Wie NPD und Legida im Januar 2016 in den Besitz von Polizeifotos gelangen konnten, bleibt wohl ungeklärt. Das sächsische Justizministerium teilte auf eine Landtagsanfrage mit, dass die Ermittlungen eingestellt wurden. Damals hatten Polizisten anreisende Gegendemonstranten kontrolliert und einige Gegenstände beschlagnahmt. Kurz darauf verwüsteten Rechtsradikale einen Straßenzug in Connewitz.

Das Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte, die im Zusammenhang mit einer Legida-Demonstration rechtswidrig ein Foto an NPD und Legida weitergegeben haben sollen, ist eingestellt worden. Dies teilte das sächsische Justizministerium auf eine Landtagsanfrage der Linke-Abgeordneten Juliane Nagel mit.

Am 11. Januar 2016 hatten Polizeibeamte bei einer Verkehrskontrolle mutmaßliche Gegendemonstranten angehalten und mitgeführte Gegenstände beschlagnahmt. Darunter befanden sich ein Schlagstock, Pfefferspray und Steine. Die Leipziger NPD veröffentlichte anschließend auf Twitter einen Polizeibericht, der offenbar von einem Monitor abfotografiert worden war. Später war dieses Foto auch auf dem Legida-Account zu sehen. Zudem tauchte ein Foto der beschlagnahmten Gegenstände auf.

Das Justizministerium teilte nun mit, dass sich hinsichtlich des zweiten Fotos der gegen zwei Beamte gerichtete Anfangsverdacht „nicht zu einem hinreichenden Tatverdacht verdichtet“ habe. Im Fall des abfotografierten Berichts sei keine tatverdächtige Person gefunden worden.

Neue Vorwürfe gegen Polizisten

Am Abend des 11. Januar hatte Legida vor dem Naturkundemuseum sein einjähriges Bestehen gefeiert. Gleichzeitig verwüsteten mehr als 200 rechtsradikale Gewalttäter den Stadtteil Connewitz. Obwohl es bereits im Vorfeld öffentliche Hinweise auf eine „Überraschung“ gegeben hatte, war die Polizei auf die Ausschreitungen nicht vorbereitet. Im Zusammenhang mit den von NPD und Legida veröffentlichten Fotos wurden einmal mehr Anschuldigungen laut, dass Beamte mit Neonazis sympathisieren oder gar zusammenarbeiten.

Mit ähnlichen Vorwürfen sieht sich die Polizei auch aktuell wieder konfrontiert. Während des Einsatzes beim Demonstrationsgeschehen am 13. Februar in Dresden soll ein Polizist nicht auf den Hinweis eines Journalisten reagiert haben, dass Gegendemonstranten von einem AfD-Anhänger angegriffen werden. Stattdessen soll der Beamte geantwortet haben: „Hoffentlich schlägt er hart zu.“

Die Polizei möchte nun prüfen, ob ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot beziehungsweise eine Strafvereitelung vorliegen. Gegen einen Fotografen wird ebenfalls ermittelt: Er soll einen Beamten verletzt haben, indem er Blitzlicht verwendete.

Zwei Jahre nach dem Überfall auf Connewitz: Wenig Hoffnung auf harte Strafen

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Es gibt 2 Kommentare

So geht Sächsisch . . . Und am Ende (er)findet man einen noch so hanebüchenen Grund für eine Gegenanzeige. Selbstkritik? Fehlanzeige. Siehe auch die kürzliche Anklage, weil ein Video mit einer Polizistin drauf angeblich (öffentlich) zugänglich war.
Kein Freund und Helfer!

“Gegen einen Fotografen wird ebenfalls ermittelt: Er soll einen Beamten verletzt haben, indem er Blitzlicht verwendete.”
Vielleicht sollte man mal überprüfen, ob der Mann überhaupt für den Polizeidienst geeignet ist? Wenn den schon das Blitzlicht einer Kamera umhaut kann der im Sommer doch nur nach Anbruch der Dunkelheit eingesetzt werden?!?

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