Im Bewusstsein, dass die Coronakrise viele Mitmenschen sehr hart trifft und wir nicht die einzigen sind, an denen die staatlichen Hilfen bislang vorbeigehen, haben wir folgenden Text verfasst um zu erläutern, woran es mangelt und wo wir Unterstützungsmöglichkeiten für freischaffende darstellende KünstlerInnen sehen. Wir beziehen uns dabei auf unsere eigene Situation in Leipzig, wo wir regelmäßig am Westflügel arbeiten, vor allem aber auch auf unsere Gastspieltätigkeit.

Einige kluge und treffende Texte, Statements und Offene Briefe sind in den letzten Tagen und Wochen verfasst worden. Aber uns scheint, als hätten die vollmundigen Hilfsversprechen („Sachsen hilft sofort“, „Corona-Soforthilfe für Solo-Selbstständige“, etc.) aller Argumentation den Wind aus den Segeln genommen und den Blick auf unsere Realität vernebelt.

Auf der Website der Bundesregierung lesen wir: „Für Künstlerinnen und Künstler geht es um die Existenz. Die Bundesregierung hilft mit Unterstützung in Milliardenhöhe und weiteren Förderleistungen.“ Die bis zum 30.03. geschaffenen Möglichkeiten werden im Folgenden aufgeführt, seither ist die Seite nicht aktualisiert worden. Warum diese Unterstützungsmöglichkeiten trotz der Milliardenhöhe für uns nicht greifen, dazu unten mehr.

In einem Gespräch mit der ZEIT vergleicht Bariton Matthias Goerne die Situation der freischaffenden Künstler/-innen mit der Fabel von Grille und Ameise: Die Grille hat den Sommer über gesungen, die Ameise fleißig Vorräte angelegt. Nun wird es Winter und die Grille, die den Sommer über für Unterhaltung gesorgt hat, steht vor dem Nichts. Es gibt eine schöne Variante der Geschichte von Janosch: Hier gerät die Fiedelgrille an den Maulwurf. „Wer schlecht sieht, der hört gerne zu, wenn einer Musik spielt“, sagt der Maulwurf und lädt die Fiedelgrille ein, bei ihm zu überwintern.

Wir, die freischaffenden darstellenden Künstler/-innen, von denen die allermeisten in der Situation der Grille sind, nämlich ohne finanzielle Rücklagen, stehen nun unvermittelt im Corona-Winter, der, anders als der Winter in der Fabel, nicht vorhersehbar war. Ganz und gar schuldlos sind wir in eine Situation geraten, in der wir durch die temporäre Schließung von Theatern nicht mehr auftreten können.

Kein Auftritt, keine Gage. Keine erbrachte Leistung, kein Geld. Auch eine andere wichtige Quelle der Arbeit droht, wegzubrechen: der Projektzuschuss, aus dem nicht nur Materialkosten für neue Arbeiten gedeckt sind, sondern auch Probenzeiten finanziert werden können.

Als Gesellschaft befinden wir uns alle in einer schockierend neuen Situation. Vieles muss neu gedacht und mutig entschieden werden. Und vieles ist offenbar möglich, wie wir staunend zu Kenntnis nehmen: Milliardenschwere Hilfsprogramme werden von Regierungen aus dem Hut gezaubert und zeigen, wie schnelles Handeln aussehen kann. An anderer Stelle wird dagegen ängstlich an Vorgaben festgehalten: keine Leistung, keine Bezahlung. Dabei zeigt uns doch das Kurzarbeitergeld, dass es geht: Hier wird mit öffentlichen Mitteln die nicht-stattfindende Arbeit finanziert.

Weder Betriebskosten noch Darlehen helfen!

Die Corona-Hilfe der Bundesregierung, abgewickelt durch die Bundesländer, schließt für Selbstständige genau dies jedoch aus. Finanzieren könnten wir mit dem Zuschuss Betriebskosten wie z. B. Mieten für Geschäftsräume, Gehälter für Angestellte, Steuerberater, betrieblich genutzte KFZ etc., aber keine Unternehmergehälter, also nicht unseren eigenen Lebensunterhalt. Unnötig zu sagen, dass die Betriebe der meisten freien darstellende Künstler/-innen (und, nebenbei gesagt, auch die anderer Sparten) zumeist nur aus ihrer eigenen Person bestehen, da sie es auch in Zeiten ohne Corona gerade mal schaffen, ihren eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren.

