Hohe Geldstrafe für angeklagte Oberstaatsanwältin: „Mafia-Jägerin“ will sich gegen Urteil wehren

LEIPZIGER ZEITUNG/Auszug Ausgabe 74, ab Freitag, 20. Dezember 2019 im HandelFür Freikäufer Es war ein überraschendes Urteil, denn selbst die federführende Chemnitzer Staatsanwaltschaft hatte auf Freispruch plädiert. Doch die 6. Strafkammer des Leipziger Landgerichts verurteilte die 54-jährige Oberstaatsanwältin Elke M. zu 20.400 Euro Geldstrafe wegen uneidlicher Falschaussage.