Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 48-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u. a. wegen Diebstahls in neun Fällen, Computerbetrugs in zwei Fällen, Betrugs in 12 Fällen, versuchten Betrugs in neun Fällen sowie Urkundenfälschung in 21 Fällen erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich vor dem 11.09.2019 entschlossen zu haben, sich durch Diebstähle von EC-Karten und die sich anschließende missbräuchliche Verwendung der EC-Karten oder der Kontodaten eine regelmäßige Einnahmequelle zu verschaffen. In Umsetzung dieser Absicht entwendete der Beschuldigte zwischen dem 11.09.2019 und dem 18.10.2019 mehrere EC-Karten von Geschädigten, u. a. aus einem Krankenhaus in Riesa und aus geparkten Fahrzeugen in Riesa.

Unter missbräuchlicher Verwendung der zu den jeweiligen EC-Karten gehörenden, dem Beschuldigten bekannt gewordenen PIN-Codes hob der Beschuldigte in zwei Fällen Bargeld ab, wodurch ein Gesamtschaden in Höhe von 1.000,00 EUR entstand.

Darüber hinaus füllte der Beschuldigte in 21 Fällen unter Verwendung der aus den Diebstählen erlangten Kontodaten Überweisungsträger aus, die er mit dem Namen der jeweiligen Kontoinhaber unterschrieb und in denen er die Überweisung eines angegebenen Geldbetrages auf sein eigenes oder das Konto seines Sohnes veranlassen wollte, was ihm in zwölf Fällen gelang. Hierdurch entstand ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 11.000,00 EUR.

Der Beschuldigte wurde am 04.11.2019 vorläufig festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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