Es ist schon erstaunlich, dass Grüne und SPD in Sachsen tatsächlich mit der CDU koalieren. Denn bei einigen Themen sind die Sichtweisen geradezu gegensätzlich. Und manchmal eigentlich auch nicht aushaltbar. So ein Thema ist die Abschiebepolitik, die seit einigen Jahren immer wieder zu dramatischen Szenen führt, weil Menschen bei Nacht und Nebel aus den Wohnungen geholt werden, nur weil deutsche Innenminister stur ihre Exempel statuieren wollen. Wofür auch Äußerungen von Innenminister Roland Wöller (CDU) stehen.

So sagte er in einem Interview mit der „Rheinischen Post“ diese Sätze: „Wichtig ist: Sobald es menschenrechtlich vertretbar ist, sollten insbesondere Straftäter, Gefährder und jene, die in ihrer Heimat Syrien Urlaub machen, zurückgeführt werden.“

Wofür ihn Juliane Nagel, Sprecherin der Linksfraktion für Migrations- und Asylpolitik, Anfang Dezember kritisierte: „Herrn Wöllers rechter Populismus ist unerträglich. Dass die Sicherheitslage in Syrien weiter desaströs ist, zeigt nicht nur die türkische Offensive in Nordsyrien. 200.000 Menschen wurden bereits in die Flucht getrieben, darunter 70.000 Kinder. Das International Rescue Committee schätzt, dass durch eine Fortführung der Operation in Nordsyrien bis zu 400.000 Menschen fliehen müssen.”

Und weiter: „Auch der aktuelle Lagebericht des Auswärtigen Amtes bekundet, dass es in Syrien aktuell keine Region gibt, in die Flüchtlinge ohne Risiko zurückkehren können. Niemand, auch nicht Menschen, die hier Straftaten verübt haben oder als Gefährder gelten, darf in eine lebensgefährliche Situation zurückgeschickt werden. Dies widerspräche internationalem, europäischem und auch nationalem Recht! Ich erwarte, dass Sachsen insbesondere mit der neuen Regierungskoalition seinen asylpolitischen Kurs ändert und endlich aufhört, auf Regierungsebene rechte Stimmungsmache zu betreiben. Auch Sachsen muss sich für einen Abschiebestopp nach Syrien einsetzen, der so lange gilt, bis das Leben dort für alle wieder sicher ist.“

Bleibt es bei der hartleibigen sächsischen Abschiebepraxis?

Im Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und SPD klingt das schon ein wenig anders als in den Vorjahren. Der Wunsch von Grünen und SPD wird deutlich, vom Innenminister endlich eine Berichterstattung über all die Abschiebungen zu erhalten und zu erfahren, welchen Sinn diese Abschiebungen eigentlich haben: „Wir führen jährlich eine Evaluation aller Abschiebehaftfälle, die in Sachsen oder von anderen Bundesländern im Wege der Amtshilfe für Ausländerbehörden Sachsens vollzogen werden, durch. Die Unterbringungseinrichtungen führen eine Statistik über die bei ihnen vollzogenen Haftfälle und Fälle des Ausreisegewahrsams. Darüber hinaus werden wir an einer geeigneten Stelle die Einrichtung eines Abschiebemonitorings vornehmen, die hierzu dem Landtag berichtet.“

Denn bislang erfolgen diese Abschiebungen verborgen vor den Augen der Öffentlichkeit. Nirgendwo wird berichtet, warum welche Menschen eigentlich wohin abgeschoben wurden.

Die anderen Passagen im Koalitionsvertrag klingen dann eher, als wolle man die unter Wöllers Vorgänger Markus Ulbig etablierte harte Abschiebepraxis wenigstens ein wenig abmildern, wenn man schon gegen die im Grunde sinnfreien Gesetzgebungen in Deutschland nicht viel ausrichten kann: „Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft sind die letzten Mittel zur Durchsetzung der Ausreisepflicht. Aufgrund des geltenden Rechts haben dabei mildere Mittel stets den Vorrang und wird die unabhängige Rechtsberatung gewährleistet.

Aufgrund des Vorhaltens einer sächsischen Abschiebehafteinrichtung wird es keine Inhaftierung zum Zweck der Abschiebung in Strafgefängnisse geben. Auf die Unterbringung von Minderjährigen im Ausreisegewahrsam werden wir möglichst verzichten. Wir werden gewährleisten, dass Abschiebungen durch Behörden des Freistaates Sachsen für die Betroffenen so human wie möglich und unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls gestaltet werden.

Auf Familientrennung und Abholung aus Bildungseinrichtungen oder vom Arbeitsplatz soll möglichst verzichtet werden. Bei der Rückführung von vollziehbar Ausreisepflichtigen soll die Priorität bei jenen liegen, welche die öffentliche Sicherheit gefährden. Wir werden einen Leitfaden Rückführungspraxis entwickeln.“

Da hat sich spürbar doch die alte, auf öffentlichen Effekt ausgelegte CDU-Haltung durchgesetzt.

Aber die deutsche Abschiebepraxis basiert von Anfang an auf einer Lüge.

Eine völlig sinnfreie Abschiebung nach Spanien

Einer Lüge, die am 9. Juli der Sohn einer Kurdenfamilie aus Syrien zu spüren kam. Er hatte alles richtig gemacht, hatte in Spanien erfolgreich einen Asylantrag gestellt. Das heißt: Eigentlich genießt er in Europa Asyl. Der Großteil seiner Familie lebt längst in Leipzig, genießt deutsches Asyl. Es wäre also nur sinnvoll und humanitär gewesen, dass er auch in Leipzig wohnen darf, Deutsch lernen kann und eine Ausbildung aufnehmen kann.

Und trotzdem holte ihn am 9. Juli die Polizei aus der Wohnung der Familie in der Hildegardstraße.

Die L-IZ berichtete darüber recht ausführlich.

Es kam dabei zu einem spontanen Protest, bei dem es auch zu einer direkten Konfrontation mit der Polizei kam, ein Protest, der nun für einige der Beteiligten gerichtliche Folgen hat, die es einfach nicht akzeptieren wollten, dass eine Familie, die Asylstatus hat, einfach auf derart rabiate Art und Weise auseinandergerissen wird. Und das augenscheinlich nur, weil sächsische Behörden Paragraphen wichtiger finden als sinnvolle humanitäre Lösungen.

Denn der junge Mann wurde ja einfach wieder nach Spanien ausgeflogen. In ein Land, wo er weder Obdach noch Familie hat.

Wie bürokratisch und menschlich blind diese Abschiebung war, haben wir in einem zweiten Teil der Geschichte geschrieben.

Aber selbst zur Eskalation der Ereignisse hätte es am 9. Juli nicht kommen müssen. Denn es war die Polizei, die auf den Protest mit massiver Gewalt reagierte.

Rund 500 Menschen hatten sich versammelt und über Stunden friedlich gegen den Polizeieinsatz demonstriert. Doch dann begann die Polizei, nachdem der Abzuschiebende weggebracht worden war, die Umherstehenden gewaltsam wegzudrängen, nachdem der Protest schon begonnen hatte sich aufzulösen. Es kam zu vielen Kopfplatzwunden, Prellungen, Panikattacken und ungezählten Verletzungen durch Pfefferspray und Tränengas bei den Demonstrierenden. Mindestens vier Personen mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden.

Aber zwei der Beteiligten landeten dann auch noch in Untersuchungshaft. Und beide müssen sich jetzt auch noch vor Gericht verantworten.

Am 6. und am 24. Januar 2020 finden die Strafprozesse gegen die beiden Angeklagten am Leipziger Amtsgericht statt. Ihnen wird Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Beide saßen in Untersuchungshaft, einer wurde jedoch nach zwei Monaten unter Auflagen wieder freigelassen. Der andere, alleinerziehender Vater einer dreijährigen Tochter, wird im Januar sechs Monate im Gefängnis gesessen haben.

Ein Solidaritätskomitee, das sich gegründet hat, um alle von Repression Betroffenen vom 9. und 10. Juli (am Tag danach fand im Leipziger Osten eine große Protestdemonstration gegen die sächsische Abschiebepraxis und die Ereignisse vom Vortag statt) zu unterstützen, befürchtet, dass vor Gericht nur Polizisten als Zeugen aufgerufen werden.

Und auch, dass das zweite wichtige Thema bei diesem Ereignis nicht genug Aufmerksamkeit bekommt. Denn mit ihren Einsätzen am 9. und 10. Juli hat die Leipziger Polizei das geltende Versammlungsrecht wieder einmal sehr rigoros und einseitig ausgelegt. Also steht auch die Frage nach der Gewährleistung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und den Umgang des Gerichts mit Fehleinschätzungen der Einsatzleitung der Polizei und Polizeigewalt am 9. und 10. Juli.

Nach dem Polizeieinsatz am 9. Juli in der Hildegard: Leipzig nimmt Platz bei Polizeipräsident Torsten Schultze

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Bei Nacht und Nebel (2): Von Abschiebungen, Drittstaatenregelung und Illegalität + Videos & Bildergalerie

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Eskalierte Abschiebung in der Hildegard: Polizei hat keine Erkenntnisse über verletzte Rettungskräfte

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