Nachdem unbekannte Täter in der Nacht von Freitag auf Samstag, den 23. Juli 2016 aus einem PKW heraus auf das Asylbewerberheim in Niesky geschossen hatten, sind am heutigen Tage mit Beschluss des Amtsgerichts Görlitz durch die ermittlungsführende Staatsanwaltschaft Görlitz und mehrere Beamte des OAZ die Wohnungen von drei Beschuldigten im Raum Niesky durchsucht worden.

Die zwei männlichen Beschuldigten im Alter von 15 und 19 Jahren sowie eine Jugendliche im Alter von 16 Jahren wurden in der Tatnacht von Beamten der neu gegründeten Mobilen Einsatz- und Fahndungsgruppe in einem Fahrzeug in Tatortnähe festgestellt. Aufgrund von Zeugenbeschreibungen zum Tatfahrzeug wurden die Personen und deren PKW kontrolliert. Eine Waffe konnte zum damaligen Zeitpunkt nicht aufgefunden werden. Alle drei waren vorher noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten.

 

Bei den heutigen Durchsuchungen konnte bei dem 19-Jährigen eine Softair-Waffe sichergestellt werden. Ob es sich dabei um die Tatwaffe handelt, muss kriminaltechnisch abgeklärt werden. Bei den polizeilichen Vernehmungen wiesen die Beschuldigten die Tatvorwürfe zurück. Die Ermittlungen werden daher weiter in alle Richtungen geführt.

 

Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des versuchten Totschlags gem. §§ 212, 22, 23 StGB. Während der Schussabgabe saß ein  Bewohner des Asylbewerberheims in seinem beleuchteten Zimmer unmittelbar hinter dem Fenster auf seinem Doppelstockbett. Er wurde bei dem Vorfall nicht verletzt. Die äußere Glasscheibe des Doppelglasfensters wurde durchschossen.

In eigener Sache – Eine L-IZ.de für alle: Wir suchen „Freikäufer“

Eine L-IZ.de für alle: Wir suchen „Freikäufer“

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar