Die geplanten Asylbewerberunterkünfte in der Pögnerstraße 14 in Schönefeld sowie Am langen Teiche 17 in Portitz werden nicht errichtet. So soll es der Stadtrat im Mai beschließen. Die vorgesehene Portitzer Einrichtung sei mit nur noch 28 Plätzen nicht wirtschaftlich zu betreiben, gegen die Pögnerstraße 14 erhebt das Landeskriminalamt Sicherheitsbedenken.

Die Zahl der Asylsuchenden in Leipzig wird weiter steigen. Doch die Messestadt wird die dafür notwendigen Unterkünfte, wie vom Stadtrat beschlossen, fürs Erste nicht alle errichten.

Von einer Nutzung der Standorte Am langen Teiche 17 in Plaußig-Portitz sowie Pögnerstraße 14 in Schönefeld-Abtnaundorf soll abgesehen werden. So steht es in der Ratsvorlage Nr. V/ 2879: Umsetzung des Konzeptes “Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig” (RBV-1293/12): Wegfall bestätigter Standorte.

Das Dokument passierte am 19. März 2013 die Dienstberatung des Oberbürgermeisters. Der städtische Sozialausschuss und der Stadtbezirksbeirat Nordost werden sich in den nächsten Wochen mit dem Text befassen. In seiner Mai-Sitzung soll der Stadtrat dem Verzicht auf die zwei Standorte zustimmen.Die LWB-Immobilie in Portitz bietet nach Vorliegen der Bauplanung nicht mehr Platz für so viele Menschen, wie anfänglich beschlossen. Die vorgefundenen bautechnischen Gegebenheiten des Gebäudes hätten eine Verminderung der tatsächlichen Kapazität von ursprünglich 35 auf 28 Plätze zur Folge, schreiben die städtischen Sozialplaner in der Vorlage. “Unterhalb einer Größenordnung von 30 Plätzen ist eine wirtschaftliche Betreibung nicht mehr gegeben”, heißt es dort weiter zur Begründung des Verzichts auf diesen Standort.

Im Fall Pögnerstraße 14 sprechen aus Sicht der Stadtverwaltung Sicherheitsbedenken gegen eine Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende. Nach einer ersten Prüfrunde hatte die Polizeidirektion Leipzig das Haus noch für geeignet erklärt.Bei der Erarbeitung der objektkonkreten Sicherheitskonzepte unter Beteiligung von Landeskriminalamt (LKA) Sachsen, der Polizeidirektion Leipzig und der Branddirektion Leipzig wurde eine vertiefte Einschätzung der Sicherheitserfordernisse und -gegebenheiten vorgenommen, legt die Stadtverwaltung nun dar. “Im Ergebnis kommt das LKA Sachsen zu der Auffassung, dass das Haus auf Grund der Straßensituation vor Ort aus polizeitaktischer Sicht nicht geeignet ist”, steht dort weiter. Der Empfehlung des LKA, auf den Standort zu verzichten, will die Stadtverwaltung folgen.

Nachdem die Stadtverwaltung im Dezember 2012 schon den Plan aufgeben musste, das Haus Theresienstraße 14 in Eutritzsch für Asylsuchende zu nutzen, fallen also nun zwei weitere vom Stadtrat bestätigte Standorte weg.

In der zitierten Ratsvorlage Nr. V/ 2879 stellt das kein Problem dar. “Die durch den Verzicht auf die genannten Standorte wegfallenden Kapazitäten (80 Plätze) werden größtenteils durch die inzwischen erfolgte Bestätigung der Standorte Georg-Schwarz-Str. 31 und Georg-Schumann-Str. 121 (70 Plätze) kompensiert.”

Von einer solchen kompensatorischen Funktion war bei der Auswahl der Standorte in der Schwarzstraße 31 und Schumann-Straße 121 bislang keine Rede. Der Bedarf an diesen beiden Häusern war vorher schon gegeben.

So wird die Stadtverwaltung weiter neue Häuser für Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende suchen, wie Sozialamtsleiterin Martina Kador-Probst unlängst im L-IZ-Interview erläuterte. Denn der Bedarf an neuen Unterbringungskapazitäten sei noch nicht vollständig gedeckt. “Daher werden eingehende Angebote zur möglichen Nutzung von Häusern im Stadtgebiet nach wie vor zeitnah geprüft und bei Eignung dem Stadtrat vorgeschlagen”, so Kador-Probst weiter.

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