In dem Zusammenhang wird auch leicht klar, wie wenig Darlehen helfen, wenn überhaupt nicht vorstellbar ist, wie diese jemals zurückbezahlt werden können (zumal wir ja nicht wissen, welchen Zeitraum ohne Gagen wir überbrücken müssen). Ähnliches gilt für andere gut klingende Angebote wie Steuerstundungen oder Aussetzung der Einkommenssteuer-Vorauszahlungen, Herabsetzung des zu erwartenden Einkommens bei der KSK, Aussetzungen von GEMA-Zahlungen für Veranstalter. All dies im Grunde keine Hilfsangebote sondern Selbstverständlichkeiten: Wo kein Geld verdient wird, können/müssen Abgaben nicht geleistet werden.

Wie kann der Lebensunterhalt für freie darstellende KünstlerInnen gesichert werden?

1. Zuschüsse wie geplant auszahlen

Die Corona-Soforthilfe des Bundes unterstützt mit öffentlichen Mitteln Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer mit einem nicht-rückzahlbaren Zuschuss. Für Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln der Kommune, des Landes oder des Bundes stellen die meisten der freien darstellenden Künstler/-innen (oder der freien Theaterhäuser, die sie beauftragen) laufend Anträge und finanzieren daraus ihre Projekte und einen Teil ihrer Arbeit.

Bevor wir nun staatliche Unterstützung durch Corona-Hilfe oder Grundsicherung beantragen: Warum nicht einfach auf diese schon beantragten, zugesagten und ohnehin bereitgestellten Mittel zurückgreifen? Das gäbe vielen Freischaffenden Planungssicherheit und verhindert bürokratischen Aufwand.

Wir brauchen eine rechtliche Grundlage, auf der sämtliche Zuschüsse der öffentlichen Hand wie geplant ausgezahlt werden. Alle freien Theaterhäuser, die regelmäßig oder projektgebunden von Kommunen, Ländern und Bund gefördert werden, sollten Zuschüsse für abgesagte Aufführungen und Proben in voller Höhe bekommen – d. h. in der Höhe, wie sie nun anfallen, also Probenhonorare, Materialkosten, Aufführungshonorare. Kosten, die entfallen, z.B. Reisekosten, werden selbstverständlich abgezogen. Dasselbe gilt für Projektmittel freier Gruppen und Einzelkünstler/-innen.

Wenn es dafür keine Rechtsgrundlage gibt, muss sie geschaffen werden. Zur Erinnerung: An den coronabedingten Ausfällen sind die Künstler/-innen und Theaterhäuser völlig unschuldig. Eine Klausel, wie sie sich in der Förderrichtlinie für den Bereich Darstellende Kunst der Stadt Wien findet, scheint beispielgebend: „In sachlich begründeten Einzelfällen kann die Stadt Wien im Bereich Kultur auf die Rückforderung verzichten (im Falle, dass dem/der Fördernehmenden nachweislich nur geringes Verschulden zukommt und der Rückforderungsgrund aus einer Verkettung unglücklicher Umstände entstanden ist).“

Aus den so wie geplant gezahlten Zuschüssen (die ja so in den Haushalten eingeplant sind, die also keinerlei zusätzliche Kosten verursachen, sondern z. B. durch den Wegfall von Reisekosten geringer werden) kann bereits ein Teil der für die Künstler/-innen wegbrechenden Einnahmen ausgeglichen werden.

2. Keine Gutscheine sondern Solitickets für Ausfallgagen!

Die Bundesregierung plant nun eine gesetzliche Regelung für eine Gutscheinlösung für bereits gekaufte Tickets abgesagter Kulturveranstaltungen. Das ist aus rein rechtlicher Sicht sinnvoll. Für uns und die freien Theaterhäuser reicht das aber nicht, denn das ist wieder nichts anderes als ein Darlehen. Die Theaterhäuser brauchen jetzt Eintrittseinnahmen für Aufführungen und Veranstaltungen, die ausfallen. Dafür braucht es keine gesetzliche Regelung, sondern die Solidarität der Menschen, die die Kulturangebote freier Akteure im „normalen Leben“ gerne in Anspruch nehmen.

Kauft Tickets für ausfallende Veranstaltungen! Bezahlt für kulturelle online-Angebote! Spendet großzügig den Theaterhäusern und Veranstaltern von denen Ihr Euch wünscht, dass sie nach Corona wieder öffnen! Dies muss natürlich von den Theaterhäusern kommuniziert und eingefordert werden. Zu viele Veranstaltungen entfallen einfach und die Künstler/-innen gehen leer aus, da die Verträge keinen Anspruch auf Ausfallgagen hergeben. Die festen Häuser, Festivalveranstalter/-innen und Produzent/-innen von Inszenierungen müssen, wenn irgend möglich, Ausfallhonorare zahlen und dürfen sich nicht einfach auf den Verträgen, die dies nicht erzwingen, ausruhen.

