Schulassistenzen und einige mehr gibt. Diese fehlende Kommunikation bevor Entscheidungen getroffen werden, führt zum einen zu wenig Akzeptanz bei den jeweils Betroffenen, aber auch dazu, dass man außerordentlich häufig nachbessern muss.

Und dadurch sind auch alle Betroffenen gezwungen, mehrmals zu planen: Beispielsweise wurde erst für den 25.05. mit Phase 3 geplant und zwar in allen Schulformen mit geteilten Klassen wegen der benötigten Abstände. Dann wurde für den 18.05. geplant und zwei Tage zuvor wird mitgeteilt, dass es doch irgendwie in Teilen wieder anders wird.“

Da wird auch zum Teil der Übereifer der Staatsregierung sichtbar, die dem Druck von der Straße nachgibt und sich von einer Minderheit dazu drängen lässt, das Tempo der Öffnungen zu forcieren.

„Jedoch ist nicht nur die Kommunikation vorab mangelhaft, sondern auch die Kommunikation nachdem Entscheidungen getroffen wurden“, kritisieren die Eltern. „Von mehreren Schulleitungen kam der Hinweis, dass man die Entscheidungen eher durch die Presse erfährt als durch den Dienstherren. Ebenso verhält es sich mit den Schulträgern, die die konkreten Schreiben des Ministeriums oder des Landesamts für Schule und Bildung (LaSuB) über die jeweiligen Schulleiter erfragen müssen, weil man Sie nicht direkt informiert. Woher der ÖPNV, die Fahrdienste, die Schulbegleiter etc. ihre Informationen bekommen, können wir nur mutmaßen. Aber durch diese Art und Weise kommt es zu Fehlinformationen und zu Problemen, weil der eine das gehört und der andere jenes gelesen hat.“

Die Forderungen der Eltern zu Thema Kommunikation:

– Bilden Sie einen großen (virtuellen) runden Tisch und besprechen Sie geplante Maßnahmen, bevor diese getroffen werden
– Erweitern Sie den Kreis derer, die direkt informiert werden, insbesondere um die Schulträger
– Machen Sie die Entscheidungsfindung transparent. Wenn Menschen das „Warum“ kennen, können Sie Entscheidungen auch nachvollziehen
– Verbindliche Einberufung der Schulkonferenzen, damit auch vor Ort über die jeweilige Umsetzung diskutiert werden kann

Aber auch die Stimmigkeit der getroffenen Maßnahmen sehen die Eltern nicht.

„Bestes Beispiel dafür ist das Thema Abstandhalten: Ein durchschnittlicher Grundschüler fährt morgens mit dem ÖPNV in die Schule, was in den Konzepten des Kultusministeriums nicht berücksichtigt wurde. Hier trifft er Kinder anderer Klassen und Schulen. Theoretisch ist der Abstand einzuhalten, praktisch ist dies nicht möglich. In der Schule angekommen wird der Grundschüler sofort in seine feste Gruppe geführt (zumeist seine Klasse), in welcher dann definitiv keine Abstände mehr eingehalten werden“, schildern die Eltern das morgendliche Kuddelmuddel, das so auch in Leipzig zu beobachten war.

„Von dem Versuch, dem Schüler zu erklären, weshalb Abstandhalten grundsätzlich überall gilt, in der Klasse allerdings nicht, wollen wir mal nicht reden. Nach der Schule geht es in den Hort. Dort sind vielerorts wieder mehrere Kinder aus diversen Klassen zusammen, denn es ist personell und räumlich nicht anders machbar. Aber der Abstand ist dafür nun wieder zu beachten. Und später geht es dann nach Hause zur Familie, aber mit denen durfte man zum Glück immer kuscheln.“

Das nächste Beispiel sei die Essensausgabe: „Aus Gründen der Hygiene ist es nun empfohlen, die Mahlzeiten für die Grundschüler in Assietten auszugeben, damit diese in ihren Klassenzimmern essen können. An den weiterführenden Schulen darf die Essensausgabe weiterhin an den dafür vorgesehenen Stellen erfolgen, es wird darauf geachtet, dass die Abstände eingehalten werden und nach dem Essen der einen Gruppe erfolgt das Abwischen der Tische für die nächsten. Wo ist der Unterschied zwischen Grundschülern und denen an den weiterführenden Schulen? Lecken Grundschüler Tisch, Stühle etc. ab, dass sie nicht in den Speiseraum dürfen? Wer übernimmt die Kosten für die ganzen Assietten? Hat sich die Klimakrise erledigt und produzieren wir wieder Müll, als ob es kein Morgen gäbe?”

Auch hier stellen die Elternvertreter konkrete Forderungen:

– Sprechen Sie vor der Entscheidungsfindung mit den Experten von der Basis, damit stimmige und realisierbare Konzepte entstehen.
– Beachten Sie konsequent die Einhaltung der Abstände und damit verbunden der Gruppengrößen, um einen bestmöglichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Gleich mit dem Ordnungsamt gedroht?

Und dann waren da ja noch die seltsamen Drohungen mit Ordnungsbehörden und Inobhutnahme.

„Der Elternbrief vom 16. Mai, in welchem auf die Konsequenzen hingewiesen wurde, dass ,die Schule in letzter Konsequenz verpflichtet ist, das Ordnungsamt zu informieren – bis hin zu einer Inobhutnahme Ihres Kindes‘“, merken die Elternvertreter den wohl skurrilsten Vorgang in der Geschichte an.

