Frank Magnitz, Bremer Bundestagsabgeordneter der AfD, wurde am Montag von bis jetzt unbekannten Tätern zusammengeschlagen und am Kopf schwer verletzt. Ein brutaler Überfall, bei dem man zumindest versuchten Totschlag unterstellen muss. Für eine solch horrende Straftat gibt es keine Rechtfertigung, schon gar keine politische. Diese Form von Selbstjustiz ist genauso zu bekämpfen, wie alle Versuche, per Bürgerwehren das Gewaltmonopol des Staates auszuhöhlen.

Selbst wenn Frank Magnitz einer Partei angehört, deren Mitglieder es mit diesem Gewaltmonopol nicht so genau nehmen, die Demokratie grundsätzlich infrage stellen, die Einführung der Todesstrafe fordern oder den Schusswaffengebrauch zur Grenzsicherung befürworten – das alles darf keinen Moment dazu führen, dass man Parteibüros wie in Döbeln in Brand setzt oder Mandatsträger persönlich bedroht oder überfällt.

Das eine ist, mit allen demokratischen Mitteln eine Partei wie die AfD politisch zu bekämpfen. Das andere ist, dass für Mitglieder dieser Partei – völlig unabhängig davon, was sie denken, reden oder tun – wie für jeden anderen Bürger die Menschenwürde gilt und sie den Schutz des Rechtsstaates verdienen.

Völlig unsinnig und überflüssig ist es daher, sich von solchen Straftaten „zu distanzieren“. Wer das fordert, unterstellt gesagt und ungesagt: Wenn du das nicht machst, dann befürwortest du die Tat. Das ist infam. Denn eine Handlung wird nicht dadurch zur Straftat, dass ich mich als Bürger davon distanziere. Sie ist dann eine Straftat, wenn jemand – wie im Fall Magnitz – einen Menschen im Schutz der Dunkelheit zusammenschlägt und schwer verletzt.

Der Täter distanziert sich durch seine Straftat vom Rechtsstaat. Er stellt sich über das Recht und meint, Selbstjustiz ausüben zu können. Für die Verurteilung von solchen Straftaten sind die Gerichte zuständig. Der Strafvollzug dient dann dazu, die Distanz zwischen Täter und Recht zu verringern. Man kann nur hoffen, dass der oder die Täter schnell ermittelt und vor Gericht gestellt werden.

Fast noch wichtiger ist aber, dass das Opfer einer schweren Straftat, Frank Magnitz, die Folgen des Überfalls gut verarbeitet, er bald wieder seiner Tätigkeit nachgehen kann und seine Verletzungen ausheilen. Die politische Auseinandersetzung mit den Rechtsnationalisten von Pegida/AfD allerdings muss weitergehen. Dazu gehört auch, denen die Stirn zu bieten, die meinen, einen solch feigen Anschlag „politisch“ begründen zu wollen. Nein, für Gewalt gegen Leib und Leben eines AfD-Bundestagsabgeordneten ist in einem Rechtsstaat kein Platz, genauso wenig wie für viele Positionen, die Pegida/AfD vertreten.

Am kommenden Montag, 14.01.2019, geht es bei der Demo und Kundgebung auch um „Keine Gewalt“ – ohne wenn und aber. Denn wir wollen in einer offenen Gesellschaft Demokratie und das friedliche Zusammenleben gestalten.

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