Am 27.04.2019 wurde ein 60-jähriger Mann gegen 02:00 Uhr in seiner Wohnung in Torgau mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet. Der Geschädigte erlitt hierbei schwere Brandverletzungen an ca. einem Viertel seiner Körperoberfläche und muss seit der Tat in einem Brandverletztenzentrum intensivmedizinisch behandelt werden.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei ergaben, dass der Geschädigte in der Nacht von drei Personen (18, 19, und 21) aufgesucht worden ist, welche dringend verdächtig sind, diese Tat begangen zu haben.

Die Ermittlungsbehörden gehen nach den bisherigen Ermittlungen davon aus, dass alle drei Beschuldigten gemeinschaftlich gehandelt und bewusst versucht haben, den 60- Jährigen zu töten.

Gegen einen Beschuldigten (19) ist bereits am 27.04.2019 ein Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung erlassen und der Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet worden. Im Ergebnis weiterführender kriminalpolizeilicher Ermittlungen wurde nunmehr durch die Staatsanwaltschaft auch gegen die anderen beiden Beschuldigten (18, 21) am 02.05.2019 ein Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung erwirkt, der in den Morgenstunden des 03.05.2019 mit der Festnahme der beiden Beschuldigten vollzogen wurde.

Polizeibeamte hatten am Tatort zunächst zwei Personen angetroffen, welche angaben, eine dritte, zu diesem Zeitpunkt bereits abwesende, Person habe die Tat verübt. Die weiteren Ermittlungen ergaben sodann jedoch, dass auch diese beiden Personen dringend verdächtig sind, an der Tat beteiligt gewesen zu sein.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Beschuldigten aus Mordlust handelten und versucht haben, auf grausame Art und Weise einen Menschen zu töten.

Sowohl der Geschädigte als auch die drei Beschuldigten stammen aus Torgau und sind alle deutsche Staatsangehörige. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei insbesondere zu den Hintergründen und Motiven der Tat dauern an.

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