Den Schlussakkord unter ihre Dienstreise nach Leipzig hatten sich die Indymedia-Klägeranwälte Sven Adam, Angela Furmaniak und Lukas Theune vielleicht weniger schmetternd und eher als ein crescendo mit furiosem Abgang und Neustart für "Indymedia.linsunten" vorgestellt. Stattdessen musste sich das Trio am Ende eines langen Verhandlungstages den bohrenden Fragen der Reporter stellen. Die Juristen gaben sich trotz der krachenden Niederlage kämpferisch. Noch im Sitzungssaal kündigte Furmaniak trotzig den Gang nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht an.

Keine zehn Minuten hatte Ingo Kraft gebraucht, um die Hoffnungen vieler Menschen in den Prozess von einem auf den nächsten Moment zu zerstören. Der Vorsitzende des 6. Senats folgte in der kurzen mündlichen Urteilsbegründung der Argumentation des Bundesinnenministeriums, das sich in Leipzig von dem Vereinsrechtsexperten Wolfgang Roth vertreten ließ.

Der habilitierte Jurist hatte in der viereinhalbstündigen Verhandlung dargelegt, dass es sich bei „linksunten.indymedia“ um einen Verein im Sinne des Vereinsrechts handele, dessen Ziel die Herstellung einer linken Gegenöffentlichkeit gewesen sei.

„Der Betrieb der Internetseite ist Hauptzweck des Vereins gewesen“, so Roth. Allerdings habe es weitere Aktivitäten gegeben. Der Staatsrechtler verwies auf die Einrichtung mehrerer Medienzentren zu verschiedenen Anlässen. Die Mitglieder hätten arbeitsteilig zusammengewirkt. Eine Einzelperson hätte das Webportal nicht betreiben können. Dafür spräche auch die öffentliche Suche nach neuen Moderatoren.

Im Jahr 2008 habe in Freiburg ein öffentlich beworbenes Gründungstreffen stattgefunden. Die Mitglieder hätten in einem „mission statement“ ein eigenes Programm verfasst, auf ihrer Webplattform Communiques und eigene Artikel publiziert. Der Verein hielt bis 2014 vierzehn öffentliche Treffen ab. Nachdem die Vereinsmitglieder Überwachung und staatliche Repression befürchteten, hätten sie zu diesen Veranstaltungen nicht mehr offen eingeladen, ihre Aktivitäten jedoch bis zum Verbot im August 2017 fortgeführt.

Es sei nicht belegt, dass im August 2017, dem Zeitpunkt der Verbotsverfügung, mehrere Personen zusammengewirkt haben, merkte Theune an. „Das halte ich für eine Behauptung ins Blaue.“ Auf die Füße fiel den fünf Klägern die strategische Entscheidung der Rechtsbeistände, nicht als Vereinsmitglieder, sondern als Privatpersonen zu klagen, denen die Mitgliedschaft in einem nicht existierenden Verein angedichtet worden sei.

In diesem Fall erschöpft sich der Prüfungsumfang des Gerichts nach ständiger Rechtsprechung auf die Frage, ob er im Verbotszeitpunkt existiert habe oder nicht.

Hätten sie im Namen des (abgestrittenen) Vereins geklagt, hätte sich das Gericht mit der Verbotsbegründung intensiv auseinandersetzen müssen. Die Entscheidung der Szeneanwälte hat dem Gericht im Ergebnis nicht nur Begründungsaufwand abgenommen. Auf die Kläger warten nun Strafverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte diesbezügliche Ermittlungen bis zur Entscheidung der Leipziger Richter auf Eis gelegt.

Worum es beim Indymedia-Prozess geht

Verhandlung am Mittwoch: Worum es beim Indymedia-Prozess geht

Indymedia vor Gericht: Leipziger Richter bestätigen Linksunten-Verbot + Updates

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