LeserclubFremde stehen am Eingang der Klinik für Forensische Psychiatrie stets vor verschlossenen Türen. Anders als die Kliniken und Ambulanzen in Eutritzsch und Grünau ist diese Abteilung des Städtischen Klinikums "St. Georg" nur dem Personal und angemeldeten Besuchern zugänglich. Vergangenen Samstag öffnete Chefarzt Heinrich Jansen das Krankenhaus einen Nachmittag lang für rund 50 interessierte Besucher.

Im peripheren Stadtteil Dƶsen behandeln Jansen und sein Team suchtkranke StraftƤter. “Die Patienten kommen in der Regel nicht freiwillig zu uns, sondern müssen sich der Behandlung unterziehen”, erzƤhlt der Klinikleiter.

Die Einweisung in den Maßregelvollzug erfolgt zusƤtzlich zur Strafe auf Anordnung eines Gerichts. Anders als in einer Justizvollzugsanstalt werden die Inhaftierten nicht als “Insassen”, sondern als “Patienten” betrachtet. Mit ihren meterhohen Sicherungsanlagen, Stacheldraht und Videokameras Ƥhnelt die Anstalt dennoch einem GefƤngnis.

Chefarzt Heinrich Jansen erklƤrt Details zur Klinik St. Georg. Foto: Alexander Bƶhm
Chefarzt Heinrich Jansen erklƤrt Details zur Klinik St. Georg. Foto: Alexander Bƶhm

Die Patienten leben in Zwölfergruppen auf Stationen, die großen Wohngemeinschaften ähneln. Je zwei Patienten teilen sich ein einfach möbliertes Zimmer, das sich in dieser Form   ebenso gut in einer Jugendherberge oder einem Internat befinden könnte. Nur die Gitterstäbe vor dem Fenster verbreiten Gefängnis-Atmosphäre.

“Die Menschen, die im Maßregelvollzug untergebracht werden, haben oft mehr als eine Suchterkrankung”, erzƤhlt Abteilungsleiter Jƶrg Bischoff. Viele Patienten klagen über Persƶnlichkeitsstƶrungen oder andere psychische Erkrankungen. Deshalb finden weite Teile der Therapie in Kleingruppen statt. “Suchterkrankungen sind immer erhebliche Stƶrungen des Zusammenlebens”, weiß Bischoff.

Podium mit Betreuern und Patienten. Foto: Alexander Bƶhm
Podium mit Betreuern und Patienten. Foto: Alexander Bƶhm

Etwa die Hälfte aller Patienten überwinden ihre Sucht im Rahmen der zunächst auf zwei Jahre befristeten Langzeittherapie. Wer vorzeitig abbricht, verbüßt seine Reststrafe in einer gewöhnlichen Haftanstalt.

Künstlerische Betätigung als Therapiemaßnahme. Foto: Alexander Böhm
Künstlerische Betätigung als Therapiemaßnahme. Foto: Alexander Böhm

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