CDU und SPD in Sachsen sind sich irgendwie sicher, dass man die sogenannte Rückholquote von Unterhaltsvorschuss verbessern kann. Dafür haben sie extra einen Antrag im Landtag gestellt, um die Sache – eventuell nach bayerischem Vorbild – zu perfektionieren. Denn sachsenweit können die Kommunen nur 20,7 Prozent der Unterhaltsvorschüsse von den zahlungspflichtigen Elternteilen wieder eintreiben. Was Gründe hat. Aber die interessieren wenig.

„Der vorliegende Antrag soll dazu dienen, eine sachsenspezifische Situation darzustellen, um in einem zweiten Schritt eine Verbesserung der Rückholquote zu erreichen. Höhere Rückholquoten bedeuten mehr Gerechtigkeit und entlasten die Haushalte von Bund, Land und Kommunen – mithin den Steuerzahler“, schreiben CDU-und SPD-Fraktion forsch in ihrem Antrag.

Interessiert sind sie nur an der Frage, warum die Kommunen unterschiedlich niedrige Rückholquoten haben, nicht daran, woran es liegt, wenn zahlungspflichtige Elternteile nicht zahlen oder zahlen können.

Denn dass da was im Argen liegt, ist seit Jahren bekannt. Denn rein statistisch sind die Rückholquoten gerade da besonders niedrig, wo die Einkommen besonders niedrig sind und die Armut entsprechend hoch. Das exemplarische Beispiel dafür ist Leipzig.

Die Stadt fällt auch in der jüngsten Landtagsanfrage von Susanne Schaper auf, die die linke Landtagsabgeordnete im Zusammenhang mit dem Antrag von CDU und SPD gestellt hat. Wohl wissend, dass die Regierungskoalition nicht so gern nach Zahlen und Ursachen fragt, lieber von „Rabenvätern“ orakelt.

Leipzig aber ist seit Jahren die Stadt mit dem größten Bedarf an Unterhaltsvorschüssen. Mit 9,24 Millionen Euro führt die Stadt auch 2016 die Statistik an, gefolgt von Dresden mit 6,9 Millionen und Zwickau und Chemnitz mit jeweils 4,1 Millionen. Leipzig hat dazu noch seit Jahren die niedrigste Rückholquote – das Jugendamt kann also die ausgezahlten Vorschüsse nur zu einem geringen Teil bei den nicht zahlungsfähigen Elternteilen wieder eintreiben.

Denn meistens geht es um fehlende Zahlungsfähigkeit. Wenn niedrige Löhne nur zur reinen Existenzsicherung reichen, fehlt das Geld für Familie. Das Thema rührt an ein ganz existenzielles Problem. CDU und SPD beweisen mit ihrer Herangehensweise aber, dass sie das Problem nicht interessiert. Sie wollen gar nicht wissen, warum (meistens) Väter keinen Unterhalt zahlen können, warum Familien am Finanziellen kaputtgehen und es immer mehr Alleinerziehende gibt.

Denn anders als die konservativen Familienprediger im Wahlkampf wieder behauptet haben, ist es immer die wirtschaftliche Situation, die darüber entscheidet, ob Familie funktioniert oder einfach unter all den Bedingungen von Armut kaputtgeht.

Kleiner Hoffnungsfunke: Seit Jahren sinkt auch in Leipzig endlich die Zahl der Kleinfamilien, die auf Unterhaltsvorschüsse angewiesen sind. Spitzenjahr war 2011, als es noch 5.739 Leistungsbezieher waren. 2016 waren es noch 4.894. Was natürlich daran liegt, dass die Eltern bei der wachsenden Fachkräftenachfrage öfter eine Chance bekommen haben, eine leidlich gut dotierte Arbeit zu finden.

Da hilft keine Verbesserung der Abstimmung der Ämter oder die verstärkte Einsetzung von Inkassounternehmen, wie es CDU und SPD beantragt haben. Wenn man die Ursachen des Nicht-Zahlen-Könnens nicht kennt, kann man das Problem auch nicht lösen. Und das Problem liegt eindeutig in einer Landschaft der dauerhaften Niedriglohnpolitik und einer Familienpolitik, die nach dem beliebten bundesdeutschen Vorsatz verfährt: Wer hat, dem wird gegeben. Wer nicht hat, dem wird es auch noch vom ALG II abgezogen.

Aber Susanne Schaper hat den Antrag der beiden Regierungsparteien ernst genommen. Mit gutem Recht konnte sie davon ausgehen, dass die beiden Parteien wissen, was sie da tun, und das auch begründen können.

„Könnte die Rückholquote durch häufigere Prüfungen von Unterhaltspflichtigen erhöht werden?“, fragte Schaper.

Und sie bekam darauf eine für die sächsische Regierung so typische Antwort von Sozialministerin Barbara Klepsch: „Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Fragen sind auf eine Bewertung gerichtet. Zu der Abgabe von Bewertungen ist die Staatsregierung nicht verpflichtet.“

Noch ein paar Zahlen zum Schluss: Die bundesweite Rückholquote liegt bei 23 Prozent, die sächsische bei 20,7 und die Leipziger bei 9,3 Prozent.

Antrag von CDU und SPD „Verbesserung der Rückholquote beim Unterhaltsvorschuss“. Drs. 10453

Anfrage von Susanne Schaper (Linke) „Unterhaltsvorschuss in Sachsen – Erhöhung der Rückholquote“. Drs. 10429

Die LEIPZIGER ZEITUNG ist da: Seit 15. September überall zu kaufen, wo es gute Zeitungen gibt

Ein Blitzlicht in einen drögen Wahlkampf, in dem alle ungelösten Probleme unter den Tisch gelächelt werden

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar