Mehrere hundert Gramm Marihuana, das dicke Bündel Geldscheine in der Hand – doch, irgendwie sei es ihm alles schon unangenehm gewesen, erinnerte sich Stefan K. (22) auf Nachfrage seines Anwalts Kay Werthmann. „Ich wusste, dass es ein Verbrechen ist.“ Die Anklage lastete dem Studenten unter anderem mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz an, zudem habe er illegale Feuerwerkskörper in seinem WG-Zimmer verwahrt.

Hierfür hatten er und ein Bekannter in erster Instanz ein Jahr Haft auf Bewährung erhalten. Da sowohl Anklage als auch Verteidigung Rechtsmittel einlegten, verhandelte das Landgericht Leipzig den Fall erneut.

Während sein Mitverurteilter André R. die Berufung inzwischen zurückgenommen hatte und am Montag nicht vor Gericht erschien, nahm Stefan K. erneut auf der Anklagebank Platz. Er habe seinem alten Freund Martin J., der sich in finanzieller Not befand, aus seiner misslichen Lage helfen wollen und sich deshalb im Frühjahr 2015 darauf eingelassen, ihm in Leipzig Marihuana zum Weiterverkauf zu besorgen, gestand der junge Mann, der aus Thüringen stammt und seit zwei Jahren in der Messestadt lebt. „Ich kenne ihn von der 1. Klasse an, wir wurden zusammen eingeschult.“ Von einer Dealerin aus Plagwitz habe er den Stoff erworben und dann Martin J. in Gera überreicht. Dabei soll es um eine Menge von mehreren hundert Gramm gegangen sein.

Vorteile? Nein, die habe er selbst nicht davon gehabt, beteuerte Stefan K. Die illegalen Böller, die ihm zudem zur Last gelegt wurden, stammten aus der Silvesterfeier 2014/15, die er in großer Runde in seiner WG verlebt habe. Auf Prüfkennzeichen habe er nicht geachtet.

Abnehmer Martin J. (23) selbst sprach im Zeugenstand von zwei Lieferungen Gras, die er über Stefan K. und André R. bezogen habe. An viele Details wollte sich der Zerspanungsmechaniker jedoch nicht mehr erinnern. Ob es wirklich keinerlei Gegenleistungen gab, hakte das Gericht nach. „Wenn ich in Leipzig war, habe ich mal was ausgegeben.“

Wegen des Geständnisses von Stefan K. drehte sich der Berufungsprozess zentral um die konkrete Höhe der Sanktion und vor allem die Frage, ob der zum Tatzeitpunkt 20-Jährige noch nach dem Jugendstrafrecht zu belangen sei oder ob sein Reifegrad die Anwendung des deutlich härteren Erwachsenenstrafrechts erlaubt.

Der Jugendgerichtshilfevertreter beschrieb gegenüber der Strafkammer einen zunächst unauffälligen Werdegang von Stefan K.: aufgewachsen in einem intakten Elternhaus, durchlief er die Schullaufbahn geradlinig und legte 2013 sein Abitur ab. Schon kurz vor seinem 18. Geburtstag habe er allerdings begonnen, Cannabis zu konsumieren. Mit dem Auszug häuften sich die Probleme. Sein Werkstofftechnik-Studium in Jena brach Stefan K. ab, auch ein zweiter Anlauf in Leipzig im Fach Chemie scheiterte. Aktuell ist er im Bereich Meteorologie an der Uni eingeschrieben. Sowohl finanziell als auch emotional habe er sehr an seinen Eltern gehangen, die Loslösung fiel ihm schwer. „Ich wollte nicht als der schlimme Sohn dastehen“, begründete der nicht vorbestrafte Stefan K. denn auch, warum er die Taten gegenüber der Familie zu verschleiern versuchte.

Die Staatsanwaltschaft sah schlussendlich keinen Grund, eine verminderte Reife bei Stefan K. anzunehmen, und forderte eine Gesamtstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung nach dem Erwachsenenstrafrecht sowie eine Arbeitsauflage von 80 Stunden. Nicht zuletzt die erhebliche Menge an Drogen und der erwiesene Handel ließen schon mehr als nur einen Freundschaftsdienst annehmen.

Stefan K.s Anwalt Kay Werthmann sah es anders. Sein Mandant befände sich im nunmehr dritten Studiengang und sei bis heute noch nicht komplett im Leben eines Erwachsenen angekommen. Werthmann zeichnete das Bild eines jungen Mannes ohne schädliche Neigungen, der sich – so schwer vorstellbar es für Außenstehende auch sei – schlicht aus Naivität auf das hohe Risiko einer Straftat ohne Eigenprofit eingelassen habe. Eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht und ohne Auferlegung der Verfahrenskosten sei ausreichend.

Am Ende verhängte die Kammer acht Monate auf Bewährung nach Jugendstrafrecht gegen Stefan K., zudem muss der junge Mann 125 Arbeitsstunden ableisten und sich einem Bewährungshelfer unterstellen. Die Prozesskosten bleiben ihm dagegen erspart.

Eine gewisse Unreife sei dem Angeklagten zu attestieren, sagte der Vorsitzende Richter Michael Dahms. Warum sonst nehme ein bis dato unauffälliger, junger Mann mit dem Drogenkauf ein solches Risiko hin? Auch sein Konsum im Vorfeld und sein unklarer Weg nach dem Auszug von zu Hause sprächen dafür, dass Stefan K. die Anforderungen im Erwachsenendasein nicht richtig eingeschätzt habe. Als mildernd wertete das Gericht sein Geständnis und die fehlenden Vorstrafen. „Nach unserem Eindruck hat Sie auch das Verfahren nicht ganz kalt gelassen.“ Aber: „Kavaliersdelikte waren das nicht. Sie müssen einen Cut machen, sonst sind Sie ganz schnell wieder in einer Spirale“, mahnte Richter Dahms den Angeklagten, der sich derzeit nach eigenen Angaben um ein Praktikum bemüht und nebenbei kellnert.

Bereits in seinem Schlusswort hatte sich Stefan K. einsichtig gezeigt: „Ich bereue das alles. Es wird sicherlich nie wieder vorkommen.“

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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