Im Zeitraum vom Dienstag, den 24.03.2020, 06:00 Uhr bis Mittwoch, den 25.03.2020, 06:00 Uhr, kam es im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Leipzig zu annährend 50 Einsätzen mit „Corona-Bezug“. Zu den häufigsten Anlässen zählten nach wie vor Ansammlungen von Personen vor Supermärkten, die zumeist Alkohol konsumierten, aber auch Personengruppen, die sich auf Hinterhöfen, an Spiel- und Sportplätzen trafen. Die Polizei setzte die Allgemeinverfügung mit Augenmaß um und löste die Ansammlungen nach erfolgten Belehrungen auf.

Bereits am Mittag des gestrigen Tages versammelten sich über einen längeren Zeitraum fünf Personen in Torgau vor einem Eingang eines Mehrfamilienhauses und verstießen damit gegen die Allgemeinverfügung.

In der Nacht zum Mittwoch, gegen 01:30 Uhr, hielt eine Polizeistreife einen Fahrradfahrer in der Leipziger Universitätsstraße an. Dieser wurde einer Personenkontrolle unterzogen und nochmals auf  die Einhaltung der Allgemeinverfügung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes hingewiesen. Einen triftigen Grund, warum er in der Nacht unterwegs war, gab es nicht. Es ergaben sich im Laufe des Gesprächs immer mehr Widersprüche.

Im Rahmen der Sachverhaltsklärung wurde weiterhin ein Reizstoffsprühgerät ohne Prüfzeichen festgestellt. Gegen den Fahrradfahrer wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz und auch auf Grund des Reizstoffsprühgeräts  gefertigt. Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde der Fahrradfahrer aufgefordert, sich unverzüglich nach Hause zu begeben.

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