Manche Straßen eignen sich einfach nicht zum Parken auf beiden Seiten, weil sie schlicht zu schmal dafür sind – so wie die Heinrichstraße in Reudnitz. Hier gab es jahrelang geradezu wilde Zustände, die die Straße teilweise unpassierbar gemacht haben, während die Fußwege teilweise völlig zugestellt waren mit Pkw. Weshalb die Stadt 2023 eine ziemlich eindeutige Parkanordnung in der schmalen Straße anwies.
Doch einige Autobesitzer kümmert das auch im Jahr 2026 nicht die Bohne. Weshalb Kurt Hinkefuß eine entsprechende Anfrage an die Stadt stellte. Was tut diese, um das Wildparken zu unterbinden? Denn das Parken ist zwar seit März 2023 ordentlich geregelt. Aber das scheint einige Zeitgenossen trotzdem nicht zu interessieren.
„Im März 2023 wurden ‚Parkstandsmarkierungen zur Verdeutlichung der Parkordnung‘ in Reudnitz in der Heinrichstraße, zwischen Dresdner Str. und Täubchenweg, durchgeführt“, beschrieb Kurt Hinkefuß das Problem.
„Dem voraus ging ein jahrelanges Beparken von Pkw auf den Gehwegen. In den letzten Monaten zuvor war dann auch die Einfahrt der Liefer- und Entsorgungsfahrzeuge der Stadtreinigung nicht mehr möglich. Letzteres scheint nun wieder uneingeschränkt möglich, da die Anwohnenden ihre Mülltonnen nicht mehr bis zu den beiden Hauptstraßen schleppen. Gehwegparkende und Falschparkende im gesamten Straßenverlauf werden von den Anwohnenden jedoch weiterhin regelmäßig beobachtet. Schade.
Insbesondere auch parken im Bereich, wo die Heinrichstraße aus der Dresdner Straße kommend beginnt, tagsüber fast immer Pkw auf der Straßenseite, die gegenüber der Parkstandsmarkierung liegt und beparkt ist. Dieses Parken ist nicht rechtskonform, da eine zu geringe Durchfahrtsbreite übrig bleibt. Was wird nun weiter in der Heinrichstraße dahingehend konkret unternommen werden?“
Parken weiterhin nur einseitig
Gute Frage. Das Leipziger Ordnungsamt kontrolliert hier tatsächlich immer wieder. Und das hat dann für einige Autobesitzer auch Folgen, wie die Behörde mitteilt: „Im Zeitraum vom 01.10.2025 bis 26.03.2026 wurden 29 Ordnungswidrigkeitenverfahren erfasst und sechs Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt.“
Und das beidseitige Parken ist nach wie vor untersagt, weshalb die Heinrichstraße für Kraftfahrzeuge nach wie vor eine Einbahnstraße ist.
„Aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite darf in der Heinrichstraße nur einseitig geparkt/gehalten werden. Andernfalls wird die zur Durchfahrt nötige Restfahrbahnbreite von 3,05 m unterschritten“, betont das Ordnungsamt. „Für die Restfahrbahnbreite von 4,60 m (bei einseitigem Parken/Halten) ergibt sich gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein allgemeines Haltverbot. Mit der Markierung der Parkstreifen wird die Parkordnung vorgegeben und die bestehende Rechtslage verdeutlicht. Die Anordnung zusätzlicher Haltverbote ist nicht erforderlich.“
Aber warum zeigen dann auf der westlichen Straßenseite keine Schilder, dass hier nicht geparkt werden darf? Eigentlich ganz einfach, stellt das Ordnungsamt fest: „Zudem ist es vom Verordnungsgeber untersagt, Verkehrszeichen dort anzuordnen, wo diese eine bereits bestehende (allgemeine) Regelung nur wiedergeben. Auch deshalb können zusätzliche Haltverbote für den Parkstreifen auf der gegenüberliegenden Seite nicht angeordnet werden.“
2022 hatte Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal noch angekündigt, die Einbahnstraßenregelung in der Heinrichstraße werde geprüft. Aber dazu ist die Straße schlichtweg zu schmal. Jedenfalls was den Kfz-Verkehr betrifft.
Nur für Radfahrer geht es in beide Richtungen: „Die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung für die Heinrichstraße im Abschnitt zwischen Dresdner Straße und Frommannstraße wurde geprüft. Im Ergebnis der Abstimmungen wurde der Straßenabschnitt für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Die verkehrsrechtliche Anordnung wurde dazu im Jahr 2023 erlassen. Die Umsetzung der Maßnahme konnte bisher jedoch noch nicht eingeordnet werden.“
Empfohlen auf LZ
So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:















Keine Kommentare bisher