Juliane Nagel will jetzt wissen, wie weit die Überwachungsmaßnahmen gingen + Video

Am Samstag, 7. Juli, teilte das Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig mit, dass nun auch das zweite Ermittlungsverfahren „wegen der Bildung Krimineller Vereinigungen“ gegen mehrere Anhänger der BSG Chemie eingestellt wurde. Und zwar nach Paragraph 170 der Strafprozessordnung: Es gab keinen nachvollziehbaren „Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage“. Die Staatsanwaltschaft musste das Verfahren einstellen. Die Betroffenen wurden benachrichtigt. Aber das ist der Leipziger Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Die Linke) zu wenig.