Bis das neue Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft inkraft tritt, können Sachsens freie Schulen jetzt nochmals eine zusätzliche Förderung aus dem Übergangspaket der Staatsregierung beantragen. Aus dem zweiten Teil der Übergangslösung liegen 25 Millionen Euro bereit. Diese Summe kann sowohl für konsumtive als auch investive Maßnahmen frei verwendet werden.

Insgesamt haben die freien Schulen somit 35 Millionen Euro zusätzlich für die Schuljahre 2013/14 sowie 2014/15 erhalten. Eine entsprechende Förderrichtlinie hat das Kultusministerium im vergangenen Jahr ins Leben gerufen, um die freien Schulen wirtschaftlich zu entlasten bis das neue Gesetz inkraft tritt.

Zuwendungsempfänger nach der neuen Förderrichtlinie sind freie Schulträger, die bereits staatliche Finanzhilfe erhalten sowie freie Schulen, die sich im Schuljahr 2014/2015 im vierten Jahr der Wartefrist befinden. Für jeden Schüler erhalten die Schulen jeweils pauschale Zuwendungssätze.

Die Schulen müssen spätestens bis zum 30. April 2015 einen Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank unter http://www.sab.sachsen.de/de/p_is/download_is_59072.jsp stellen.

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