Die Ausgangsbeschränkungen zum Corona-Shutdown haben auch ein Problem wieder sichtbar gemacht, das sonst im Alltagsgeschehen kaum Beachtung findet: die Gewalt an Frauen. Denn am häufigsten erleben Frauen Gewalt in ihrer Partnerschaft, die zur Hölle werden kann, wenn der Partner seine Probleme nur noch mit Gewalt auslebt. Dann braucht es Zufluchtsorte für die Schwächeren. Aber die reichen in Leipzig schon lange nicht mehr.

Möglicherweise reichen sie auch in ganz Sachsen noch nicht. Aber die Untersuchungen, wie groß der Bedarf tatsächlich ist, sind noch im Gang. Nur eines ist jetzt schon deutlich: Die Leipziger Frauenhäuser genügen dem Kapazitätsbedarf nicht mehr.

In Leipzig gibt es drei Frauenhäuser, die von der Stadt Leipzig und dem Freistaat Sachsen gemeinsam finanziert werden. Aufgrund der Einwohnerentwicklung und der Zuwanderung nach Leipzig in den letzten Jahren ist der Schutzbedarf bei häuslicher Gewalt stark gestiegen, stellt das Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule jetzt in einer Vorlage für den Stadtrat fest. Immer wieder werden Frauen und Kinder von Schutzeinrichtungen abgewiesen.

Mit der Ratifizierung des Europaratsübereinkommens zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) am 12.10.2017 hat sich Deutschland verpflichtet, das bestehende Hilfesystem bedarfsgerecht zu gestalten und weiterzuentwickeln, kann man in der zugehörigen Vorlage lesen. Der Freistaat Sachsen hat als Teil eines Bundesmodellprojekts ein eigenständiges Projekt „Bedarfsanalyse und -planung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zur Bekämpfung häuslicher Gewalt in Sachsen“ initiiert, das von April 2018 bis Juli 2019 vom Institut für regionale Innovation und Sozialforschung (IRIS e. V.) Dresden umgesetzt wurde.

Auftrag des Projektes war es, ein von allen beteiligten Akteuren auf den Ebenen von Land, Kommunen und Einrichtungen des Hilfesystems akzeptiertes Monitoring zu entwickeln, welches künftig eine einheitliche und valide Datenbasis für eine koordinierte Planung auf der Grundlage abgestimmter Kriterien und Indikatoren bereitstellt.

„Bei der Umsetzung wurde deutlich, dass ein einheitliches Monitoring des gesamten sächsischen Schutz- und Hilfesystems aufgrund seiner Komplexität an Grenzen stößt. Mit verbindlichen Bedarfs- und Planungsperspektiven für ganz Sachsen ist zeitnah nicht zu rechnen. Es wurde jedoch deutlich, dass die Auslastung insbesondere in den Großstädten durchweg hoch ist und die Anzahl der Ablehnungen von Unterbringungen steigt“, stellt das Sozialdezernat fest.

Und legt auch eine Tabelle mit den Auslastungszahlen vor. Aus ihr geht auch hervor, wie viele Frauen zurückgewiesen werden mussten (aber auch Männer in der vom LeMann e. V. betreuten Männerschutzwohnung).

Auslastungszahlen der Leipziger Frauenschutzhäuser und der Männerschutzwohnung 2018 und 2019. Grafik: Stadt Leipzig
Auslastungszahlen der Leipziger Frauenschutzhäuser und der Männerschutzwohnung 2018 und 2019. Grafik: Stadt Leipzig

„Nicht alle Zurückweisungen in den Schutzhäusern erfolgen aufgrund fehlender Platzkapazität“, betont das Sozialdezernat. „In einer nicht bezifferbaren Anzahl von Fällen wurden andere Unterbringungsmöglichkeiten gefunden bzw. Hilfeangebote unterbreitet. Die Daten zeigen jedoch, dass die Anzahl von Frauen, die in Schutzeinrichtungen nicht aufgenommen wurden, insgesamt hoch ist und ein Bedarf an weiteren Plätzen besteht.“

Es herrscht also Bedarf an einem weiteren Frauenschutzhaus, um die Situation gewaltbetroffener Frauen in akuten Krisensituationen zu verbessern.

„Ziel ist die Schaffung von Kapazitäten für 25 gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder, sogenannter Familienplätze“, erläutert das Sozialdezernat das Projekt, das – mit den benötigten Personalstellen – rund 700.000 Euro jährlich kosten wird.

