LeserclubFremde stehen am Eingang der Klinik für Forensische Psychiatrie stets vor verschlossenen Türen. Anders als die Kliniken und Ambulanzen in Eutritzsch und Grünau ist diese Abteilung des Städtischen Klinikums "St. Georg" nur dem Personal und angemeldeten Besuchern zugänglich. Vergangenen Samstag öffnete Chefarzt Heinrich Jansen das Krankenhaus einen Nachmittag lang für rund 50 interessierte Besucher.

Im peripheren Stadtteil Dösen behandeln Jansen und sein Team suchtkranke Straftäter. “Die Patienten kommen in der Regel nicht freiwillig zu uns, sondern müssen sich der Behandlung unterziehen”, erzählt der Klinikleiter.

Die Einweisung in den Maßregelvollzug erfolgt zusätzlich zur Strafe auf Anordnung eines Gerichts. Anders als in einer Justizvollzugsanstalt werden die Inhaftierten nicht als “Insassen”, sondern als “Patienten” betrachtet. Mit ihren meterhohen Sicherungsanlagen, Stacheldraht und Videokameras ähnelt die Anstalt dennoch einem Gefängnis.

Chefarzt Heinrich Jansen erklärt Details zur Klinik St. Georg. Foto: Alexander Böhm
Chefarzt Heinrich Jansen erklärt Details zur Klinik St. Georg. Foto: Alexander Böhm

Die Patienten leben in Zwölfergruppen auf Stationen, die großen Wohngemeinschaften ähneln. Je zwei Patienten teilen sich ein einfach möbliertes Zimmer, das sich in dieser Form   ebenso gut in einer Jugendherberge oder einem Internat befinden könnte. Nur die Gitterstäbe vor dem Fenster verbreiten Gefängnis-Atmosphäre.

“Die Menschen, die im Maßregelvollzug untergebracht werden, haben oft mehr als eine Suchterkrankung”, erzählt Abteilungsleiter Jörg Bischoff. Viele Patienten klagen über Persönlichkeitsstörungen oder andere psychische Erkrankungen. Deshalb finden weite Teile der Therapie in Kleingruppen statt. “Suchterkrankungen sind immer erhebliche Störungen des Zusammenlebens”, weiß Bischoff.

Podium mit Betreuern und Patienten. Foto: Alexander Böhm
Podium mit Betreuern und Patienten. Foto: Alexander Böhm

Etwa die Hälfte aller Patienten überwinden ihre Sucht im Rahmen der zunächst auf zwei Jahre befristeten Langzeittherapie. Wer vorzeitig abbricht, verbüßt seine Reststrafe in einer gewöhnlichen Haftanstalt.

Künstlerische Betätigung als Therapiemaßnahme. Foto: Alexander Böhm
Künstlerische Betätigung als Therapiemaßnahme. Foto: Alexander Böhm

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