Sein Opfer wird den 11. Juli 2008 nie vergessen: Bei sommerlichen Temperaturen soll Andreas S. in der Nähe des Mockau Centers einen jungen Fan der BSG Chemie Leipzig angegriffen haben. Der Lok-Fan, der von seinen Freunden "Bowale" genannt wird, schlug laut Anklage mehrfach auf sein wehrloses Opfer ein. Der 16-Jährige erlitt eine Platzwunde, entkam aber zunächst seinem Peiniger.

Wenige Minuten später soll der Jugendliche abermals auf “Bowale” getroffen sein, der diesmal in Begleitung seines Kumpels Benjamin N. war. Die damals 17-Jährigen sollen ihm erneut zugesetzt und die Herausgabe seines Fan-Shirts verlangt haben. Der Betroffene flüchtete in eine nahe Konditorei. Andreas S. soll ihm gefolgt sein, abermals zugeschlagen und ihm das Kleidungsstück schließlich brutal vom Körper gerissen haben.

Doch der Chemie-Fan hatte scheinbar Glück im Unglück: Weil Mitarbeiter des Geschäfts zugegen waren, konnten die Täter schnell identifiziert werden. Damit begann für ihn trotzdem keine Wiedergutmachung. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung gegen die Angreifer. Doch verhandelt wurde der Fall nie. Unfassbar, denn beide Täter zählten seinerzeit zur gewaltbereiten Fanszene des 1. FC Lokomotive. Andreas S. bewarb sich im August 2009 sogar für die NPD um einen Sitz im Leipziger Stadtrat. Da sich die Anhänger der BSG Chemie per Leitbild als Antirassisten verstehen und “Bowale” von Insidern dem Umfeld der rechten Hooligan-Gruppe “Scenario” zugerechnet wird, lag ein politisches Motiv zumindest nahe. In der Vergangenheit nutzten Hooligans des Probstheidaer Clubs regelmäßig Fanrivalitäten als Deckmantel für rechtsmotivierte Angriffe gegen Anhänger der BSG Chemie.

Eigentlich sollte der Fall am 23. August 2010 vor dem Leipziger Amtsgericht verhandelt werden. Die Beweislage schien eindeutig. Mehrere Unbeteiligte hatten den Angriff beobachtet. Der Prozess platzte aus formalen Gründen. Auf der Ladung eines Verteidigers fehlten die Namen der Zeugen. Das Verfahren wurde von einem mitverhandelten Fall abgetrennt und zum St. Nimmerleinstag ausgesetzt. Andreas S. wurde wegen einer Schlägerei am 1. Januar 2010 verurteilt. Die Strafe glich einem Freifahrtschein: Er sollte ein Anti-Gewalt-Seminar besuchen und 300 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Im Dezember 2011 stellte die Kammer das Verfahren wegen des Fußball-Überfalls schließlich ein. Die Staatsanwaltschaft hatte dies zuvor auf Anregung des Gerichts im Hinblick auf den Zeitablauf beantragt, weil die neuerliche Strafe wegen der vorausgegangenen Verurteilung nicht mehr ins Gewicht gefallen wäre. Benjamin N. kam aus denselben Gründen straffrei davon. Er wurde am 14. Februar 2011 in anderer Sache wegen gefährlicher Körperverletzung nach Jugendstrafrecht zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Warum ließ das Amtsgericht die beiden ohne Verhandlung davonkommen? Mutmaßungen, es könnte am vollen Terminkalender der Kammer gelegen haben, wollte Sprecher Stefan Blaschke nicht kommentieren. “Das sind Interna, wozu ich Ihnen keine Auskunft geben kann.”

Das Verhalten der Behörden überrascht Beobachter. Denn Verurteilungen sind bei Fußball-Delikten ohnehin selten. Täter und Opfer verschanzen sich gegenüber der Justiz regelmäßig hinter einer Mauer des Schweigens. Die einen berufen sich auf einen Ehrenkodex. Mitglieder des äußerst maskulinen Milieus sollen sogar schon Deals mit den Behörden ausgeschlagen haben und lieber in den Knast gegangen sein. Ob aus Kameradschaft oder Angst vor Racheakten, wissen nur sie selbst. “Die gehen lieber ins Gefängnis, als ihre Freunde zu verraten”, weiß Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz.

Auch die Opfer schweigen häufig – obwohl sie die Täter bestens kennen. Diana Eichhorn weiß um diese Problematik. Die Sozialpädagogin hat in den letzten Jahren für die RAA Leipzig mehrmals betroffene Fans beraten. Ihre Erfahrung: Wenn ein Verfahren eingestellt wird, löst dies bei den Betroffenen häufig einen Vertrauensverlust aus. “Ich habe Personen beraten, die nach solchen Entscheidungen auch nach vielfältigen Erklärungsversuchen nicht mehr an die Gerechtigkeit der Justiz glauben konnten.”

Dass viele Fußballdelikte nicht verfolgt werden können, stünde im Zusammenhang mit einer nicht vorhandenen Anzeigebereitschaft bei den Opfern. “Der Hauptgrund dafür ist, dass von den Tätern ein hohes Gewaltpotenzial ausgeht.” Betroffene würden aus Angst keine Aussagen machen. Ihr Vertrauen in Polizei und Justiz tendiert häufig gegen null. Umso bitterer, wenn die Behörden den Hooligans mit ihrer Schlamperei unter die Arme greifen. Die Angreifer wissen um die Furcht ihrer Opfer und machen munter weiter, weil sie sich auf der sicheren Seite fühlen. Wen wundert’s?

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