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Die sogenannte Leichte Sprache hilft Menschen mit Leseproblemen oder schlechten Deutschkenntnissen dabei, Texte zu verstehen. In Sachsen gibt es nun ein Dokument in Leichter Sprache, das wichtiger kaum sein könnte: die Landesverfassung. Sachsen ist das vierte Bundesland, das diese Sprachfassung anbietet.
Landtagspräsident Alexander Dierks und der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Michael Welsch, haben gemeinsam die Sächsische Verfassung in Leichter Sprache vorgestellt. Das Heft wurde im Rahmen eines Pressetermins im Sächsischen Landtag übergeben und ist ab sofort auch als barrierefreie PDF-Version verfügbar.
Dierks sagt dazu: „Die Verfassung ist das Fundament unseres demokratischen Zusammenlebens. In Leichter Sprache wird sie für noch mehr Menschen verständlich und zugänglich. Das stärkt Teilhabe, Selbstbestimmung und das Vertrauen in unsere Demokratie.“
Welsch ergänzt: „Unsere Verfassung ist kein abgehobenes Gesetzeswerk, sondern sie beschreibt, wie wir als Gesellschaft sein wollen. Deshalb sollen alle Menschen Zugang zu ihr haben. Wer versteht, welche Werte unserem Freistaat zugrunde liegen, kann selbstbewusster daran teilhaben.“
Die Sächsische Verfassung trat am 6. Juni 1992 in Kraft und war die erste Verfassung der neuen Bundesländer. Sie wurde bisher nur einmal geändert und ist damit eine der am seltensten geänderten Landesverfassungen. Die Verfassung in Leichter Sprache ermöglicht insbesondere Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, geringen Deutschkenntnissen oder anderen Verständnishürden einen besseren Zugang zu den grundlegenden Informationen des Staates.
Sachsen ist nach Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen das vierte Bundesland, das seine Verfassung auch in Leichter Sprache herausgegeben hat. Die Verfassung in Leichter Sprache wurde in einer Auflage von 5.000 Stück herausgegeben und kann bei der Publikationsdatenbank des Freistaates unter https://publikationen.sachsen.de/bdb/ kostenlos bestellt werden.
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