Wie sicher sind die Schießstände im Großraum Leipzig? Dieser Frage ging das MDR-Magazin "Hier ab vier" auf dem Grund. Die Redaktion testete drei Anlagen in Leipzig-Connewitz, Meuselwitz und Pegau. Das Ergebnis ist fatal: Ein 16-Jähriger durfte als Gastschütze überall ohne Einverständniserklärung der Eltern mit einer Kleinkaliberpistole schießen.

Auf dem Schießplatz in Meuselwitz erhielt der Jugendliche entgegen den gesetzlichen Vorschriften sogar eine Großkaliber-Waffe. Darüber hinaus ließ die Schießaufsicht den Jugendlichen und den Redakteur mit der großkalibrigen Pistole unbeaufsichtigt. In Deutschland gibt das Waffengesetz strikte Regeln für jugendliche Gastschützen bis 18 Jahre vor: Sie dürfen nur mit Kleinkaliber-Waffen bis 5,6 mm schießen. Minderjährige brauchen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder einen erziehungsberechtigten Begleiter vor Ort. Großkaliber-Waffen dürfen ausschließlich von Volljährigen bedient werden.

Für Gastschützen unter 16 Jahren benötigt die Standaufsicht außerdem eine spezielle Schulung für die Beaufsichtigung. Verstöße gegen diese Bestimmungen sind Ordnungswidrigkeiten, die mit hohen Geldbußen oder dem Entzug der Qualifikation geahndet werden. Im Wiederholungsfall kann die zuständige Waffenbehörde den Schießstand sogar schließen. Die Ergebnisse seiner Recherchen strahlt der MDR morgen Nachmittag aus.

Ausstrahlung im MDR, “Hier ab vier”, 28. Februar, 16 Uhr

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