Am gestrigen Mittwoch fanden im Stadtgebiet und in den Landkreisen der Polizeidirektion Leipzig weitere Kontrollen analog der letzten Tage zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt „Vollzug des Infektionsschutzgesetzes-Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Ausgangsbeschränkungen“ vom 22. März 2020 statt.

Die Allgemeinverfügung untersagt unter Punkt 1 das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund. Triftige Gründe werden unter Punkt 2 konkretisiert. Um für unsere Einsatzkräfte Handlungssicherheit zu schaffen, erarbeitete das Referat Kriminalitätsbekämpfung der Polizeidirektion Leipzig fortlaufend Hinweise zur einheitlichen Bearbeitung. Am 24. März 2020, 16:41 Uhr hat der Leiter der Polizeidirektion Leipzig, Torsten Schultze, zum Punkt 2.13 „Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereiches…“ allen ihm unterstellten Organisationseinheiten eine Handlungsanleitung zur Verfügung gestellt.

Darin heißt es unter anderem zur Auslegung der Begrifflichkeit „Umfeld des Wohnbereiches“: Es sollte kein zu hoher Maßstab an das Kriterium „Umfeld“ gem. Punkt 2.13 („Sport und Bewegung an der frischen Luft“ als triftiger Grund, der das Verlassen der häuslichen Unterkunft rechtfertigt) des unter 2. genannten Bezugserlasses angelegt werden. Entscheidend ist die Minimierung von Infektionsrisiken und damit von Kontakten und Kontaktmöglichkeiten, nicht die bloße Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Ein Radius von 5 km um die Wohnanschrift erscheint angemessen.

Der gestrige Einsatztag hat jedoch gezeigt, dass die enthaltende Erläuterung zur Begrenzung des Wohnumfeldes auf 5 km in der praktischen Anwendung unzweckmäßig ist. Zudem weicht sie von den als Orientierung für die Bürger unter https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html zur Verfügung gestellten Hinweisen ab. Die „5 km Regel“ wurde auch noch am Abend des 25.März 2020 über den aktuellen Einsatzleiter zurückgenommen.

In Verantwortung des Reviers Leipzig-Südost führten Polizistinnen und Polizisten des Reviers Leipzig-Südost, der Bereitschaftspolizei und Bedienstete des Ordnungsamtes der Stadt Markkleeberg in der Zeit von 12 Uhr bis 15 Uhr insgesamt 189 Kontrollen
am Cospudener See durch. Dabei wurden 31 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung registriert.

Alle im Zusammenhang der „5-km-Regel“ entstandenen Anzeigen wegen Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen werden nicht als Straftaten, sondern als Prüffälle an die zuständige Staatsanwaltschaft übergeben. Die Betroffenen sind dabei polizeilich nicht als Beschuldigte erfasst.

Wir bitten um Entschuldigung wegen der entstandenen Verwirrungen und Unannehmlichkeiten.

Coronavirus: „Wohnumfeld“ als 5-Kilometer-Regel? „Nicht praktikabel“ laut Polizei Leipzig

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