Mit einer Keramikscherbe soll ein 28 Jahre alter Häftling versucht haben, einen Bediensteten der JVA Torgau zu töten. Die Staatsanwaltschaft wertet den Vorfall vom März 2025 als Mordversuch. Seit Dienstag muss sich der Beschuldigte nun vor dem Landgericht Leipzig verantworten. Die Schuldfähigkeit des nach Gerichtsangaben an Schizophrenie erkrankten Mannes wird im Prozess eine wesentliche Rolle spielen.
Am 3. März 2025 brach in einer Zelle der JVA Torgau ein Feuer aus und aktivierte den Alarm. Als ein Justizvollzugsbeamter zu dem Haftraum eilte und aufschloss, um nachzusehen, wurde er vom Strafgefangenen Khalid R. durch die Gitterstäbe einer Zwischentür herangezogen, der dann versuchte, den Bediensteten mit einer Keramikscherbe am Hals zu verletzen und potenziell zu töten: So sieht die Staatsanwaltschaft den Vorfall, den seit Dienstag die 16. Strafkammer am Landgericht Leipzig verhandelt.
„Hast du gemerkt, der wollte dir den Hals durchschneiden“
Er ging laut Anklagebehörde nur durch Glück glimpflich aus, weil andere Gefangene den Mann zurückzogen und er selbst geistesgegenwärtig reagierte. Laut Staatsanwalt Torsten Naumann habe Khalid R. die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt und sei sich bewusst gewesen, potenziell tödliche Verletzungen herbeizuführen. Den Brand soll der 28-Jährige selbst gelegt haben, um das JVA-Personal in seine Zelle zu locken.
„Hast du gemerkt, der wollte dir den Hals durchschneiden“, zitiert die Leipziger Volkszeitung die dramatische Erinnerung des Vollzugsbeamten an das, was die eingreifenden Häftlinge zu ihm gesagt hätten. Der 43‑Jährige, der als Zeuge aussagte, hatte an jenem Tag aufgrund von Personalnotstand spontan eine Spätschicht übernommen.
Wachsende Gewaltbereitschaft hinter Gittern
Wegen einer paranoiden Schizophrenie gilt Khalid R. nach derzeitigem Stand als potenziell schuldunfähig. In diesem Verfahren steht daher seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Debatte, um ihn zu behandeln und zugleich die Allgemeinheit zu schützen. Der 28-Jährige will sich nach Aussage seiner Verteidigung erst einmal nicht zur Sache äußern. Für den Prozess sind bis 27. Mai noch sechs Verhandlungstage eingeplant.
Offizielle Statistiken zu allen Angriffen im Justizvollzug gibt es nicht, doch beklagt der Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) seit Jahren eine zunehmende Aggressivität und Unberechenbarkeit hinter den Knastmauern. Die häufige Inhaftierung von Menschen mit psychischer Erkrankung wird, neben Drogenkonsum, als eines der zentralen Erklärungsmuster ins Feld geführt. Lebensbedrohliche Attacken sind dabei noch vergleichsweise selten, aber niemals ausgeschlossen.
Im vergangenen Jahr saß ein Insasse des Jugendstrafvollzugs wegen eines Scheren-Angriffs auf einen Beamten auf der Anklagebank des Landgerichts. Der angeklagte Mordversuch ließ sich aber aus Sicht der Kammer nicht belegen. Der 20‑Jährige kam mit einer niedrigeren Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung davon.
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