Nach einem Brandanschlag auf eine dezentrale Asylunterkunft (bewohnt 40-45 Personen) in Crimmitschau hat das Amtsgericht Zwickau am Dienstag, den 1. Dezember 2015 gegen drei Tatverdächtige (32 Jahre, 34 Jahre und 35 Jahre) Haftbefehl wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung erlassen.

Die Tatverdächtigen hatten in den frühen Morgenstunden des 12.11.2015 drei sogenannte Molotow-Cocktails hergestellt und anschließend gegen die Fassade des Asylbewerberheimes in der Leipziger Straße in Crimmitschau geworfen. Zwei der Brandsätze trafen eine Schaufensterscheibe der Lagerräume, ein Brandsatz schlug daneben an der Hauswand ein. Im Gebäude befanden sich zu diesem Zeitpunkt ca. 40-45 Bewohner, darunter 20 Kinder.

Nach den bisher durchgeführten Ermittlungen bestehen dringende Gründe für die Annahme, dass den Beschuldigten die Vielzahl der in dem Gebäude schlafenden Personen bekannt war, sie die Todesgefahr für die Asylbewerber erkannten und letale Folgen ihres Handelns zumindest billigend in Kauf genommen haben. Es ist derzeit davon auszugehen, dass das heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln begangene versuchte Verbrechen ursächlich auf die ausländerfeindliche Gesinnung der Tatverdächtigen zurückzuführen ist; damit sind mehrere gesetzliche Mordmerkmale erfüllt.

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