Er tötete und zerstückelte zwei Frauen in Leipzig. Dennoch hoffte er auf eine Strafmilderung. Aber der schob das Landgericht nun einen Riegel vor: Dovchin D. wird wohl deutlich länger als 15 Jahre in Haft verbringen.

In der erneuten Hauptverhandlung verurteilte die 11. Strafkammer des Leipziger Landgerichts den 40-Jährigen Dovchin D. am Montag wegen Mordes und Totschlags zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe, erkannte zudem auf eine besondere Schwere der Schuld. Damit ist eine Freilassung des Mannes nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Der 1999 aus der Mongolei nach Deutschland eingewanderte Angeklagte hatte im April 2016 die 43-Jährige Maria D. in seiner Lindenauer Wohnung erwürgt, im November tat er das Gleiche der 40-Jährigen Anja B. aus Grünau an. Die Leichen zerstückelte und entsorgte Dovchin D. später im Keller, im Müll und einem nahen Abbruchhaus, lebte zunächst unauffällig seinen Alltag weiter. Erst im Zuge der Suche nach der vermissten Anja B., Mutter eines kleinen Mädchens, kamen ihm die Ermittler auf die Schliche. Dovchin D. wurde Ende Februar 2017 festgenommen und gestand überraschend auch das Tötungsverbrechen an Maria D.

Bereits am 5. März 2018 hatte Dovchin D. eine lebenslange Haftstrafe wegen zweifachen Mordes und Störung der Totenruhe kassiert. Sein Anwalt Stefan Wirth hatte dagegen Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof bestätigte zwar die erste Verurteilung wegen Mordes, sah dagegen bei der zweiten Tat rechtlichen Klärungsbedarf und verwies sie zur neuen Verhandlung an die Kammer in Leipzig.

Damit stand die Schwere der Schuld wieder zur juristischen Diskussion. Ohne diesen Zusatz hätte Dovchin D. auf eine Freilassung nach 15 Jahren Haft hoffen können.

Zwar rückte auch die Staatsanwaltschaft im neuen Prozess davon ab, die Tötung Anja B.s als Mord einzustufen. Das Motiv sei nicht klar, musste Anklagevertreterin Vanessa Fink in ihrem Plädoyer einräumen. Sie forderte 14 Jahre wegen Totschlags und die erneute Feststellung der besonderen Schuldschwere. Die Verteidigung führte Milderungsgründe ins Feld, sodass diese nicht gegeben sei.

Das Gericht hob dagegen hervor, besonders die zwei Verbrechen innerhalb eines Zeitraums weniger Monate sprechen gegen den Angeklagten. Dass die getötete Anja B. einen Sterbewunsch geäußert habe, wie von der Verteidigung geltend gemacht, sei nicht nachvollziehbar, so der Vorsitzende Richter Carsten Nickel.

Nach deutschem Strafrecht kann es nun 20 Jahre oder länger dauern, ehe sich die Gefängnistore für Dovchin D., der eine vierjährige Tochter hat, wieder öffnen. Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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