„Die Schutzeinrichtung bietet unter einem Dach Unterbringung und Hilfe bei häuslicher Gewalt einschließlich entsprechender Beratung. Das Clearing dient der kurzfristigen Klärung und Stabilisierung familiärer Lebenslagen und der Abstimmung über einen möglicherweise nötigen weiterführenden Unterstützungsbedarf. Soziale Problemlagen der Familie wie auch innerfamiliäre Konflikte werden – im Rahmen bestehender Möglichkeiten – intensiv bearbeitet.“

Konkret heißt das: „10 der 25 Familienplätze sollen im Sinne einer Notaufnahmeeinrichtung mit Clearingstelle eingerichtet werden. Gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder sollen jederzeit an einem sicheren Ort Hilfe erlangen können. Die Clearingstelle soll an sieben Tagen in der Woche 24 Stunden aufnahmebereit sein. Zwei der 25 Familienplätze sollen barrierefrei gestaltet sein.“

Denn mit der Aufnahme im Schutzhaus fängt ja die Arbeit erst an, um die von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder aus der konfliktbeladenen Situation herauszuholen: „Clearing ist eine der Aufgaben der Schutzeinrichtungen, die viel Zeit in Anspruch nimmt. Eine Clearingstelle kann besser detaillierte Bedarfe und passgenaue Zuständigkeiten feststellen und entsprechende Vermittlungen organisieren. Eine Clearingstelle entlastet die Schutzeinrichtungen durch einen zentralen Notruf und eine zentrale Bereitschaft, klärt die Zuständigkeiten, lotet die Eignung von Schutzhäusern und/oder anderer Hilfemaßnahmen aus und verhindert damit ,Fehlbelegungen‘, klärt Gefährdungssituationen, die von den nachfragenden Personen selbst ausgehen und strukturiert eine ungeklärte Finanzierung.“

Mit der Clearingstelle würde man das Hilfsangebot also auf eine qualitative Stufe heben. „Eine Clearingstelle bietet außerdem den Vorteil einer hohen Dichte von Fachkräften unterschiedlicher Professionen, sodass im Falle unklarer Situationen multiprofessionelle Fallkonferenzen angesetzt werden können. Sie gewährleisten schon während der Klärungsphase eine hohe Sicherheit der anfragenden Personen und bietet die Möglichkeit einer schnellen Zuweisung z. B. durch die Polizei“, erläutert das Sozialdezernat die Rolle dieser neuen Einrichtung.

„Der Aufenthalt im Clearingbereich soll vier Werktage nicht überschreiten. Während dieser Zeit werden die Frauen und ihre Kinder mit allen Dingen des täglichen Bedarfes versorgt.Grundsätzlich erfolgt nach bis zu vier Werktagen eine Weitervermittlung in eines der Frauenschutzhäuser oder andere geeignete Hilfen.“

Zusammenarbeiten will man dazu natürlich mit einem „freien Träger möglichst mit Erfahrungen im Hilfesystem“.

Die konzeptionelle Untersetzung soll unter Beteiligung der Akteure und gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen im 1. Halbjahr 2020 erarbeitet werden, so das Sozialdezernat. Womit man eigentlich schon mitten in der Arbeit stecken müsste. Denn die Zeit läuft: „Ziel ist die Etablierung der Schutzeinrichtung mit Clearingstelle ab 01.01.2021.“

„Wir sind wütend über alles, was jeder von uns schon angetan wurde!“: Feministischer Aktionstag im Leipziger Süden

“Wir sind wütend über alles, was jeder von uns schon angetan wurde!”: Feministischer Aktionstag im Leipziger Süden

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Ein äußerst wichtiger und problematischer Aspekt der Frauenhausarbeit wird leider nicht erwähnt: die Finanzierung lastet neben Stadt und Freistaat auf den Schultern der gewaltbetroffenen Frauen. Pro Tag und Person wird eine “Nutzungsgebühr” von ca. 10€ (je nach Träger) erhoben, da die Träger Eigenmittel “erwirtschaften” müssen. Eine Frau mit 2 Kindern hat also zusätzlich zu ihrer alten Miete und möglicherweise Prozesskosten noch etwa 900€ pro Monat für den Schutz ihres Lebens zu zahlen, während die Täter häufig in der gemeinsamen Wohnung verbleiben. Klar finden sich dafür in den meisten Fällen Lösungen, diese Lösungssuche belastet jedoch Betroffene sowie Helferinnen unnötigerweise zusätzlich.

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