Baubürgermeister Thomas Dienberg benutzte ganz vorsichtig das Wort „Unsachlichkeit“. Was wohl noch die vorsichtigste Umschreibung dessen war, was AfD-Stadtrat Roland Ulbrich da am 29. April in der Ratsversammlung in seiner Rede zur Dauerbaustelle Astoria zum Besten gegeben hatte. Zur Unsachlichkeit gehören auch die Bezeichnung Bauruine, genauso wie der AfD-Slang vom Schandmal. Aber alle Jahre wieder formuliert die AfD-Fraktion einen Antrag zum Astoria, der rechtlich einfach keinen Sinn macht. Das stellte am 29. April nicht nur SPD-Stadtrat Marius Wittwer fest.

Seit zwei Jahren tut sich auf der Baustelle des einstigen Hotels Astoria am Hauptbahnhof nichts mehr. Letzte Baumaßnahmen gab es – nach Aufforderung der Stadt zur Sicherung der Gebäudehülle – 2024. Für Außenstehende ruht die Baustelle sogar seit 2020, als der große Plan, in der entkernten Gebäudehülle des legendären Astoria ein modernes Tagungshotel zu bauen, mit einer Klage eines benachbarten Hotels jäh gestoppt wurde.

Die Klage hatte zwei entscheidende Folgen: Das Bauprojekt muss gravierend geändert werden, insbesondere was die einst geplanten Tagungssäle im Innenhof betrifft. Und es verteuert sich gehörig. Dazu muss man nur die seither gestiegenen Baupreise betrachten.

Aus AfD-Sicht brauche es doch eigentlich nur eine Aufforderung der Stadt, dass der Bauherr endlich weiterbauen soll. Scheinbar ganz gesetzeskonform klang das im AfD-Antrag so: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber der Eigentümerin des Grundstücks des ehemaligen Hotels Astoria am Willy-Brandt-Platz, der Vivio AG, förmlich nach § 175 I BauGB anzuzeigen, dass er beabsichtigt, ein Modernisierungs- und In-standsetzungsgebot gemäß § 177 BauGB zu erlassen und sie zu entsprechenden Erörterungen aufzufordern.“

So eine Aufforderung hat Konsequenzen.

Und das hat das zuständige Amt für Bauordnung und Denkmalpflege auch recht ausführlich in seiner Stellungnahme erklärt: „Die Anwendung des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebotes ist mit hohen rechtlichen und finanziellen Hürden verbunden. Für die detaillierte Zustandsbewertung des Äußeren und Inneren des Gebäudes ist ein Gutachten notwendig, das die beseitigenden Missstände und Mängel detailliert zu bezeichnet.

Ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot darf nur erlassen werden, wenn eine Wiedernutzbarmachung wirtschaftlich vertretbar ist. Wenn Abriss und Neubau im Vergleich zur Beseitigung der Missstände und Mängel rechnerisch günstiger sind, wäre ein Gebotserlass rechtlich schwierig. Die wirtschaftliche Vertretbarkeit muss angesichts der noch vorhandenen Bausubstanz des ehemaligen Hotel Astoria bezweifelt werden.“

Das Behaupten von Verwahrlosung reicht nicht

Das heißt im Klartext: Alle Karten liegen bei der Bauherrin, die – nach Einschätzung der Stadt – weiterhin daran festhält, hier wieder ein 120-Zimmer-Hotel entstehen zu lassen. Auch wenn sie – wie Thomas Dienberg feststellte – „augenscheinlich andere Zeitvorstellungen“ hat als die Stadt. Man sei im Gespräch. Von einer Verwahrlosung des Gebäudes könne schlicht nicht die Rede sein.

Und für den Einsatz des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebotes, das auch AfD-Stadtrat Udo Bütow als problemlos machbar behauptete, fehlt die wichtigste Grundlage, wie das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege feststellte: „Bei Erlass eines Modernisierungs- und Instandsetzungsgebotes muss der Eigentümer einer verwahrlosten Immobilie die Kosten der Sanierungsmaßnahmen nur insoweit selbst tragen, wie sich diese aus den Erträgen wieder erwirtschaften lassen. Die Kommune hat die sog. unrentierlichen Kosten des Vorhabens zu tragen. Bei dem Hotel Astoria ist mit einem ganz erheblichen Anteil an unrentierlichen Kosten zu rechnen, die von der Stadt getragen werden müssten.

Dies lässt insbesondere die derzeitige Haushaltslage der Stadt Leipzig nicht zu.“

Das sind Sätze, die auch die antragstellende Fraktion nicht überlesen haben dürfte. Trotzdem polterte Roland Ulbrich einmal mehr gegen die Stadtratsamehrheit, die augenscheinlich nur im Sinn hätte, das berühmte Hotelgebäude verkommen zu lassen.

Eine Unterstellung, gegen die sich auch SPD-Stadtrat Frank Franke deutlich verwahrte. Und auch wenn die Stadt 2025, beim letzten Antrag der AfD-Fraktion zum Astoria, noch hoffte, die Bauarbeiten würden bald wieder aufgenommen, steht aktuell noch die alte Zwickmühle: Die Bauherrin zögert mit dem Weiterbau. Und die Stadt würde mit einem Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot Folgekosten für den städtischen Haushalt auslösen, die sie nicht bezahlen könnte. Und zwar in Millionenhöhe.

Aber – so Thomas Dienberg: „Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat.“ Und das Recht schützt in diesem Fall das Eigentum der Bauherrin. Auch gegen ein von der Stadt auch nur angedrohtes Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot. Der Antrag der AfD-Fraktion wurde mit 14:45 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar