Deutsche Bahn kann besetztes „Black Triangle“ vorerst nicht räumen lassen

Die Besetzung eines 10.000 Quadratmeter großen Grundstücks in der Arno-Nitzsche-Straße gerät für die Deutsche Bahn zur Geduldsprobe. Der Bundesgerichtshof hat eine Rechtsbeschwerde des Unternehmens zurückgewiesen. Zuvor hatten sich bereits Amts- und Landgericht geweigert, das „Black Triangle“ räumen zu lassen, da die in der einstweiligen Verfügung genannten Besetzer nicht zweifelsfrei zu identifizieren seien. Das weitere Vorgehen lässt die Bahn offen.