Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Anklage gegen eine Ärztin wegen Betruges zum Schöffengericht für Wirtschaftsstrafsachen des Amtsgerichts Leipzig erhoben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen nutzte sie für die Abrechnung eigener Leistung gegenüber gesetzlichen Krankenkassen die Patientendaten eines Kollegen der gemeinsamen Praxis.

Auf die Patientendaten hatte sie über die gemeinsam genutzte Praxissoftware Zugriff. Für die Abrechnung gab die Angeschuldigte den Krankenkassen vor, die Patienten behandelt zu haben, obwohl sie tatsächlich keine Leistung erbracht hatte.

Über einen Zeitraum von drei Jahren missbrauchte die Medizinerin die Daten von 147 Patienten in zehn Honorarabrechnungen und erschlich sich so 4.201,38 EUR. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als Betrug in zehn Fällen, davon in fünf Fällen als gewerbsmäßigen Betrug. Das Gesetz sieht für jeden einzelnen Fall des gewerbsmäßigen Betruges eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor. Das Amtsgericht hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

Das Ermittlungsverfahren beruht auf der Anzeige einer Krankenkasse, der im Rahmen einer Plausibilitätskontrolle Unregelmäßigkeiten aufgefallen waren. Eine Versicherte hatte anhand ihrer sogenannten Patientenquittung festgestellt, dass an einem Tag für sie Leistungen der Ärztin abgerechnet wurden, obwohl sie nur bei deren Kollegen in Behandlung gewesen sei. Eine Versichertenbefragung belegte weitere vergleichbare Fälle.

Die Angeschuldigte hat sich zu ihren Motiven bislang nicht eingelassen. Über die Hintergründe der Tat erbrachten die Ermittlungen keinen Erkenntnisse. Das zunächst auch gegen ihren Kollegen geführte Ermittlungsverfahren stellte die Staatsanwaltschaft ein, weil sich eine Beteiligung bislang nicht nachweisen ließ.

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