Mithilfe von Solitickets und Spenden kann ein weiterer Anteil von Ausfallgagen finanziert werden.

3. Verschieben ist oft keine Lösung

Verschiebungen sind ähnlich wie Darlehen: Das Festival xxx muss leider entfallen, somit auch Euer Gastspiel, aber wir holen das nächstes Jahr nach, haltet den Termin bitte schon mal frei. Oder: Eure Gastauftritte in der Inszenierung xxx fallen ja nun leider aus, wir bezahlen Euch aber jetzt schon mal, die Aufführungen werden dann später nachgeholt. Oder: die Produktion wird komplett auf den Herbst verschoben – ach, da habt Ihr schon was anderes geplant?

In Einzelfällen funktionieren Verschiebungen, grundsätzlich sind sie keine Lösung, denn der Auftritt (und die damit verbundene Gage) war ja für dieses Jahr geplant. Im nächsten Jahr hätte dann in dem Zeitraum ein/-e andere/-r Auftritt/ Produktion/Veranstaltung stattgefunden. Was zunächst plausibel wirkt und von Veranstaltern und Zuschussgebern nun allerorten vorgeschlagen wird, ist für uns zur Sicherung des Lebensunterhalts wenig hilfreich.

4. Differenz ausgleichen durch einen existenzsichernden Zuschuss für Kulturschaffende

In vielen Fällen wäre durch die oben beschriebenen Maßnahmen, Aktivitäten und Entscheidungen schon ein finanzieller Ausgleich für darstellende freie Künstler/-innen geschaffen. Die Differenz, der noch offene Betrag der nicht wie geplant vereinnahmten Gagen, sollte durch eine weitere finanzielle Unterstützung ähnlich (oder im Rahmen) der Corona-Soforthilfe ermöglicht werden mit einem Zuschuss, der zur persönlichen Existenzsicherung verwendet werden darf. Damit könnte und sollte aber nur ein Restbetrag finanziert werden müssen, also genau die Summen, die durch die oben beschriebenen Maßnahmen nicht gedeckt werden können.

Wenn dies nicht gelingt, müssen die Fiedelgrillen Grundsicherung beantragen. Und ob sie im Sommer wieder fiedeln, ist ungewiss!

Leipzig, 7. April 2020

Der Ausfall von Veranstaltungen aller Art ist für die freie Kultur existenzbedrohend! Unterstützt uns durch den Kauf von Tickets und verbreitet die Initiative Ticket gleich Spende! #kultursolidarisieren / #ticketgleichspende

Nächstes Livestream-Projekt im Westflügel ist die „Konzertsession Protect Laika“ am Ostersamstag, 11. April, um 22 Uhr.

Wilde & Vogel im Internet.

Blinder Fleck: Solo-Selbstständige fallen bei Bund und Freistaat einfach durchs Raster

Blinder Fleck: Solo-Selbstständige fallen bei Bund und Freistaat einfach durchs Raster

Hinweis der Redaktion in eigener Sache

Natürlich werden auch die L-IZ.de und die LEIPZIGER ZEITUNG in den kommenden Tagen und Wochen von den anstehenden Entwicklungen nicht unberührt bleiben. Ausfälle wegen Erkrankungen, Werbekunden, die keine Anzeigen mehr schalten, allgemeine Unsicherheiten bis hin zu Steuerlasten bei zurückgehenden Einnahmen sind auch bei unseren Zeitungen L-IZ.de und LZ zu befürchten.

Doch Aufgeben oder Bangemachen gilt nicht 😉 Selbstverständlich werden wir weiter für Sie berichten. Und wir haben bereits vor Tagen unser gesamtes Archiv für alle Leser geöffnet – es gibt also derzeit auch für Nichtabonnenten unter anderem alle Artikel der LEIPZIGER ZEITUNG aus den letzten Jahren zusätzlich auf L-IZ.de ganz ohne Paywall zu entdecken.

Unterstützen Sie lokalen/regionalen Journalismus und so unsere selbstverständlich weitergehende Arbeit vor Ort in Leipzig. Mit dem Abschluss eines Freikäufer-Abonnements (zur Abonnentenseite) sichern Sie den täglichen, frei verfügbaren Zugang zu wichtigen Informationen in Leipzig und unsere Arbeit für Sie.

Vielen Dank dafür.

 

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar