Bei der Abwicklung eines Drogendeals in Möckern griff ein junger Mann einen anderen mit Messer an – das kommt den Täter nun teuer zu stehen: Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung schickte die Strafkammer den 19 Jahre alten Luca W. für fünf Jahre hinter Gitter. Der junge Mann hatte seine brutale Tat eingeräumt, aber einen Tötungsvorsatz bestritten.
Von der Urteilsverkündung hatte zunächst die LVZ berichtet. Im seit Ende März am Leipziger Landgericht laufenden Prozess gegen Luca W. hatte sich herausgestellt, dass der junge Bürgergeldempfänger seit Anfang 2024 regelmäßig Rauschmittel von Kleindealer Martin H. (Name geändert) bezog. Diesen kannte er durch TikTok.
Staatsanwaltschaft geht von Raubversuch aus
Bei der Übergabe einer Bestellung von Crystal, Ecstasy und Marihuana am Abend des 9. November an der Wettinbrücke soll Luca W. den vereinbarten Kaufpreis von 735 Euro nicht bei sich gehabt haben. Deshalb habe es einen weiteren Treff am Folgeabend gegeben, bei dem der Angeklagte wieder kein Bargeld einstecken hatte.
Fest entschlossen, trotzdem an seinen Stoff zu kommen, soll er ein Messer gezückt und auf Martin H. eingestochen haben. Der 24-jährige Dealer wurde bei dem Übergriff schwer am Hals und Oberkörper verletzt, erlitt einen erheblichen Blutverlust. Dennoch konnte das Opfer noch vom Tatort flüchten, ein Passant half ihm und wählte den Notruf.
Gericht sieht Tötungsvorsatz erwiesen
In seiner Aussage vor Gericht räumte Luca W. den prinzipiellen Tatablauf ein. Allerdings gab er an, dass er das bestellte Rauschgift nicht, wie von der Anklage angenommen, habe rauben wollen – vielmehr habe er mit einer Nachzahlung vom Amt gerechnet, die ausgeblieben und er daher nicht flüssig gewesen sei, erklärte Luca W. auf der Anklagebank. Auch habe er keine Absicht gehabt, den Dealer zu töten. Er will im Zustand eines „Kontrollverlustes“ zugestochen haben.
Eine Version, die ihm die Strafkammer so nicht abnahm: Bei einer Messerattacke in dieser Dimension würden tödliche Verletzungen zumindest billigend in Kauf genommen. Die Mordmerkmale Habgier und das Ermöglichen einer anderen Straftat seien bei dem brutalen Angriff erfüllt worden.
Mit fünf Jahren Haft blieb das Gericht unterhalb der von der Staatsanwaltschaft geforderten fünfeinhalb Jahre. Christian Friedrich, der Anwalt von Luca W., hatte dagegen drei Jahre sowie die Unterbringung seines Mandanten in einer Entziehungsanstalt beantragt.
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