„Mit derartigen Drohungen wird man nicht die Akzeptanz in der Elternschaft erreichen. Den Eltern ist einfach nicht klar, welchen Effekt dieser Zettel haben soll. Er soll täglich in der Schule als Eintrittskarte vorgezeigt werden und danach verschwindet er wieder in der Postmappe des Kindes, damit morgen wieder auf dem Zettel unterzeichnet werden kann. Die Schule ist also gezwungen – bei allem anderen Stress – sich morgens teils mehrere hundert Zettel vorzeigen zu lassen, aber sollte es zu einem Krankheitsfall in der Schule kommen, liegt der Zettel zu Hause bei dem kranken Kind in der Postmappe.

Oder soll der Gesundheitszettel sowie die etwaigen Atteste mit sensiblen personenbezogenen Gesundheitsdaten etwa als Nachweis (ggf. als Kopie) in der Schule verbleiben? In diesem Fall bitten wir um sofortige Benachrichtigung, bestenfalls mit den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten aus Ihrem Hause. Es bleibt also die Frage: Welche rechtliche Relevanz hat dieser Zettel? Geht es hier um Haftung, Bürokratie oder Papierverschwendung?“

Und auch hier formulieren die Eltern klare Forderungen:

– Machen Sie es transparent, was damit bezweckt werden soll. Sofern kein legitimer und sinnvoller Grund dahintersteckt, schaffen Sie diese Zettel wieder ab. Sofern der Zettel weiterhin vorzulegen ist, streichen Sie umgehend die Drohung mit Inobhutnahme.

Und wie soll es eigentlich weitergehen?

„Uns ist allen klar, dass wir in einem sehr dynamischen Umfeld leben. Was gestern gilt, hat morgen aufgrund neuer Erkenntnisse vielleicht keine Gültigkeit mehr. Aber das befreit uns nicht davon, längerfristig zu denken“, schreiben die Elternräte.

„Es heißt immer wieder, dass die ,neue Normalität‘ beendet ist, wenn ein Impfstoff gefunden wurde. Es hilft uns entsprechend nicht, nur im 2-Wochen-Rhythmus zu planen, sondern wir müssen unseren Blick weiter richten. Wenn uns dann erst kurzfristig auffällt, dass den Schulen die technische Ausstattung fehlt, dann kann es in zwei Wochen auch nicht grundlegend geändert werden.

Wir haben jetzt den ersten Schock überstanden, also lernen wir jetzt daraus, um auf alles weitere besser vorbereitet zu sein. Hier muss für alle Beteiligten geschaut werden, was benötigt wird und wie alle an einem Strang in die gleiche Richtung ziehen, damit es bestmöglich gelingt. Das Leben hat uns Zitronen gegeben, lassen Sie uns Limonade daraus machen!“

Und weil es hier um die Zukunft geht, in der das Coronavirus nicht einfach verschwindet, wird diese Forderungsliste etwas länger.

– Lasst uns gemeinsam diskutieren, wie es weitergehen soll – Wer benötigt welche Unterstützung und wer kann was leisten?
– Lasst uns realistische Konzepte entwickeln, wie wir alle Schülerinnen und Schüler mitnehmen können und bestmögliche Schullaufbahnen hervorbringen.
– Nehmen Sie die Vorschläge und Stimmen aller Beteiligten ernst!
– Hören Sie auf die Experten aus der Praxis!
– Denken Sie langfristiger!
– Nehmen Sie das Geld in die Hand, um z. B. die technische Ausstattung der Schulen zu verbessern. Das hilft auch der Wirtschaft.
– Nehmen Sie Rücksicht auf alle Beteiligten: Es hilft keinem, Lehrer, Erzieher, Eltern etc. jetzt zu verbrennen, denn dann fehlen diese im Gesamtsystem auch sehr bald!
– Möglichkeit schaffen, die Klassenstufe freiwillig zu wiederholen, ohne dass es sich auf die weitere Wiederholungsmöglichkeit auswirkt. So kann Kindern, die das brauchen, der Druck genommen und der Spaß am Lernen wieder geweckt werden, ohne dass sich Defizite die nächsten Schuljahre durchziehen.

Und weil das Kultusministerium so partout keine wirklichen Vorstellungen für den künftigen Schulbetrieb vorgelegt hat, formulieren die Elternvertreter ein Bündel von Ideen, über die man reden könnte.

„Hier soll bitte beachtet werden, dass dies keine Forderungen sind, sondern Ideen, die wir aufgenommen haben und die wir gern diskutieren wollen, um gute Wege zu finden:

– Hinterfragen der Lehrpläne: Was muss sein? Was kann noch etwas nach hinten geschoben werden? Was kann mit relativ gutem Gewissen auch raus?
– Livestreaming des Unterrichts für die Schüler, die gerade in der häuslichen Lernzeit sind.
– Entlastungsmöglichkeiten für Eltern, auch mit Kindern an weiterführenden Schulen, denn wenn ein Kind nur einen Tag in der Woche betreut wird, muss auch etwas für die anderen 4 Tage gefunden werden, ohne dass die Arbeitszeit so stark reduziert werden muss, was massive finanzielle Konsequenzen hat.
– Welche technische Ausstattung soll in den Schulen und zu Hause vorhanden sein? Können Leihgeräte an die Schüler ausgegeben werden?
– Welche Weiterbildungsmöglichkeiten müssen für Lehrer geschaffen werden, damit diese die neuen Aufgaben gut meistern können?“

Ansonsten wünschen sich die Eltern jetzt vor allem konstruktive Diskussionen mit dem Kultusministerium, das irgendwie noch immer im hoheitlichen Denken der vergangenen Jahre hängen geblieben ist und sich mit der Kommunikation unheimlich schwertut.

Die Fragezeichen, ob die Regeln des Kultusministeriums auch eingehalten werden, bleiben auch bei Landtagsabgeordneten

Die Fragezeichen, ob die Regeln des Kultusministeriums auch eingehalten werden, bleiben auch bei Landtagsabgeordneten

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