Schallende Ohrfeige für Leipzigs Zentrale Bußgeldstelle: Das Amtsgericht hat das Verfahren gegen einen Aktivisten der Grünen Jugend einen Tag vor der geplanten Hauptverhandlung eingestellt. Der Aktivist hatte während des Oberbürgermeister-Wahlkampfs mit Kreide politische Botschaften auf die Straße gesprüht.

Ein aufmerksamer Bürger war auf die drei Wahlkämpfer aufmerksam geworden, die sich an der Aktion beteiligten. Die Polizei rückte mit drei Einsatzwagen und neun Beamten an, um deren Personalien festzustellen.

Die Staatsanwaltschaft erkannte keine Straftat, gab das Verfahren an die Bußgeldstelle ab. Die Verwaltung wollte einen Verstoß gegen die Leipziger Polizeiverordnung erkennen. Demnach kann das Sprayen von illegalen Graffiti mit Geldbußen geahndet werden. Nun hinterlässt Straßenkreide aber keine bleibenden Schäden.

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Eines der drei Verfahren wurde eingestellt, nachdem sich Grünen-Anwalt Jürgen Kasek bei der Behörde angezeigt hatte. Die beiden anderen landeten beim Amtsgericht. Ein Verfahren wurde eingestellt. Das andere sollte am Mittwoch verhandelt werden. “Ich habe die Vorladung der Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen von Grünen und Linkspartei beantragt”, schildert Kasek.

Hintergrund: Der Stadtrat hat die Polizeiverordnung verabschiedet, gilt juristisch als Verordnungsgeber. “Die Fraktionsvorsitzenden sollten zu der Frage aussagen, ob der Stadtrat die Ahndung von Straßenkreide beabsichtigt habe, als er die Polizeiverordnung beschlossen hat”, so Kasek.

Dazu wird es nicht kommen. Das Amtsgericht stellte das Verfahren kurzfristig ein. Am Dienstag veranstaltete die Grüne Jugend ab 17 Uhr eine Malaktion vor dem Technischen Rathaus. Ein Dutzend Teilnehmer verzierte bis 17:30 Uhr unter Aufsicht zweier Polizisten den Gehweg mit Kreide-Malereien. Zu Personalienfeststellungen und Anzeigen kam es bislang nicht.

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