Man kann alles Mögliche mit der deutschen Sprache machen. Man kann sie auch unter Schutz stellen als sei sie vom Aussterben bedroht. Einen Antrag zur Änderung der sächsischen Verfassung dahingehend hatte die AfD-Fraktion im Landtag gestellt. Der wurde auch ganz ernsthaft behandelt – mit Sachverständigenanhörung, Diskussion, Abstimmung im Ausschuss.

Eine Anhörung von Sachverständigen fand in der 26. Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses des Sächsischen Landtags am 1. März 2017 statt. Der Verfassungs- und Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf dann in seiner 27. Sitzung am 29. März 2017 abschließend beraten. Da gab es auch noch einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Beides wurde dann abgestimmt.

Aber so richtig vermitteln, dass die deutsche Sprache in Sachsen bedroht sei, konnten die Vertreter der AfD im Ausschuss nicht. Und auch die Anhörung hatte keine besonderen Ansatzpunkte ergeben, warum die deutsche Sprache nun zwingend als Kulturgut geschützt werden müsste.

Als die Sächsische Verfassung 1992 verabschiedet wurde, kam nicht mal die damalige Opposition auf die Idee, eine besondere Schutzklausel für die deutsche Sprache würde darin fehlen. Woran dann in der Diskussion besonders die CDU erinnert.

Worauf ein Vertreter der CDU-Fraktion laut Protokoll auch dezidiert einging, er „verwies auf Artikel 6 Sächsische Verfassung. Verwunderlich sei, dass man über die deutsche Sprache gerade in Verbindung mit der Sächsischen Verfassung rede. Auch zu beachten sei, dass in Artikel 6 stehe, dass die sorbische Sprache ‚gewährleistet‘ und ‚geschützt‘ werden solle. Damit wolle man schützen und gewährleisten, dass die sorbische Sprache ausgeübt werden kann, weil die Sorben gleichberechtigter Teil des Staatsvolkes seien. Die Aufnahme der ‚Förderung‘ der deutschen Sprache in einen neu eingeschobenen Artikel 5 Abs. 2, als einem Mehr gegenüber dem ‚Schutz‘ und der ‚Gewährleistung‘ und dabei an erster Stelle vor der Sprache der Minderheiten, würde die Gleichberechtigung der Sorben infrage stellen und das Deutsche über das Sorbische und die Sprache der Minderheiten stellen. In Artikel 1 Sächsische Verfassung gehe es außerdem bereits um die Kultur und das Kulturgut. Es sei unstrittig, dass die deutsche Sprache unser Kulturgut sei und sie deshalb auch von Artikel 1 der Sächsischen Verfassung erfasst sei.“

Aber die Gefahr, dass die Sachsen nun alle wieder Sorbisch sprechen würden wie vor 1.000 Jahren, hatte auch die AfD nicht gesehen. Dass diese Diskussion überhaupt aufkam, kam durch den Wunsch der AfD, den Schutz der deutschen Sprache in Artikel 5 der Verfassung unterzubringen – dort, wo es ausgerechnet um den Schutz von Minderheiten geht.

Aber die Deutschen sind ja in Sachsen nicht wirklich in der Minderheit, sondern stellen die Mehrheit des Staatsvolks – auch wenn manche dieser Staatsbürger die deutsche Sprache nicht immer gut beherrschen. Aber das hat ja mit Schutz als Kulturgut nichts zu tun, sondern eher mit schlechter Bildung und mangelnder Lesekompetenz. Da wäre eigentlich ein Antrag, die Deutsch- und Literaturstunden in der Schule zu verdoppeln, sinnvoll gewesen.

Aber dass es überhaupt zu dieser schrägen Debatte kam, hat ja mit dem seltsam verwurstelten Denken der AfD zu tun, die gern so tut, als sei die Mehrheitskultur bedroht – wodurch auch immer. Und so suggerierte der Antrag durchaus, dass die AfD-Fraktion die deutsche Mehrheit in einer Minderheitenposition sieht.

Was dann auch ein Vertreter der Linken recht seltsam fand.

„Die Aussage könne dahingehend verstanden werden, dass die deutsche Sprache als Kulturgut gegenüber den Sprachen der Minderheiten an erster Stelle stehen solle. Auch Prof. Degenhart habe dies auf seine Frage hin bejaht“, heißt es dazu im Protokoll. „Mit der Änderung wolle man die deutsche Sprache schützen und fördern, während den anderen Sprachen nur das Recht zuerkannt werde, die Identität ihrer Sprache pflegen zu dürfen. Damit erreiche man das Gegenteil von dem, was Artikel 5 ausdrücke, nämlich die Gleichheit der staatsvolksbildenden Bevölkerung. Der Gesetzentwurf sei verfassungsrechtlich bedenklich.“

Und genau so sahen es dann die meisten Ausschussmitglieder am Ende auch: Sowohl der Gesetzentwurf der AfD als auch der nachgereichte Änderungsantrag wurden mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Dafür stimmten augenscheinlich nur die beiden AfD-Abgeordneten.

Und ein Vertreter der Linken wies dann auch noch auf einen wichtigen quantitativen Wert hin: „Deutsch liege auf dem 10. Platz der meistbesprochenen Sprachen mit über 100 Mio. Muttersprachlern. 180 Mio. Menschen sprechen weltweit die deutsche Sprache. Ein Bedrohungsszenario für die deutsche Sprache sei nicht zu erkennen.“

Das Protokoll der Ausschusssitzung Drs. 9186

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Die werden wahrscheinlich oft die Kommentare auf ihren eigenen Seiten lesen und haben das Geschwurbel auf den Rest der Bevölkerung umgerechnet. Wirklich gutes deutsch ist das ja nicht, was die Patrioten da so von sich geben.^^

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