Leipzig darf in der Hohmannstraße in Eutritzsch eine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete errichten. Wie am Dienstag bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht Leipzig einen Eilantrag mehrerer Nachbar*innen abgelehnt. Auch die AfD hatte in den vergangenen Monaten Stimmung gegen das Projekt gemacht.
Im Juni 2024 hatte das Leipziger Sozialamt die Öffentlichkeit darüber informiert, dass ein ehemaliges Bürogebäude in der Hohmannstraße zu einer Asylunterkunft umgebaut werden soll. Geplant sind 210 Unterbringungsplätze sowie Gemeinschaftsküchen und Sanitärbereiche.
AfD wollte Unterkunft im Stadtrat verhindern
Protest gab es unter anderem vom Eigentümer eines Nachbargrundstückes, auf dem sich eine Berufsfachschule befindet, und von der Leipziger AfD. Letztere hatte im Stadtrat einen Antrag eingereicht, um die Unterkunft zu verhindern, und argumentierte dabei unter anderem mit der Sicherheit der überwiegend weiblichen Schüler*innen. Bevor sich die Ratsversammlung mit dem Antrag befassen konnte, zog die AfD diesen wieder zurück.
Mit einem Eilantrag musste sich hingegen das Verwaltungsgericht befassen. Nachbar*innen angrenzender Grundstücke wollten verhindern, dass die Bauarbeiten für die Nutzung als Asylunterkunft beginnen dürfen.
Sie begründeten ihren Antrag damit, dass eine „wohnähnliche Nutzungsform“ in einem „faktischen Gewerbegebiet“ nicht erlaubt sei. Zudem gebe es sowohl für die Unterkunft selbst als auch für die Schüler*innen, die häufig einen Migrationshintergrund besäßen, ein hohes Sicherheitsrisiko.
Asylunterkünfte in Gewerbegebieten erlaubt
Die Richter*innen am Verwaltungsgericht ließen sich mit diesen Argumenten nicht überzeugen. In Ausnahmefällen seien Gemeinschaftsunterkünfte in Gewerbegebieten zulässig. „Die Stadt Leipzig als Bauaufsichtsbehörde hat die Notwendigkeit hinreichend geprüft und nachvollziehbar dargelegt, dass eine Erschöpfung der Kapazitätsgrenzen in den vorhandenen gemeindlichen Einrichtungen droht“, schreibt das Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung.
Zudem bezweifelte das Gericht, dass Anwohner*innen besonders gefährdet seien. Vorfälle bei anderen Objekten in Sachsen seien nicht geeignet, um die konkrete Situation in der Hohmannstraße zu beurteilen. Außerdem habe die Stadt für die Geflüchteten selbst ein Sicherheitskonzept erarbeitet.
Noch im April sollen die ersten Bewohner*innen in die Gemeinschaftsunterkunft einziehen. Die Nachbar*innen können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht einreichen.
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