Wer erinnert sich noch an den 12. Januar 2015? Das war war der Tag, an dem Legida in Leipzig ganz groß aufmarschieren wollte im Waldstraßenviertel. Ein Tag, an dem das zivile Leipzig 30.000 Gegendemonstranten mobilisierte, die versuchten, den Marschierenden den Weg zu verstellen. Für einige Gegendemonstranten hatte das damals ein Nachspiel.

60 rechtswidrige Bußgeldbescheide wurden damals verteilt. Aber eine Demonstrantin, die beim Gegenprotest im nördlichen Waldstraßenviertel gelandet war, wollte sich diese amtliche Unverschämtheit nicht gefallen lassen.

Der Demonstrantin war vorgeworfen worden, sich im Rahmen von Protesten gegen die erste Legida-Veranstaltung am 12. Januar im Bereich der Straße „Am Mückenschlößchen“ nicht aus einer öffentlichen Versammlung entfernt zu haben, obwohl die Polizei sie dazu aufgefordert habe.

Nachdem die Veranstaltung von Legida bereits beendet war, befand sie sich mit weiteren Gegendemonstranten im Bereich der Straße „Am Mückenschlößchen“. Gegenüber der friedlichen Menge, die sich bereits die Straße entlang bewegte, ergingen Ansagen der Polizei, sich zu entfernen.

„Kurz darauf wurden wir schon von Einheiten der Bereitschaftspolizei umstellt. Diese nahmen unsere Personalien auf, durchsuchten uns und erteilten uns anschließend Platzverweise“, schildert die Demonstrantin ihre Erfahrung. Laut Medienberichten erhielten dann im Nachhinein zirka 60 Demonstrantinnen und Demonstranten Bußgeldbescheide durch die Stadt Leipzig.

Dagegen legte die Betroffene aber Einspruch ein. Aus gutem Grund, wie ihr Verteidiger, der Rechtsanwalt Dirk Feiertag, erläutert: „In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Leipzig haben sowohl die hinzugezogene Videoaufzeichnung der Polizei als auch die Aussage eines Polizeihauptkommissars eindeutig ergeben, dass es zwar Ansagen der Polizei gab, aber nicht die erforderlichen Aufforderungen, auseinanderzugehen.“

Zumindest zwei Aufforderungen zum Auseinandergehen wertete das Gericht als erfolgt.

Ein Teil der 200 Personen umfassenden Gruppe hatte sich nach der ersten Aufforderung „zerstreut“. 60 Demonstranten setzen sich dann freilich demonstrativ auf die Kreuzung Eitingonstraße/Am Mückenschlößchen, einer nicht wirklich stark befahrenen Straße, erst rechts abends 21 Uhr. Eine dritte Aufforderung, sich zu entfernen aber gab es nicht. Stattdessen ließ der Einsatzleiter das sitzende Häuflein gegen 21 Uhr von seinen Polizisten umstellen. Seine dritte Aufforderung war dann keine mehr, sondern nur noch eine Feststellung: „Achtung hier spricht die Polizei, da Sie den Aufforderungen offensichtlich nicht nachgekommen sind, werden wir jetzt mit Ihnen eine Identitätsfeststellung durchführen.“

Gesetzlich vorgeschrieben sind aber drei klar ausgesprochene Aufforderungen.

„Das Gesetz ist hier eindeutig. Wenn es an der dreimaligen Aufforderung mangelt, ist der Tatbestand nicht erfüllt“, erläutert Rechtsanwältin Kristina Sosa Noreña. „Daran haben sich auch Polizei und Bußgeldbehörde zu halten.“

Folgerichtig hat das Amtsgericht Leipzig mit Urteil vom 16. Dezember 2015 (224 OWi 608 Js49622/15) die Demonstrantin vom Vorwurf der unerlaubten Ansammlung nach § 113 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) freigesprochen. Nun liegt auch die Urteilsbegründung vor, bestätigt Dirk Feiertag. Und betont: Das Urteil hat auch für alle noch anhängigen Bußgeldverfahren in dieser Sache Bedeutung.

Und irgendwie passt auch diese Geschichte in das Muster, das sich am 21. Januar abzeichnete. Da hatte Legida gleich mit breiter Brust 15.000 Teilnehmer angemeldet und den ganzen Ring für sich reklamiert. Und die Polizei folgte dem mit ihrem Einsatzkonzept, sperrte die komplette Innenstadt. Keine Straßenbahn kam mehr durch. Und der Gegenprotest wurde mit großer Distanz abgeblockt. Als hätten da ein paar Verantwortliche schon mal ausprobiert, was man alles machen könnte, wenn sich Legida in Leipzig genauso entwickelt hätte wie Pegida in Dresden. Doch an diesem 12. Januar brachte Legida nur 4.800 Demonstranten auf die Straße, während bei den Gegendemonstrationen wieder 30.000 Teilnehmer gezählt wurden.

Legida wurde zur Standkundgebung, konnte sich aber – trotz weiterhin schwindender Teilnehmerzahlen – beim Leipziger Ordnungsamt immer wieder Teile des Rings als Marschstrecke sichern, was dann immer wieder für heftige Verkehrsbeeinträchtigungen in Leipzig sorgte. Aber auch die gewalttätigen Angriffe von Legida-Teilnehmern auf Journalisten halten seit dem Februar unvermindert an. Ein Thema, das den zuständigen Ordnungsbürgermeister in Leipzig bis heute nicht interessiert.

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Es gibt 3 Kommentare

Keine Frage, ich freue mich mit der Demonstrantin, die sich gegen die übergriffige Polizei gewehrt hat – der Erfolg stellte sich schon nach nur 13 Monaten nach der Untat ein. Sicherlich hat die sächsische Justiz starkes Seitenstechen gehabt, so wie sie in diesem langen Jahr sich beeilt hat.

Ein weiterer Seitenstich aber an die Rechtschreibung der Lizzy:

>„Achtung hier spricht die Polizei, da sie den Aufforderungen offensichtlich nicht nachgekommen sind, werden wir jetzt mit ihnen eine Identitätsfeststellung durchführen.“

Mal ehrlich, hat die Polizei die Leute wirklich in Kleinbuchstaben anzureden versucht? Oder meinte der Kommissar andere, gar nicht anwesende Leute mit diesem “sie”?

Journalisten sollten den Unterschied zwischen “Sie” und “sie” einklich mal gebacken kriegen. Wie soll das z.B. in einem Interviewtext aussehen?

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