Rechtswidrig im Internet veröffentlichte Leistungsbescheide sind keine Seltenheit. Häufig wollen Nutzer sozialer Medien damit gegen Geflüchtete hetzen, weil diese angeblich zu viel Geld vom Staat erhalten. Seit einigen Wochen sorgt der Fall einer zehnköpfigen Familie im Landkreis Leipzig für Aufsehen. Die vollständigen Namen der Familienmitglieder waren im Internet veröffentlicht worden. Eine Leipziger Anwaltskanzlei will nun gegen die rechte Hetze vorgehen.

Die Leipziger Rechtsanwaltskanzlei „Spirit Legal“ geht gegen Personen vor, die einen offenbar rechtswidrig ins Internet gestellten Leistungsbescheid für eine zehnköpfige Familie verbreiten. Auf ihrer Homepage erklärten die Anwälte, dass sie die betroffene Familie vertreten werden.

Der auf den 21. März 2017 datierte Bescheid des Landratsamtes Landkreis Leipzig war Ende Januar im Internet aufgetaucht. Er enthält die Namen und Geburtsdaten der Familienmitglieder sowie eine Übersicht der Gelder, die ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen. Rechte Medien und die „Bild“-Zeitung skandalisierten anschließend die Höhe der Auszahlungen.

Unter anderem das „Bildblog“ kritisierte die Berichterstattung, da für die Leser nicht direkt erkennbar sei, dass sich die 7.300 Euro monatlich auf zehn Personen verteilen. Zudem erhalten die Familienmitglieder tatsächlich nicht einmal die Hälfte der Gelder – der Rest ist für die Unterbringung in der Asylunterkunft vorgesehen.

In den sozialen Medien empörten sich zahlreiche Nutzer über eine angebliche Besserbehandlung von Geflüchteten im Vergleich zu deutschen Staatsbürgern. An dieser Hetze beteiligte sich unter anderem der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete André Wendt, zugleich sozialpolitischer Sprecher seiner Fraktion.

Er behauptete: „Millionen Rentner, die dieses Land aufgebaut haben, erhalten für ihre Lebensleistung nur einen Bruchteil, während riesige Sozialleistungen an Fremde verteilt werden.“ Der CDU-Bundestagsabgeordnete Kai Wegner bezeichnete es als einen Skandal, dass „unsere Sozialhilfe manchen Flüchtlingsfamilien Einkünfte ermöglicht, von denen Normalverdiener nur träumen können.“

Tatsächlich liegen die „Einkünfte“ jedoch nur auf Hartz-IV-Niveau. Viele Asylbewerber erhalten laut Landratsamt Landkreis Leipzig sogar „eine weitaus geringere Leistung“.

Die Anwälte der „Spirit Legal“-Kanzlei sind nun nach eigenen Angaben damit beauftragt, „jede Presseveröffentlichung, jeden Blogpost, jeden Post in Sozialen Medien und jede WhatsApp-Nachricht etc., die in Zusammenhang mit dem Leistungsbescheid stehen, auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen und gegen rechtswidrige Veröffentlichungen vorzugehen“.

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BILD, AfD, rechte Hetzer und die CDU – da wären dann ja alle Dummschwätzer versammelt. Harmonisch vereint wie die Zutaten ein und derselben ekligen Suppe.
Ich drück den Anwälten die Daumen, wird auch Zeit dass die ollen Giftspritzen mal lernen, dass die ständig von ihnen geforderte Einhaltung unserer Gesetze auch für sie selbst gelten.

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