Die Stadt Leipzig hat in der Ratsversammlung am Donnerstag, 21. November, die Anpassung der Elternbeiträge ab 1. Januar 2014 beschlossen. Das bedeutet für einen Platz je Betreuungsart für die Elternbeiträge in einer Kinderkrippe eine monatliche Steigerung um 5,33 Euro (von 202,19 auf 207,52 Euro), in einem Kindergarten eine monatliche Steigerung um 15,38 Euro (v. 109,55 auf 124,93 Euro) und in einem Hort eine monatliche Steigerung um 1,88 Euro (von 71,20 auf 73,08 Euro).

Basis ist nicht nur die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2012, auch wenn diese die genauen Beträge definiert. Basis ist auch die Tatsache, dass Leipzig augenscheinlich nicht mehr in der Lage ist, 2014 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Das bedeutet auch, dass einige Beiträge jetzt bis zur maximal vom Gesetzgeber vorgegebenen Grenze angehoben werden müssen.

Die Betriebskosten ergeben sich aus den getrennt nach Kinderkrippe, Kindergarten und Hort ermittelten durchschnittlichen Personal- und Sachkosten aller Einrichtungen. Nach Sächsischem Kindertagesstättengesetz besteht die Möglichkeit, die durchschnittlichen Betriebskosten pro Platz für den ungekürzten Elternbeitrag in einer prozentualen Spanne je Einrichtungsart festzuschreiben.Und weil der Stadt das Geld fehlt, noch puffernd einzugreifen, heißt das ab 2014, dass der Anteil der Eltern pro Platz bei Aufnahme eines Kindes 23 Prozent beträgt (gesetzlicher Spielraum: 20 – 23 Prozent), für den Kindergarten steigt der Elternanteil von bisher 27 Prozent auf 30 Prozent (gesetzlicher Spielraum: 20 – 30 Prozent) und im Hort sind es ebenfalls 30 Prozent (gesetzlicher Spielraum: 20 – 30 Prozent). Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege gelten die gleichen Elternbeiträge wie für Gleichaltrige in der Kinderkrippe.

Die vom Stadtrat bisher getroffenen Regelungen zu Absenkungen für Geschwister, Alleinerziehende, die Berechnung für Mehrbetreuungsstunden und die wöchentliche Betreuungszeit bleiben unverändert. Für die Gewährung der Geschwisterermäßigung ist ein Vertrag mit einer Mindestbetreuungszeit von vier Stunden täglich bzw. 20 Stunden wöchentlich erforderlich.

Eltern können, sollten sie der Meinung sein, dass die finanzielle Belastung mit der Zahlung des Elternbeitrages für ihre Familie zu groß ist, beim Amt für Jugend, Familie und Bildung einen Antrag auf Ermäßigung stellen. Dies gilt auch für die Kinder, die vom Wegfall des beitragsfreien Vorschuljahres betroffen sind.

Weitere Informationen und Beratung über die Anspruchsvoraussetzungen bietet das Amt für Jugend, Familie und Bildung, Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe, Tel. (0341) 123-4400, an. Die bereits gewährten Ermäßigungen behalten im Rahmen der zeitlichen Befristung ihre volle Gültigkeit, also auch über den 1. Januar 2014 hinaus.

www.meinkitaplatz-leipzig.de

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