Der Volksantrag „Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen“ mit dem „Gesetz zur Einführung der Gemeinschaftsschule im Freistaat Sachsen“ (Landtags-Drucksache 7/522) steht am Mittwoch, 15. Juli, als Tagesordnungspunkt 3 zur Beratung und abschließenden Beschlussfassung im Sächsischen Landtag an. Eine ganz diffizile Sache, denn wenn der Landtag den Gesetzesantrag annimmt, weicht er in wesentlichen Punkten vom Volksantrag ab.
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