Der heutige Buß- und Bettag, der immer auf einen Mittwoch fällt, ist seit fast 30 Jahren nur in Sachsen noch arbeitsfrei. Vielerorts gab es heute Gottesdienste. Und: Drei bayerische Absolventen haben vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen einen Legasthenie-Vermerk in ihren Abiturzeugnissen geklagt. Die LZ fasst zusammen, was am Mittwoch, dem 22. November 2023, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.

Buß- und Bettag: Feiertag mit Tradition

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kamen heute in Sachsen vielfach in den Genuss eines arbeitsfreien Tages, der sich bei manch Glücklichen vielleicht sogar gut zum Brückenschlag eignet, um gleich noch zwei Urlaubstage plus Wochenende „mitzunehmen.“ Der Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag (Ende des Kirchenjahres) wird bei evangelischen Christen traditionell als „Buß- und Bettag“ begangen. Er soll – der Name sagt es – der inneren Einkehr und dem Nachdenken über eigene Sünden dienen.

Im Februar 1934 war der Tag unter dem damaligen „Reichsgesetz über die Feiertage“ als landesweiter Feiertag bestimmt worden, dies galt über Jahrzehnte hinweg und wurde nach der Wiedervereinigung 1990 übernommen. Doch 1995 schafften alle Bundesländer bis auf Sachsen den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag ab, Hintergrund war die Finanzierung der Pflegeversicherung. In Sachsen zahlen arbeitende Menschen bis heute allerdings mehr in die Kassen ein. Wie richtig und gerecht das ist, darüber scheiden sich die Geister.

Während die einen den Tag entspannt zu Hause verbrachten, zog es andere Menschen zu den Gottesdiensten oder sie nutzten den arbeitsfreien Tag zum Shopping in einem Nachbarbundesland mit geöffneten Geschäften. Der Buß- und Bettag zählt zu den „Stillen Tagen“, an denen Tanz-, Sport und Unterhaltungsveranstaltungen in der Regel nicht stattfinden dürfen. Das gilt übrigens auch für weitere Bundesländer, in Bayern haben Schüler zudem frei, während die Eltern jedoch zur Arbeit müssen.

BVerG: Sondervermerk in Zeugnissen nur bei Gleichbehandlung zulässig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) hat ein Urteil zu Zeugnisvermerken gekippt. Damit hatte die Klage dreier Männer aus Bayern Erfolg, auf deren Abiturzeugnissen aus dem Jahr 2010 gesondert ausgewiesen wurde, dass von einer Leistungsbewertung in Deutsch sowie teils auch Fremdsprachen abgesehen worden war. Hintergrund dieser Entscheidung war eine bescheinigte Legasthenie.

Der Erste Senat des BVerG gab den Betroffenen nun recht, die 2015 noch mit einer Klage in der Vorinstanz gescheitert waren: Es seien Vermerke auf Zeugnissen prinzipiell zulässig, betonten die Karlsruher Richterinnen und Richter. Aber im konkreten Fall sei zwar der Hinweis, der auf eine Legasthenie schließen lässt, in das Dokument aufgenommen worden, andere Einschränkungen bei weiteren Schülern dagegen nicht.

Dies sei im Sinne von Gerechtigkeit und Gleichbehandlung nicht haltbar und die Kläger damit im Recht. So ergibt sich auch eine wichtige Richtschnur für die Zukunft, wonach Zeugnisvermerke über eine wie auch immer geartete Nicht-Bewertung grundsätzlich immer aufzunehmen sind.

Aktenzeichen: 1 BvR 2577/15, 2578/15 und 2579/15.

Worüber die LZ heute berichtet hat:

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Was sonst noch wichtig war:

Die Leipziger Stadtreinigung sieht sich gerüstet für die Wintersaison, teilte sie bereits gestern mit.

Ein 21-jähriger Italiener, der seine Ex-Freundin getötet haben soll und in Sachsen-Anhalt gefasst wurde, wird an die Justiz seines Heimatlands ausgeliefert.

Die Ampel-Koalition hat die Verabschiedung des neuen Haushalts-Etats ins Jahr 2024 verschoben.

Bundeskanzler Olaf Scholz (65, SPD) hat die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni (46) zu Regierungskonsultationen getroffen, geplant ist ein Abkommen zu Energiefragen.

Bewegung und vorsichtige Hoffnung im Nahost-Krieg: Morgen soll nach einem Deal Israels Berichten nach die Freilassung der ersten Hamas-Geiseln erfolgen.

Kalenderblatt:

Heute vor genau 60 Jahren fiel US-Präsident John F. Kennedy in Dallas, Texas, einem Attentat zum Opfer. Der gewaltsame Tod des jugendlich wirkenden Hoffnungsträgers mit nur 46 Jahren machte „JFK“ bis heute zu einem weltweiten Mythos. In seine jäh beendete Amtszeit fiel unter anderem die Kubakrise 1962, durch welche die Menschheit am Rand des Abgrunds namens Atomkrieg stand.

Diese extreme Herausforderung bestand der charismatische Politiker. Tatsächlich aber liegen Licht und Schatten in den Kennedy-Jahren 1961-63 eng beieinander, so der Befund einer Kurzdoku des ZDF. Kennedys mutmaßlicher Mörder Lee Harvey Oswald wurde kurze Zeit später selbst erschossen – und so ranken sich weiter viele Spekulationen um die Hintergründe des Attentats von Dallas.

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